Begründung:
Nach § 38 des Nds.
Jagdgesetzes wird der Kreisjägermeister auf Vorschlag der anerkannten
Landesjägerschaft von der Vertretung (= Kreistag) des Landkreises für die Dauer
der Wahlperiode der Vertretung gewählt. Die Vertretung kann ihn aus wichtigem
Grund vorzeitig abberufen. Der Kreisjägermeister muss die Voraussetzungen des §
11 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (Jagdpachtfähigkeit) erfüllen. Er übt
sein Amt ehrenamtlich aus und berät den Landkreis als Jagdbehörde in jagdlichen
Belangen. Die Jagdbehörde kann ihm Befugnisse zur Erledigung im Auftrag
übertragen.
Die Landesjägerschaft
Niedersachsen e.V. – anerkannter Naturschutzverband, Hannover - hat Herrn
Henning Freiherr von Schele, Varel-Grünenkamp als Kreisjägermeister für den
Landkreis Friesland vorgeschlagen. Er erfüllt die Voraussetzungen des
Bundesjagdgesetzes.
Allgemeiner Vertreter
des Kreisjägermeisters ist nach § 38 Abs. 4 des Nds. Landesjagdgesetzes der
Vertreter der Jäger im Jagdbeirat.
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, Herrn Henning Freiherr von Schele, Klattenhofstr. 6 in 26316
Varel-Grünenkamp, für die Dauer der Legislaturperiode 2021-2026 zum
Kreisjägermeister zu wählen.
Anlage(n):
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