Betreff
Schaffung einer neuen Sirenenstruktur im Landkreis Friesland; Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe zur Auftragsvergabe "Vorkonzept" - EILENTSCHEIDUNG KA -
Vorlage
1299/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zur Warnung der Bevölkerung in Unglücks- und Katastrophenfällen plant der Landkreis Friesland  die Neuerrichtung eines Sirenennetzes.

Das bisherige Netz der Zivilschutzsirenen ist zum Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre abgebaut worden, weil seitens des Bundes (damaliger Eigentümer) hierfür kein Bedarf mehr gesehen wurde.  Auch für die durch die kommunalen Behörden praktizierte Mitnutzung der Sirenen zur Alarmierung z. B. der Feuerwehren  gab es durch die Umstellung  auf „stille Alarmierung“ durch Funkmeldeempfänger keinen Bedarf mehr.

Inzwischen wird immer deutlicher,  dass es  im gesamten Bundesgebiet, und somit auch im Landkreis Friesland, an einem effektiven Warnmittel zur Warnung der Bevölkerung fehlt. Dies hat insbesondere die Flutkatastrophe im Sommer d. J. in NRW und Rheinland-Pfalz  gezeigt.

Auch wenn  der Landkreis bereits seit  Jahren  die Warn-App „Katwarn“ nutzt, kann dies ein Sirenennetz nicht ersetzen.

Insbesondere kann der Landkreis hiermit seiner Verpflichtung zur  flächendeckenden Warnung, die er zusammen mit den Städten und Gemeinden hat, nicht vollständig nachkommen, da es nur einen begrenzten Nutzerkreis (derzeit ca. 16.000 Nutzer) im Landkreis Friesland gibt.

Um ein solches Sirenennetz aufzubauen sind folgende Arbeitsabschnitte erforderlich:

1.) Erstellung eines Vorkonzeptes durch ein Fachingenieurbüro zur Feststellung der erforderlichen Anzahl von Sirenen und möglicher Standorte.

-          Abstimmung der Alarmierungsbereiche

-          Klärung der Auslösetechnik

-          Bestandsaufnahme geeigneter Sirenenstandorte – planerische Darstellung

-          Auswahl von Sirenengrößen und Leistung je Standort

 

2.) Erstellung eines Feinkonzeptes nach Auswahl der Standorte

 

-          Klärung der Anbindung an die  auslösende Stelle  je Standort

-          Klärung  der statischen Voraussetzungen je Standort

-          Klärung der Nutzungsmöglichkeiten je Standort ( öffentliche Gebäude / private Gebäude / evtl. neu zu errichtende Masten) –

-          Abschluss von Nutzungsvereinbarungen / Mietverträgen

-          Berechnung der voraussichtlichen Errichtungskosten

 

3.) Errichtung des Sirenennetzes

        -     Vergabeverfahren

       -      Aufbau der Sirenen

       -      Anbindung an die auslösende Stelle

       -      Probebetrieb

Derzeit hat der Bund ein Sonderförderungsprogramm für die Errichtung neuer Sirenennetze aufgelegt. Hier hat der Landkreis ad hoc einen entsprechenden (pauschalen)  Antrag gestellt. Eine grobe Schätzung der Kosten für ein  Netz für den Landkreis Friesland hat einen Investitionsbedarf von ca. 2,7 Mio Euro ergeben.

Inzwischen hat der Bund den Förderumfang  für einzelne Sirenenstandorte festgeschrieben. Die Förderbeträge betragen 10.850,- € für Dach- und Gebäudemontagen / 17.350,- € für Errichtung von freistehenden (Mast-) Anlagen.

Um jedoch diese Förderbeträge unabhängig vom letztlichen Kostenträger  (Landkreis / Gemeinden / gemeinsame Finanzierung) beantragen zu können, bedarf es der vorherigen Festlegung der Sirenenstandorte und deren Benennung.

Aus diesem Grunde ist der o. g. Schritt 1 – Erstellung eines Vorkonzeptes - dringend erforderlich; die entsprechende Beauftragung sollte zentral durch den Landkreis erfolgen.

Eine Kostenermittlung hierzu hat ergeben, dass für ein solches Vorkonzept Haushaltsmittel in Höhe von  20.000,- € erforderlich sind, die bisher nicht im Haushaltsplan für das lfd. Jahr abgebildet sind.

Es würde sich somit um eine außerplanmäßige Ausgabe handeln, die nur zum Teil aus Einsparungen im Budget des Fachbereichs Ordnung gedeckt werden kann.

Die Entscheidungszuständigkeit obliegt dem Kreistag; seine nächste – konstituierende – Sitzung findet am 3. November 2021 statt. Die Erstellung eines Vorkonzeptes und die Fortsetzung des Verfahrens sollte im Interesse einer baldigen Förderantragstellung so zeitnah wie möglich erfolgen. Die Verwaltung bittet daher um eine Eilentscheidung des Kreisausschusses, um den Auftrag an ein Fachingenieurbüro in Kürze vergeben zu können. 


Beschlussvorschlag im Rahmen einer Eilentscheidung des Kreisausschusses:

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20.000 Euro für eine Auftragsvergabe zur Erstellung eines Vorkonzeptes zur neuen Sirenenstruktur im Landkreis Friesland wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

  20.000,--

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein, außerplanmäßige Ausgabe, Deckung z. T. aus Einsparungen im Budget

                                                                                    des FB Ordnung

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

gez. Uwe Nitsche

                                    

Sachbearbeiter                       Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

                                                                         gez. Sven Ambrosy

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

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