Begründung:
Zur Warnung der Bevölkerung in Unglücks- und
Katastrophenfällen plant der Landkreis Friesland die Neuerrichtung eines Sirenennetzes.
Das bisherige Netz der Zivilschutzsirenen
ist zum Ende des Kalten Krieges Anfang der 1990er Jahre abgebaut worden, weil
seitens des Bundes (damaliger Eigentümer) hierfür kein Bedarf mehr gesehen
wurde. Auch für die durch die kommunalen
Behörden praktizierte Mitnutzung der Sirenen zur Alarmierung z. B. der
Feuerwehren gab es durch die
Umstellung auf „stille Alarmierung“
durch Funkmeldeempfänger keinen Bedarf mehr.
Inzwischen wird immer deutlicher, dass es
im gesamten Bundesgebiet, und somit auch im Landkreis Friesland, an
einem effektiven Warnmittel zur Warnung der Bevölkerung fehlt. Dies hat
insbesondere die Flutkatastrophe im Sommer d. J. in NRW und
Rheinland-Pfalz gezeigt.
Auch wenn
der Landkreis bereits seit
Jahren die Warn-App „Katwarn“
nutzt, kann dies ein Sirenennetz nicht ersetzen.
Insbesondere kann der Landkreis hiermit
seiner Verpflichtung zur flächendeckenden Warnung, die er zusammen mit
den Städten und Gemeinden hat, nicht vollständig nachkommen, da es nur einen
begrenzten Nutzerkreis (derzeit ca. 16.000 Nutzer) im Landkreis Friesland gibt.
Um ein solches Sirenennetz aufzubauen sind
folgende Arbeitsabschnitte erforderlich:
1.) Erstellung eines Vorkonzeptes durch ein
Fachingenieurbüro zur Feststellung der erforderlichen Anzahl von Sirenen und
möglicher Standorte.
-
Abstimmung
der Alarmierungsbereiche
-
Klärung
der Auslösetechnik
-
Bestandsaufnahme
geeigneter Sirenenstandorte – planerische Darstellung
-
Auswahl
von Sirenengrößen und Leistung je Standort
2.) Erstellung eines
Feinkonzeptes nach Auswahl der Standorte
-
Klärung
der Anbindung an die auslösende
Stelle je Standort
-
Klärung der statischen Voraussetzungen je Standort
-
Klärung
der Nutzungsmöglichkeiten je Standort ( öffentliche Gebäude / private Gebäude /
evtl. neu zu errichtende Masten) –
-
Abschluss
von Nutzungsvereinbarungen / Mietverträgen
-
Berechnung
der voraussichtlichen Errichtungskosten
3.) Errichtung des Sirenennetzes
- Vergabeverfahren
- Aufbau der Sirenen
- Anbindung an die auslösende
Stelle
- Probebetrieb
Derzeit hat der Bund ein
Sonderförderungsprogramm für die Errichtung neuer Sirenennetze aufgelegt. Hier
hat der Landkreis ad hoc einen entsprechenden (pauschalen) Antrag gestellt. Eine grobe Schätzung der
Kosten für ein Netz für den Landkreis
Friesland hat einen Investitionsbedarf von ca. 2,7 Mio Euro ergeben.
Inzwischen hat der Bund den
Förderumfang für einzelne
Sirenenstandorte festgeschrieben. Die Förderbeträge betragen 10.850,- € für
Dach- und Gebäudemontagen / 17.350,- € für Errichtung von freistehenden (Mast-)
Anlagen.
Um jedoch diese Förderbeträge unabhängig vom
letztlichen Kostenträger (Landkreis /
Gemeinden / gemeinsame Finanzierung) beantragen zu können, bedarf es der
vorherigen Festlegung der Sirenenstandorte und deren Benennung.
Aus diesem Grunde ist der o. g. Schritt 1 –
Erstellung eines Vorkonzeptes - dringend erforderlich; die entsprechende
Beauftragung sollte zentral durch den Landkreis erfolgen.
Eine Kostenermittlung hierzu hat ergeben,
dass für ein solches Vorkonzept Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,- € erforderlich sind, die bisher
nicht im Haushaltsplan für das lfd. Jahr abgebildet sind.
Es würde sich somit
um eine außerplanmäßige Ausgabe handeln, die nur zum Teil aus Einsparungen im
Budget des Fachbereichs Ordnung gedeckt werden kann.
Die Entscheidungszuständigkeit obliegt dem Kreistag; seine nächste – konstituierende – Sitzung findet am 3. November 2021 statt. Die Erstellung eines Vorkonzeptes und die Fortsetzung des Verfahrens sollte im Interesse einer baldigen Förderantragstellung so zeitnah wie möglich erfolgen. Die Verwaltung bittet daher um eine Eilentscheidung des Kreisausschusses, um den Auftrag an ein Fachingenieurbüro in Kürze vergeben zu können.
Beschlussvorschlag
im Rahmen einer Eilentscheidung des Kreisausschusses:
Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20.000 Euro für
eine Auftragsvergabe zur Erstellung eines Vorkonzeptes zur neuen
Sirenenstruktur im Landkreis Friesland wird zugestimmt.
Anlage(n):
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