Begründung:
Der Landkreis Friesland lässt seine
Liegenschaften in Eigen- und Fremdleistung reinigen.
Die nachstehenden kreiseigenen Gebäude werden insgesamt
oder in Teilbereichen durch Reinigungsfirmen gereinigt:
- BBS Jever
- Sporthalle der
Elisa-Kaufeld-Oberschule Jever (Jahnstr.)
- Jobcenter Jever
- Straßenverkehrsamt Jever
- Sporthalle der Oberschule
Bockhorn
- IGS Nord Außenstelle inkl.
Sporthalle, Schortens
- IGS Nord Sporthalle
Beethovenstr., Schortens
- Sporthalle und Werkstattgebäude
der BBS Varel
Aufgrund
der Dauer der bestehenden Verträge (älter als 5 Jahre) und dem Hinweis des
Rechnungsprüfungsamtes zur Neuausschreibung sowie teilweise unbefriedigenden
Leistungen einiger Fremdfirmen hat die Verwaltung die Dienstleistungen für die
Unterhaltsreinigung für die o.g. Liegenschaften neu ausgeschrieben. Hierbei
handelt es sich nicht um eine Auftragserweiterung.
Laut
Beschluss des Kreistages vom 23.6.2012 ist die Unterhaltsreinigung der
landkreiseigenen Liegenschaften durch Fremdfirmen gegebenenfalls auf Reinigung
mit eigenem Personal umzustellen, wenn diese kostengünstiger ist.
Die Ausschreibung der Fremdreinigung wird durch
eine Beraterfirma durchgeführt. Die Neuvergabe der Reinigungsleistungen soll
zum 01.01.2022 erfolgen. Im
Vorfeld der Ausschreibung wurde im Rahmen einer Marktanalyse festgestellt, dass
die Kosten der Eigenreinigung die Kosten der Fremdreinigung um ca. 30%
übersteigen könnten. Grundlage für die Marktanalyse waren Studien zur
Wirtschaftlichkeit der Fremdreinigung im Vergleich zur Eigenreinigung bei der
Öffentlichen Hand. Hierbei ist zu beachten, dass in der Studie mit
Overheadkosten in Höhe von ca. 26% berücksichtigt wurden.
Der Landkreis Friesland hat
nur 15% Overheadkosten. Gemäß der
beigefügten Berechnung ergibt sich für die Gebäudereinigung mit eigenem
Personal ein Stundenverrechnungssatz von insgesamt durchschnittlich 27,95 €.
Bei der Neuausschreibung
der Fremdreinigung hat die Beraterfirma für die Vertragslaufzeit von 2 Jahren
Kosten von ca. 841.178,13 € inkl. Umsatzsteuer kalkuliert. In der o.a.
Vertragslaufzeit werden rd. 36 Tsd. Produktivstunden zu Grunde gelegt. Hieraus
ergibt sich ein Stundenverrechnungssatz inkl. Umsatzsteuer von ca. 23,37 €.
Zieht man die Beraterkosten für die Ausschreibung der Fremdreinigungs-leistungen
von ca. 9.850,00 € hinzu ergibt sich ein Stundenverrechnungssatz von insgesamt
ca. 23,64 €.
Bei
einer Umstellung auf Eigenreinigung ergibt es einen kalkulatorischen Mehrpreis
pro Stunde von etwa 4,31 €.
Derzeit sind für die o.g.
Liegenschaften ca. 30 Mitarbeiter über Fremdfirmen beschäftigt. Bei einer
Anstellung der gleichen Anzahl an Mitarbeitern beim Landkreis würden Mehrkosten
von ca. 136.000 € entstehen. Derzeit wird der konkrete Bedarf an
Arbeitskraftanteilen für jede Liegenschaft geprüft. Der Stellenplan wird für
das Jahr 2022 mehr Stellenanteile nach Entgeltgruppe 1 TVöD ausweisen. Die
Bewirtschaftungskosten werden dafür niedriger ausfallen.
Zwar
gelten seit dem 01.01.2015 deutschlandweit der Mindestlohn und das
Tariftreuegesetz. Somit ist gewährleistet, dass Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Reinigungsgewerbe mindestens nach Tariflohn bezahlt werden.
Dennoch bietet eine Beschäftigung bei einem öffentlichen Arbeitgeber die
Möglichkeit der Bezahlung nach TVöD.
Aus
arbeitsmarktpolitischer und gesellschaftspolitischer Erwägung schlägt die
Verwaltung trotz der höheren Kosten vor, auch diese Objekte auf Eigenreinigung
umzustellen. Es ist wichtig, auch einfache Arbeitsplätze am Markt zu haben,
wobei die öffentliche Hand Tariftreue in jedem Fall sicher stellt und den
Arbeitnehmern auch sonst eine gewisse Arbeitsplatzsicherheit vermittelt. Gerade
die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig solche Aspekte für die Bevölkerung
sind.
Zudem
zeigt die Erfahrung bei anderen Objekten in Eigenreinigung eine größere
Zufriedenheit der dort arbeitenden Kollegen über die Qualität, da sich die
Reinigungskräfte stärker mit den Objekten und dem LK als Arbeitgeber
identifizieren und so ein anderes Verantwortungsbewusstsein entsteht.
Selbstverständlich
wurde bei der Ausschreibung der Gebäudereinigungsdienstleistungen neben den
Kosten ein großer Schwerpunkt auf die Reinigungsqualität gelegt. Daher wurde
von jedem Bewerber ein Konzept zur Durchführung von Qualitätskontrollen gefordert.
Die Reinigungsqualität kann bei der Gesamtverwaltung der Reinigungsobjekte
intern aber klarer kommuniziert und nachgehalten werden.
Bei einer Grundsatzentscheidung für Eigenreinigung kann
die Ausschreibung bis 30.6.2021 aufgehoben werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die Unterhaltsreinigungen der in der Vorlage
genannten kreiseigenen Liegenschaften werden auf Eigenreinigung umgestellt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt zum 01.01.2022 das
erforderliche Personal für die Reinigung einzustellen.
Anlage:
keine