Begründung:

 

Der Landkreis Friesland trägt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gem. § 79 SGB VIII die Gesamtverantwortung einschließlich Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII.

1994 wurde per Vereinbarung die Aufgabe der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen und eine  finanzielle Regelung für die Übernahme der Aufgaben getroffen. Diese Vereinbarung wurde 2007 fortgeschrieben und die Aufgabe weiter wahrgenommen.

 

Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung 2017 wurde im Rahmen der Anhörung zur Kreisumlage am 10.01.2017 wurde von den Bürgermeistern konkrete Forderungen zur Senkung der Kreisumlage um 1,5 bis 2 Prozentpunkte aufgrund der Belastung durch die Kosten der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten) geäußert.

Der Kreistag trug dem bei seiner Beschlussfassung über den Haushalt 2017 am 22.02.2017 insoweit Rechnung getragen, dass der Kreisumlagehebesatz von zuvor 52 Prozentpunkten auf 50,3 Punkte gesenkt wurde.

 

Bei der Anhörung der Hauptverwaltungsbeamten im 2. Halbjahr 2017 (zuletzt am 04.12.2017) zur Kreisumlage 2018 wurde erneut gefordert, der Landkreis möge sich mehr als bisher an den (steigenden) Kosten der Kinderbetreuung in den Städten und Gemeinden beteiligen. Auch sollten dabei Bestrebungen im benachbarten Landkreis Wittmund zum Thema (späteres „Wittmunder Modell“) herangezogen werden.

Eine Kostenbetrachtung der KiTa-Betreuung in den Städte/Gemeinden wurde seinerzeit bereits aufgrund der unterschiedlichen Strukturen vor Ort als Problem gesehen.

Den Bürgermeistern wurde eine Senkung der Kreisumlage für 2018 auf 50 Punkte und zur weiteren Entlastung im Laufe des Jahres 2018 eine Erhöhung der  Beteiligung (der bisherigen Regelung ab 2007) an den Kosten der Kindertagesstätten in Aussicht gestellt. Entsprechend beschloss der Kreistag am 18.12.2017 den Haushalt 2018.

In Ausführung des Haushaltes 2018 wurde dann neben der Erhöhung der Beteiligungssätze an den Kinderbetreuungskosten (Erhöhung der Fallpauschale; Zahlung immer nach Ablauf des KiTa-Jahres) im Laufe des Haushaltsjahres 2018 zusätzlich aufgrund des Beschlusses des Kreisausschusses vom 30.01.2019 rückwirkend für das Jahr 2018 als allgemeine Zuweisung aus dem vorläufigen Jahresabschluss 2018 des Landkreises an die Städte und Gemeinden  ausgeschüttet.

 

Nachdem es für das Haushaltsjahr 2019 bei der Zahlung der seit 2018 erhöhten Beteiligungssätze an den Kinderbetreuungskosten (Wert rd. 2 Mio. Euro) blieb, da eine zusätzliche Ausschüttung allgemeiner Finanzmittel nicht möglich war, wurde für das Haushaltsjahr 2020 erneut eine erhöhte Beteiligung an den Kinderbetreuungskosten oder eine Senkung der Kreisumlage gefordert.

Im Rahmen der Anhörung der Hauptverwaltungsbeamten zum Haushalt 2020 am 02.12.2019 wurde seitens des Landkreises darauf verwiesen, dass man sich seinerzeit für die Zeit ab 2018 darauf verständigt habe, dass bei Gesamtüberschüssen des Landkreises diese hälftig auf die Kommunen und den Landkreis aufgeteilt werden und die Kommunen bei der Kinderbetreuung (durch Erhöhung der Fallpauschale) entlastet werden.

Da die Haushaltssituation für 2020 eine Möglichkeit hergab, wurde auf Beschluss des Kreisausschusses vom 24.06.2020 eine allgemeine Zuweisung in Höhe von 1 Mio. Euro an die Städte und Gemeinden ausgeschüttet.

 

Im Zuge der Haushaltsplanaufstellung für 2021 und der Anhörung der Hauptverwaltungsbeamten zum Finanzausgleich für 2021 wurde seitens der Bürgermeister der Wunsch geäußert, die Kreisumlage mit den Zuschüssen bzw. Ausschüttungen des Landkreises zu verrechnen bzw. zu bereinigen, um bereits zu Beginn eines Haushaltsjahres entlastet zu werden und nicht erst später. Im Ergebnis solle dem durch eine Senkung der Kreisumlage auf 46 Punkte Rechnung getragen werden.

