Begründung:
Der seinerzeitige Ausschuss für Familie, Senioren und Soziales hat in
seiner Sitzung am 22. Februar 2007 beschlossen, die Funktion eines/einer
Behindertenbeauftragten einzurichten und diese Entscheidung um die Errichtung
eines Behindertenbeirates
erweitert.
Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe, der/den Behindertenbeauftragten in
Ihrer Arbeit zu unterstützen, um die Einbindung sämtlicher Belange von Menschen
mit Behinderungen in die Entscheidungen von Behörden sicherzustellen oder
Projekte zu initiieren und ggf. zu begleiten.
Der Behindertenbeirat besteht aus ordentlichen Mitgliedern, welche nach der
geltenden Geschäftsordnung auf Vorschlag benannt werden, §3 Abs. 4:
„(4) Die
ordentlichen Mitglieder werden auf Vorschlag der nachfolgend genannten Verbände
und Institutionen in Abstimmung mit den
Behindertenbeauftragten und dem Fachbereich Soziales und Senioren in den
Behindertenbeirat berufen; im gleichen Verfahren werden auch ihre Vertreter
benannt. Die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und die
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Landkreis Friesland schlagen
je 2 Mitglieder vor. Der Sozialverband VdK Niedersachsen – Bremen e.V schlägt
ein Mitglied vor“
Auf
Nachfrage des Fachbereichs wurden von den anzufragenden Einrichtungen mehrere
Vorschläge unterbreitet:
Hr.
Herbert Eckhoff und Hr. Andreas Pajonk, KISS
Fr.
Hilke Schwarting-Boer und Herr Wolf-Diester Kulawik, AG der freien
Wohlfahrtsverbände
Herr
Wolfram Walter, VdK KV Friesland-Wilhelmshaven
Vertreter
wurden nicht benannt. Aus Sicht des Fachbereichs ist aus den Erfahrungen
der Vergangenheit heraus auch nicht
notwendig. Im Rahmen der Konstituierung des Beirates und der Überarbeitung der
Geschäftsordnung wird diese Frage nach der Notwendigkeit überdacht.
Beschlussvorschlag:
Herr Eckhoff, Herr Kulawik, Herr Pajonk, Frau Schwarting-Boer und Herr Walter werden als ordentliche Mitglieder nach § 3 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Behindertenbeirates im Landkreis Friesland in den Behindertenbeirat berufen.