Begründung:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 22. Mai 2021 beantragt, die Sitzungen des Kreistages künftig live im Internet zu streamen. Die technischen und rechtlichen Voraussetzungen sollen umgehend geschaffen werden. Auf die Erörterung des Antrages und Abstimmung zu TOP 3.1.3 der Kreisausschuss-Sitzung vom 7. Juli 2021 wird verwiesen.

 

§ 64 NKomVG bestimmt dazu Folgendes:

 

(2) In öffentlichen Sitzungen sind Bildaufnahmen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden. Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Berichterstattung sind in öffentlicher Sitzung nur zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt. Abgeordnete der Vertretung können verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibt.

 

Eine entsprechende Vorschrift sah die Hauptsatzung des Landkreises Friesland bislang nicht vor.

 

Die Geschäftsordnung des Kreistages bestimmt dazu jedoch:

 

§ 3 Öffentlichkeit

 

(4) Tonband- und Filmaufnahmen sind ohne einstimmigen Beschluss des Kreistages nicht zulässig. Dies gilt nicht für Protokollzwecke. Die Aufnahmen hierzu werden nach der Genehmigung des Protokolls durch den Kreistag unverzüglich gelöscht.

 

(5) Bildaufnahmen sind zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährden.

 

Wenn der Kreistag die Änderung der Hauptsatzung (und damit die Übernahme der Regelungen zu Bild- und Tonaufnahmen in die Hauptsatzung) beschließt, sollten aus Gründen der Rechtsklarheit § 3 Absatz 4 und 5 der Geschäftsordnung gestrichen werden.

 

Die „Medienöffentlichkeit“ von Sitzungen hat in den letzten Jahren in der kommunalen Praxis an Bedeutung gewonnen: Die Beratungen und Entscheidungen der kommunalen Vertretungen treffen auf gesteigertes Interesse der Öffentlichkeit, die es mittlerweile gewohnt ist, durch Film- und Tonübertragungen unmittelbar von den Geschehnissen informiert zu werden. Bild- und Tonaufnahmen können damit die Transparenz von Entscheidungen erhöhen und Bürger intensiver an kommunalen Themen teilhaben lassen.

 

Der Gesetzgeber hat mit § 64 Abs. 2 NKomVG die kommunalverfassungsrechtliche Grundlage für Film- und Tonaufnahmen geschaffen, aber geregelt, dass die jeweilige Hauptsatzung dies bestimmen muss. Die Entscheidung darüber wird also dem Kreistag zugewiesen.

Das Widerspruchsrecht jedes/jeder Abgeordneten bleibt bestehen. Es bezieht sich auf den eigenen Redebeitrag und dient dem Schutz seiner/ihrer Mitwirkungs- und Persönlichkeitsrechte. Ton- und Filmaufnahmen können geeignet sein, bei den Abgeordneten psychologische Hemmnisse und einen Verlust der Spontaneität ihrer Meinungsäußerungen hervorzurufen, was zu einer Beeinträchtigung der Mitwirkung führen kann. Hinzuweisen ist auch auf die mögliche Gefahr, dass gestreamte Sitzungen/Beiträge von allen Streamingnutzern gespeichert und ggfs. auch verkürzt oder sinnentstellend zusammengeschnitten werden können.

 

Die Sitzungsorte des Kreistages des Landkreises Friesland sind nicht mit entsprechenden Übertragungsanlagen oder dem Übertragungs-Knowhow ausgestattet. Für die Kreistagssitzungen wäre eine entsprechende Dienstleistung jeweils zu beauftragen. Eine unverbindliche Preisabfrage hat einen Preis von ca. 6.500 bis 7.300 Euro pro Sitzung ergeben (Anfahrt und Aufbau, Videoaufnahme mit Live-Regie, Abbau und Rückfahrt, Bereitstellung von Audiotechnik, Beleuchtung, Kamera-Operator, Technischer Assistent, Internet- und Netzwerkkosten, Softwarelizensierung, Kosten der Grundgestaltung des Livestreams, ggfs. Übernachtungskosten; erhöhte Kosten bei der Ersteinrichtung). Die Kosten wären künftig in den Haushalt einzuplanen.