Gleichzeitig wurde zwischen dem Landkreis und den Städten/Gemeinden vereinbart, für eine Betrachtung der jeweiligen Leistungsfähigkeit von Landkreis und Gemeinden die Soll- und Ist-Zahlen der Haushalte miteinander in Bezug zu setzen. In der Besprechung der Hauptverwaltungsbeamten am 14.12.2020 wurde die Senkung der Kreisumlage auf 46 Punkte angekündigt und vereinbart, in einem Arbeitskreis der Kämmerer alle notwendigen Zahlen und Daten im Soll und im Ist zusammenzutragen, um die Bedarfe und Leistungsfähigkeiten der Städte und Gemeinden und die Bedarfe und Leistungsfähigkeit des Landkreises Friesland festzustellen und mit einander zu vergleichen.

Dabei sollen bei der gemeindlichen Ebene insbesondere die Kosten im Bereich der Kindertagesstätten betrachtet und untersucht werden sowie die der Grundschulen, des Straßenbaus und des Feuerwehrwesens, beim Landkreis Friesland insbesondere die Bedarfe des Krankenhaus- und Gesundheitswesens, der Schulen und des Straßen- und Radwegebaus.

In Kenntnis dieser Vereinbarungslage beschloss der Kreistag am 14.12.2020 den Haushalt 2021 mit einer Festsetzung der Kreisumlage auf 46 Punkte.

 

Im Zuge der erfolgten Diskussionen um eine höhere Beteiligung des Landkreises Friesland an den Kosten der Städte und Gemeinden für die Kindertagesbetreuung übernahmen die Kämmerinnen und Kämmerer den Auftrag, die Kosten der Kindertagesbetreuung zu analysieren. Noch im Dezember 2021 begann die Abfrage der Haushaltsdaten der Städte/Gemeinden durch den Landkreis, dieser folgte im Januar 2021 die Abfrage nach aktuellen Daten zu den Finanzdaten der Kinderbetreuung sowie zu den Haushalts- und Jahresabschlusszahlen.

Die Auswertung der Daten durch die Kämmerei des Landkreises wurde später in zunehmendem Maß durch die Kämmerei der Stadt Varel unterstützt.

 

Nach diversen Abstimmungen der Kämmereien wurde dann die Endauswertung der vorgelegten Zahlen vorgenommen und das zusammengefasste Zahlenwerk  KiTa-Kosten, Haushalts- und Jahresabschlusszahlen (s. Anlagen) letztendlich am 06.05.2021 an die Hauptverwaltungsbeamten übersandt.

Der Schwerpunkt des Zahlenwerks wurde seitens der Kämmereien auf die  Fachpersonalkosten gelegt, entsprechend der zuvor erfolgten Diskussionen um eine Kostenbeteiligung des Landkreises an den ungedeckten Personalkosten.  Ausschließliche Aufgabe war es dabei, eine Analyse der Kosten vorzunehmen.

 

Neben der Ermittlung und Auswertung der Daten wurden hinsichtlich einer möglichen Beteiligung des Landkreises an den Kosten der Kindertagesbetreuung auf Betreiben der Städte/Gemeinden auch mehrere mögliche Bemessungs- und Verteilungsschlüssel untersucht und bewertet:

 

a) „Wittmunder-Modell“

Im Landkreis Wittmund trägt der Landkreis 2/3 des in den Städten und Gemeinden entstehenden Gesamtdefizits im Kita-Bereich. Dafür beabsichtigte der Landkreis Wittmund, ab 2021 die Kreisumlage zwecks Finanzierung der Aufwendungen zu erhöhen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Erhöhung auf das Jahr 2023 verschoben. [1]

Die Anwendung des „Wittmunder-Modells“ mit einer Fixierung auf den reinen Zuschussbedarf bei Betrachtung der Netto-Entlastung je Kita-Platz führt zumindest zu zweifelhaften Ergebnissen. Eine Bewertung der unterschiedlichen Angebote und (Aufwands-) Strukturen erfolgt nicht.

