Betreff
Neuorganisation der Unterhaltsreinigung
Vorlage
1248/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Landkreis Friesland lässt seine Liegenschaften in Eigen- und Fremdleistung reinigen.

 

Die nachstehenden kreiseigenen Gebäude werden insgesamt oder in Teilbereichen durch Reinigungsfirmen gereinigt:

 

-       BBS Jever

-       Sporthalle der Elisa-Kaufeld-Oberschule Jever (Jahnstr.)

-       Jobcenter Jever

-       Straßenverkehrsamt Jever

-       Sporthalle der Oberschule Bockhorn

-       IGS Nord Außenstelle inkl. Sporthalle, Schortens

-       IGS Nord Sporthalle Beethovenstr., Schortens        

-       Sporthalle und Werkstattgebäude der BBS Varel

Aufgrund der Dauer der bestehenden Verträge (älter als 5 Jahre) und dem Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes zur Neuausschreibung sowie teilweise unbefriedigenden Leistungen einiger Fremdfirmen hat die Verwaltung die Dienstleistungen für die Unterhaltsreinigung für die o.g. Liegenschaften neu ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich nicht um eine Auftragserweiterung.

Laut Beschluss des Kreistages vom 23.6.2012 ist die Unterhaltsreinigung der landkreiseigenen Liegenschaften durch Fremdfirmen gegebenenfalls auf Reinigung mit eigenem Personal umzustellen, wenn diese kostengünstiger ist.

Die Ausschreibung der Fremdreinigung wird durch eine Beraterfirma durchgeführt. Die Neuvergabe der Reinigungsleistungen soll zum 01.01.2022 erfolgen. Im Vorfeld der Ausschreibung wurde im Rahmen einer Marktanalyse festgestellt, dass die Kosten der Eigenreinigung die Kosten der Fremdreinigung um ca. 30% übersteigen könnten. Grundlage für die Marktanalyse waren Studien zur Wirtschaftlichkeit der Fremdreinigung im Vergleich zur Eigenreinigung bei der Öffentlichen Hand. Hierbei ist zu beachten, dass in der Studie mit Overheadkosten in Höhe von ca. 26% berücksichtigt wurden.

 

Der Landkreis Friesland hat nur 15% Overheadkosten. Gemäß der beigefügten Berechnung ergibt sich für die Gebäudereinigung mit eigenem Personal ein Stundenverrechnungssatz von insgesamt durchschnittlich 27,95 €.

 

Bei der Neuausschreibung der Fremdreinigung hat die Beraterfirma für die Vertragslaufzeit von 2 Jahren Kosten von ca. 841.178,13 € inkl. Umsatzsteuer kalkuliert. In der o.a. Vertragslaufzeit werden rd. 36 Tsd. Produktivstunden zu Grunde gelegt. Hieraus ergibt sich ein Stundenverrechnungssatz inkl. Umsatzsteuer von ca. 23,37 €. Zieht man die Beraterkosten für die Ausschreibung der Fremdreinigungs-leistungen von ca. 9.850,00 € hinzu ergibt sich ein Stundenverrechnungssatz von insgesamt ca. 23,64 €.

 

Bei einer Umstellung auf Eigenreinigung ergibt es einen kalkulatorischen Mehrpreis pro Stunde von etwa 4,31 €.

Derzeit sind für die o.g. Liegenschaften ca. 30 Mitarbeiter über Fremdfirmen beschäftigt. Bei einer Anstellung der gleichen Anzahl an Mitarbeitern beim Landkreis würden Mehrkosten von ca. 136.000 € entstehen. Derzeit wird der konkrete Bedarf an Arbeitskraftanteilen für jede Liegenschaft geprüft. Der Stellenplan wird für das Jahr 2022 mehr Stellenanteile nach Entgeltgruppe 1 TVöD ausweisen. Die Bewirtschaftungskosten werden dafür niedriger ausfallen.

 

Zwar gelten seit dem 01.01.2015 deutschlandweit der Mindestlohn und das Tariftreuegesetz. Somit ist gewährleistet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Reinigungsgewerbe mindestens nach Tariflohn bezahlt werden. Dennoch bietet eine Beschäftigung bei einem öffentlichen Arbeitgeber die Möglichkeit der Bezahlung nach TVöD.

Aus arbeitsmarktpolitischer und gesellschaftspolitischer Erwägung schlägt die Verwaltung trotz der höheren Kosten vor, auch diese Objekte auf Eigenreinigung umzustellen. Es ist wichtig, auch einfache Arbeitsplätze am Markt zu haben, wobei die öffentliche Hand Tariftreue in jedem Fall sicher stellt und den Arbeitnehmern auch sonst eine gewisse Arbeitsplatzsicherheit vermittelt. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig solche Aspekte für die Bevölkerung sind.

 

Zudem zeigt die Erfahrung bei anderen Objekten in Eigenreinigung eine größere Zufriedenheit der dort arbeitenden Kollegen über die Qualität, da sich die Reinigungskräfte stärker mit den Objekten und dem LK als Arbeitgeber identifizieren und so ein anderes Verantwortungsbewusstsein entsteht.

 

Selbstverständlich wurde bei der Ausschreibung der Gebäudereinigungsdienstleistungen neben den Kosten ein großer Schwerpunkt auf die Reinigungsqualität gelegt. Daher wurde von jedem Bewerber ein Konzept zur Durchführung von Qualitätskontrollen gefordert. Die Reinigungsqualität kann bei der Gesamtverwaltung der Reinigungsobjekte intern aber klarer kommuniziert und nachgehalten werden.

 

Bei einer Grundsatzentscheidung für Eigenreinigung kann die Ausschreibung bis 30.6.2021 aufgehoben werden.

 


Beschlussvorschlag:

1.       Die Unterhaltsreinigungen der in der Vorlage genannten kreiseigenen Liegenschaften werden auf Eigenreinigung umgestellt.

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt zum 01.01.2022 das erforderliche Personal für die Reinigung einzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 977.178,13

€ XXXX

€ 977.178,13

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                     gez. Rolf Neuhaus

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

keine