Betreff
Wahl der/des Kreistagsvorsitzenden aus der Mitte der Abgeordneten (§61 I S.1 NKomVG)
Vorlage
0007/2021
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Zur Wahl der/des
KT-Vorsitzenden besagt § 61 I NKomVG:
„Nach der Verpflichtung der Abgeordneten
wählt die Vertretung in ihrer ersten Sitzung aus der Mitte der Abgeordneten
ihre Vorsitzende oder ihren Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode. Die
Wahl wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglied geleitet.
Die Vertretung beschließt ferner über die Stellvertretung der oder des
Vorsitzenden.“
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag wird um Wahl der/des Kreistagsvorsitzenden
entsprechend der Vorgaben der §§ 61 I S.3, 67 NKomVG gebeten.