 

b) Beteiligung an den Fachpersonalkosten analog der Förderung des Landes

Bei einer Beteiligung an den Fachpersonalkosten werden ausschließlich die im Rahmen der Gewährung der Finanzhilfe vom Land Niedersachsen anerkannten Personalaufwendungen als Bemessungsgrundlage herangezogen. Als Vorteil gegenüber dem Wittmunder Modell“ wird die Fokussierung auf die vom Land anerkannte Berechnungsbasis gesehen, nicht anerkennungsfähige Personalaufwendungen werden vorab neutralisiert. Dennoch verbleibt auch hier bei den nach Abzug der Finanzhilfe verbleibenden Fachpersonalaufwendungen eine erheblich Spreizung unter den Städten und Gemeinden.

 

c) Pauschale je Kita-Platz

Entsprechend der bisherigen Betriebskostenzuschüsse erfolgt die Bemessung auf Grundlage der Anzahl der Kita-Plätze. Um die unterschiedliche Angebotsbreite und die daraus resultierenden Aufwandsstrukturen zu neutralisieren, sollte bei entsprechender Anwendung die Differenzierung nach Halbtages- und Ganztagesplätzen aufgehoben werden. Der Vorteil ggü. der Varianten a) und b) wäre hier eine Bemessungsgrundlage, die die Angebots- und daraus resultierenden Aufwandsstrukturen unberücksichtigt lässt, da sie ausschließlich auf die vorhandenen Kita-Plätze abstellt.

 

d) Pauschale je Kind bis 6 Jahren

Abweichend von der Betrachtung der Ki-Ta-Plätze als Bemessungsgrundlagen (angelehnt an die bisherigen Betriebskostenzuschüsse des Landkreises pauschal je Kita-Platz) wird eine Bemessung je Kind bis 6 Jahren angenommen.  Diese orientiert sich an der reinen  Anzahl der in der Stadt/Gemeinde gemeldeten Kinder bis 6 Jahren. Da jede Stadt/Gemeinde das Angebot in der Kindertagesbetreuung entsprechend der örtlichen Gegebenheiten individuell zur Verfügung stellt, führt  dies zu z.T. deutlich differierenden Aufwandsstrukturen innerhalb der Städte und Gemeinden im Landkreis.

Die Bemessungsgrundlage „Pauschale je Kind“ lässt dies gänzlich unberücksichtigt, die Höhe eines evtl. Zuschusses würde sich allein an der Anzahl der gemeldeten Kinder bis 6 Jahren orientieren.

 

Es liegt damit eine vergleichbare und übersichtliche Darstellung aller Festlandsgemeinden vor (Angaben zu Wangerooge wurden nachrichtlich angefügt).

Mit den erhobenen Daten und Kennzahlen haben sich die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises und der Städte/Gemeinden darüber hinaus in mehreren Konferenzen im Lauf des Monats Mai 2021 auseinandergesetzt.

 

Im Ergebnis der Verhandlungen wurde von den Teilnehmern auf der Basis der ermittelten Daten und Kennzahlen ein einvernehmlicher Beschlussentwurf mit folgenden Inhalten formuliert:

 

-     Der Landkreis akzeptiert die Höhe des Zuschussbedarfs in Höhe von 19,158 Mio. Euro.

-     Die Interessensquote beträgt 50 %.

-     Als Bezugswert für die Anpassung der Kreisumlage werden gem. des von den Bürgermeistern als Vergleich vorgeschlagenen Wittmunder-Modells, 51 Punkte KU herangezogen.

-     Es wird der gesamte Zuschussbedarf der Gemeinden für KiTa- und Krippenplätze berücksichtigt.

-     Es werden durchschnittliche Pauschalkosten pro KiTa- und Krippenplatz berücksichtigt.

-     Im Gegenzug erhöht der Landkreis entsprechend die Kreisumlage auf 51 Punkte.

-     Die Differenz zwischen dem Angebot des Landkreises und der Forderung der Städte und Gemeinden in Höhe von 1,77 Mio. € wird zeitlich über einen Zeitraum von zwei Jahren gestreckt und ausgeglichen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Verhandlungsergebnis nach Maßgabe der Punkte 1-6 des Beschlussvorschlags zuzustimmen.

