Betreff
Bildung des Kreisausschusses
Vorlage
0012/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Gemäß § 75 (1) NKomVG (Besetzung des Hauptausschusses = Kreisausschusses) ) werden in der ersten Sitzung der Vertretung (= des Kreistages)

1.    die Beigeordneten gem. § 71 Abs. 2 Sätze 2 bis 5 und Abs. 3 (= Sitzanteile nach d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren sowie geloste

Sitze)

2.    die in § 74 Abs. 1 Nr. 3 genannten Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 71 Abs. 4 S. 1 und 2  (= beratende Mitglieder mit Grundmandat; Vorschlagsrecht für Fraktionen, auf die bei der regulären Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist)

 

bestimmt; § 71 Abs. 5 und 10 NKomVG  ist anzuwenden (=  Abs. 5: Feststellungsbeschluss erforderlich; Abs. 10: Vertretung kann ein anderes Berechnungsverfahren beschließen).

 

Entsprechend § 75 Abs. 1 S. 3 NKomVG sind für die Mitglieder des Hauptausschusses nach Satz 1 jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur mit einem Mitglied im Hauptausschuss vertreten, so kann sie eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen. (..)

 

Die Zahl der Beigeordneten des Hauptausschusse beträgt gemäß § 74 Abs. 3 NKomVG in den Landkreisen sechs. Die Vertretung kann vor der Besetzung des Hauptausschusses für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass dem Hauptausschuss weitere zwei oder vier Beigeordnete angehören.

 

In den vergangenen Wahlperioden  hat sich eine Größenordnung von 10 Beigeordneten (der Landrat als Vorsitzender wird nicht angerechnet) für den Kreisausschuss bewährt. Die Verwaltung bittet daher um eine entsprechende Beschlussfassung für die Wahlperiode 2021 – 2026.

 

Seit dem Inkrafttreten des neuen Nds. Kommunalverfassungsgesetzes am 01.11.2021 gilt die geänderte Regelung des § 71, wonach zur Berechnung der Sitzanteile in Fachausschüssen und im Kreisausschuss (gem. § 75 Abs. 2 NKomVG)  das d’Hondtsche Höchstzahlenverfahren anzuwenden ist.

 

Dem Landrat wurden die Zuschnitte der künftigen Fraktionen und Gruppen mitgeteilt; auf Basis dieser Größenordnung erfolgten die beigefügten Berechnungen der Sitzanteile in verschiedenen Gremienkonstellationen.

 

Der Tabelle ist zu entnehmen, dass sich die Sitzanteile für das 10er-Gremium Kreisausschuss wie folgt verteilen:

 

Gruppe SPD/Grüne/FDP (24 Mitgl.)                       =             7 Sitze

Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW (13 Mitgl.)                             =             3 Sitze

 

Die Gruppe „Die linke FRAKTION  (2 Mitgl.) sowie die AfD-Fraktion sind gem. § 75 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 71 Abs. 4 S. 1 NKomVG  berechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (= Grundmandat) zu entsenden (sowie Stellvertreter/in).

 


Beschlussvorschläge:

Zu 10.1:

Die Zahl der Beigeordneten im Kreisausschuss wird um vier auf insgesamt 10 aufgestockt.

Zu 10.2:

Der Verteilung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:

a)    Gruppe SPD/Grüne/FDP              7 Sitze

b)    Gruppe CDU/ZV/UWG/WPW       3 Sitze

c)    Gruppe aus Die Linke/Die Partei

(„Die linke FRAKTION“)                1 Grundmandat

d)    AfD-Fraktion                                               1 Grundmandat

Zu 10.3:

Die Fraktionen und Gruppen benennen namentlich ihre Beigeordneten und deren Stellvertreter/innen bzw. die Grundmandatsinhaber und ihre/n  jeweilige/n  Stellvertreter/in.

Zu 10.4.:

Die Konstellation trifft nicht zu. Eine Beschlussfassung entfällt.

Zu 10.5:

Ein Losentscheid entfällt.

Zu 10.6

Der Kreistag stellt die namentliche Besetzung des Kreisausschusses fest.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                                        

 

                                    

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

Übersicht Sitzverteilung / sh. Seite 1: KA/10 Sitze