Begründung:
Gemäß § 71 Abs. 1
NKomVG kann die Vertretung aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse
bilden.
Die Vertretung – so
§ 71 Abs. 2 NKomVG – legt die Zahl der Sitze in den Ausschüssen fest Die Sitzverteilung erfolgt aufgrund der
Änderung des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes zum 1. November 2021 nach dem
d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Demnach werden die Sitze eines jeden
Ausschusses auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen verteil., die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der
Fraktionen und Gruppen durch 1,2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig
bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los, das ggf.
die/der Vorsitzender Vertretung zieht. Die Fraktionen und Gruppen benennen die
Mitglieder der Ausschüsse.
Gemäß § 71 Abs. 4
NKomVG sind Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach den Absätzen
2 und 3 in einem Ausschuss kein Sitz entfallen ist, berechtigt, in den
Ausschuss ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden
(Grundmandat).
Zu beachten ist
auch § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG:
Abgeordnete, die
keiner Fraktion oder Gruppe angehören, können verlangen, in einem Ausschuss
ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits
stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Diese Regelung betrifft
Herrn KTA Just.
Nach § 71 Abs. 5
NKomVG stellt die Vertretung die sich … ergebende Sitzverteilung und die
Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.
Der Verwaltung
liegt ein Vorschlag vor – sh. auch unter
TOP 9 / Vorlage 0010/2021 betr. Geschäftsordnung-, die künftige Anzahl
und Struktur der Fachausschüsse wie folgt zu ändern:
- Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Schule, Sport und Kultur
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Finanzen und Digitalisierung
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Wirtschaft und Tourismus
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Klimaschutz, Planung und Kreisentwicklung
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Jugendhilfe (Pflichtausschuss nach §§
70, 71 SGB VIII)
mit 6 Sitzen
Die Sitzverteilung
nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren ergibt sich wie folgt:
11er-Ausschüsse:
Gruppe
SPD/GRÜNE/FDP 7
Sitze
Gruppe
CDU/ZV/UWG/WPW 4
Sitze
Die linke FRAKTION
(Die Linke/Die Partei) Grundmandat
AfD-Fraktion Grundmandat
6er-Ausschuss
Gruppe
SPD/GRÜNE/FDP 4
Sitze
Gruppe
CDU/ZV/UWG/WPW 2
Sitze
Die linke FRAKTION
(Die Linke/Die Partei) Grundmandat
AfD-Fraktion Grundmandat
Beschlussvorschlag:
zu TOP 12.1
Der Kreistag bildet folgende beratende Ausschüsse bzw. folgenden Ausschuss nach besonderer Rechtsvorschrift (Ausschuss für Jugendhilfe):
Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für Schule,
Sport und Kultur
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Umwelt, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Finanzen und Digitalisierung
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Wirtschaft und Tourismus
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Klimaschutz, Planung und Kreisentwicklung
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Bauen und Mobilität, Katastrophen- und Feuerschutz
mit 11 Sitzen,
- Ausschuss für
Jugendhilfe (Pflichtausschuss nach §§
70, 71 SGB VIII)
mit 6 Sitzen
zu TOP 12.2
a) Die namentliche Besetzung der Ausschüsse wird gemäß Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen festgestellt.
b) Ferner wird die Mitwirkung von Herrn KTA Janto Just als beratendes Mitglied in einem von ihm zu benennenden Ausschuss seiner Wahl festgestellt.
Anlage(n):
Berechnungstabellen
Leerliste der
Fachausschüsse