 



[1] Es liegt ein haushaltsrechtlicher Hinweis des Landes Niedersachsen vor, dass der LK Wittmund seine Leitungsfähigkeit durch diese Regelung nicht gefährden darf.


Beschlussvorschlag:

 

1.   Die berücksichtigungsfähigen Kita-Kosten werden auf 19.158.224 Euro (das entspricht 4.999,55 Euro pro Kita-/Krippen-Platz) festgesetzt. Dieser Zuschussbedarf der Städte und Gemeinden wird alle zwei Jahre anhand der durch die Kämmerer festgelegten Kriterien neu berechnet; erstmals mit Stichtag 1.8. zum Kita-Jahr 2023/24.

2.   Die Beteiligungsquote des Landkreises Friesland wird auf 50% festgesetzt; mithin auf 9.579.112 Euro. Diese Summe soll in drei Jahresschritten erreicht werden.

3.   Die Bezugsgröße zur Berechnung des Zuschusses an die Städte und Gemeinden wird – analog zum sogenannten Wittmunder Modell - auf der Basis von 51 Kreisumlage-Punkten festgesetzt, um auch die Vorleistungen der schon vor 2021 erfolgten Kreisumlagesenkungen, die auch wegen der gestiegenen Betreuungskosten der Städte und Gemeinden erfolgte, angemessen zu berücksichtigen.

4.   Von der Bezugsgröße von 51 KU-Punkten ausgehend gerechnet, beträgt der Zuschuss des Landkreises Friesland an die Städte und Gemeinden im Jahr 2021 unter Berücksichtigung seiner derzeit durch die Coronapandemie geminderten Leistungsfähigkeit auf 7.819.000 Euro. Diese Summe setzt sich neben dem 51. Kreisumlagepunkt (=1,117 Mio. Euro) zusammen aus den schon in 2021 erfolgten Kreisumlagesenkung in Höhe von 4 Punkten (= 4.468 Mio Euro, nämlich den 2,7 Mio. Euro Kita-Zuschuss aus den Jahren vor 2021 plus 1,768 Mio. Euro Netto-Entlastung) sowie eines noch in 2021 zu zahlenden weiteren Zuschusses in Höhe von 2.233.642 Euro. Dieser Betrag wird außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt anteilig nach der Zahl der durch die Kämmerer ermittelten KiTa-Plätze innerhalb von 3 Wochenn nachdem die letzte Vertretung der beteiligten Partner entsprechend beschlossen hat

5.   Auf Wunsch der Bürgermeister soll der Zuschuss zu den Kita-Kosten nicht durch eine Verrechnung in Kreisumlagepunkte geleistet werden, sondern als direkter Zuschuss. Das führt dazu, dass die Kreisumlage ab dem Jahr 2022 von 46 Punkten auf die festgelegte Bezugsgröße von 51 Punkten steigt. Gleichzeitig wird den Städten und Gemeinden ein Zuschuss an den Kita-Kosten

a)     in 2022 in Höhe von 8.699.056 Euro (ein Plus 880.056 Euro) und

b)     in 2023 in Höhe von 9.579.112 Euro (ein weiteres Plus von 880.056 Euro) gezahlt.

6.   Aufgrund der erfolgten Grundsatzbeschlüsse im Kreistag und in den Räten erarbeiten die Partner gemeinsam eine neue Vereinbarung über die Kindertagesstätten mit den oben genannten Punkten zwischen dem Landkreis und den Städten und Gemeinden, die die bisherige Vereinbarung von 1994 (in der Fassung von 2007) ersetzt, und legen den Entwurf den Gremien zur Beschlussfassung noch in 2021 vor. Dabei werden in der Vereinbarung insbesondere die demographische Entwicklung und der zwischen Landkreis und Städten und Gemeinden abgestimmte Kindertagesstättenbedarfsplan berücksichtigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

2.233.642 €

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit  Euro           

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: P1.03.36.361000.010 Förderung in Tages

                                                                                                                                          einrichtungen

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

- Darstellung KiTa-Kosten gesamt (nachrichtlich inkl. Wangooge)

- Darstellung KiTa-Kosten - ohne Krippenplätze (nachrichtlich inkl. Wangooge)

- Haushalts- und Jahresabschlussdaten – Landkreis u. Gemeinden

- Darstellung Kreisumlagepunkte