 

Technisch ist vor der Umsetzung noch zu klären, wie mit Wortbeiträgen von Kreistagsabgeordneten umzugehen ist, die der Übertragung ihrer Beiträge widersprechen. Es muss dann durch geeignete – aufwendige – technische Mittel („Verpixeln“) und durch Abschalten des Tons sichergestellt sein, dass die Person weder bildlich gezeigt noch deren Wortbeiträge übertragen werden.

 

Alternative: Eine technisch gegebenenfalls handhabbarere Alternative ist die Aufzeichnung von Kreistagssitzungen und eine anschließende Veröffentlichung. Hierbei könnten im Nachgang bei Widerspruch einer einzelnen Person deren Bilder und Wortbeiträge unkenntlich gemacht bzw. herausgenommen werden.

 

Regelungen über Ton- und Bildaufnahmen wären in einem neuen § 9 der Hauptsatzung aufzunehmen; die Formulierungen im Satzungsentwurf orientieren sich an der Muster-Hauptsatzung des Niedersächsischen Landkreistages.

 

- -

 

Gleichzeitig wird § 4 Satz 2 Ziffer 2 der Hauptsatzung (alte Fassung: „Die allgemeine Vertreterin … und die … Dezernenten gehören dem Kreisausschuss mit beratender Stimme an“) an die Gesetzeslage in § 74 Abs. 1 Satz 2 NKomVG angepasst. Danach kann die Hauptsatzung bestimmen, dass andere Beamtinnen und Beamte auf Zeit (also nur Wahlbeamte) dem Kreisausschuss mit beratender Stimme angehören können.

 

Ergänzung vom 21.09.2021:

Hinsichtlich der Regelungen zur „ortsüblichen Bekanntmachung“ nach § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung muss aus Gründen der Rechtssicherheit die Festlegung auf eine Veröffentlichungs-Variante erfolgen.

 

Bisherige Formulierung:

„Ortsübliche Bekanntmachungen des Landkreises erfolgen, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, auf der Internetseite des Landkreises Friesland unter www.friesland.de UND  durch Veröffentlichung in den Tageszeitungen „Jeversches Wochenblatt“, „Nordwest-Zeitung“ und „Wilhelmshavener Zeitung“.

 

Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit und eindeutigen Bestimmung des jeweiligen Veröffentlichungstermins schlägt die Verwaltung vor, öffentliche Bekanntmachungen auch künftig in den genannten Tageszeitungen vorzunehmen. Ergänzend (also informatorisch, nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung!) wird der Bekanntmachungstext auf der Internetseite unter www.friesland.de bereitgestellt.

 

Die  Änderungssatzung wurde entsprechend um folgenden Passus ergänzt:

§ 8 Abs. 2/neu:

„Ortsübliche Bekanntmachungen des Landkreises erfolgen, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, in den Tageszeitungen „Jeversches Wochenblatt“, „Nordwest-Zeitung“ und „Wilhelmshavener Zeitung“. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung auf der Internetseite des Landkreises Friesland unter www.friesland.de bereitgestellt.“

 

Das Inkrafttreten der Satzung wird auf den 1. November 2021 – Beginn der neuen Wahlperiode und Inkrafttreten der Novelle des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes – festgesetzt.

 

Weitere Aktualisierung vom 22.09.2021:

In § 2 der  Änderungssatzung wird der Passus aufgenommen, dass § 8 Ziff. 3 (bisher: Regelungen zu Wahlbekanntmachungen)  gestrichen wird.

 

Unter § 8 Ziff. 3/neu wird die Dauer des öffentlichen Aushangs (bei öffentlicher Bekanntmachung durch Aushang) auf 7 Tage festgelegt; diese Festschreibung ist lt. neuer Rechtsprechung erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Friesland.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

  ca. 30.000 €

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                     gez. Reent Janßen

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

                                                                          gez. S. Ambrosy

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Satzungsentwurf mit Ergänzung vom 22.09. (Aktualisierung/Ergänzung  § 8 )