Begründung:
Der
Landkreis erhält jährlich vom Land Niedersachsen Mittel aus der
Feuerschutzsteuer zugewiesen. Ein Teilbetrag erhält der Landkreis für seine
Feuerschutzzwecke. Ein weiterer Teilbetrag wird für laufende Feuerschutzzwecke
schlüsselmäßig an die Städte und Gemeinden weitergeleitet.
Ein
dritter Teilbetrag wird angespart. Hieraus werden Investitionen der Städte und
Gemeinden insbesondere für Fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser gemäß der
Richtlinien des Landkreises Friesland über die Zuwendungen zur Förderung des
Feuerschutzes bezuschusst.
Derzeit
liegen dem Landkreis folgende neue Zuschussanträge vor:
1.) Antrag der Gemeinde Zetel auf Bezuschussung eines
Einsatzleitwagens (ELW) sowie eines
Hilfeleistungslöschfahrzeuges 20 (HLF 20)
Die Gemeinde Zetel
hat die Bezuschussung der genannten Fahrzeuge aus den Mitteln der
Feuerschutzsteuer beantragt.
Es handelt sich um
eine notwendige Ergänzung der Fahrzeugausstattung (ELW) sowie der
Ersatzbeschaffung für ein auszumusterndes Fahrzeug (HLF 20).
Die voraussichtlichen
Anschaffungskosten werden ca. 145.000,- € (ELW) bzw. 400.000,- € (HLF 20)
betragen. Nach den Richtlinien des Landkreises Friesland können die Fahrzeuge mit jew. 10 v. H. der
Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung)
gefördert werden.
Es wird
vorgeschlagen, der Gemeinde Zetel für die Beschaffung der Fahrzeuge einen Zuschuss aus den Fördermitteln der
Feuerschutzsteuer in Höhe von jew. 10 v. H. der Anschaffungskosten auf
Grundlage der Auftragssumme zu gewähren.
2.)
Antrag der Gemeinde
Wangerland auf Bezuschussung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für
die Ortswehr Hohenkirchen und eines Löschfahrzeuges 10 (LF 10) für die Ortswehr
Tettens
Die Gemeinde
Wangerland beschafft ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20) für die
Ortswehr Hohenkirchen als Ersatz für ein auszumusterndes Löschfahrzeug. Die voraussichtlichen
Anschaffungskosten werden ca. 300.000,- € betragen.
Ferner beschafft die
Gemeinde für die Ortswehr Tettens ebenfalls als Ersatzbeschaffung ein
Löschfahrzeug 10 (LF 10). Die voraussichtlichen Anschaffungskosten hierfür
werden ca. 263.000,- € betragen.
Nach den Richtlinien
des Landkreises Friesland können diese
Fahrzeuge mit jew. 10 v. H. der
Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe nach Ausschreibung/Prüfung)
gefördert werden.
Es wird
vorgeschlagen, der Gemeinde Wangerland für die Beschaffung der genannten
Fahrzeuge einen Zuschuss aus den
Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von jew. 10 v. H. der Anschaffungskosten
auf Grundlage der Auftragssumme zu
gewähren.
3.)
Antrag der Gemeinde
Bockhorn auf Bezuschussung eines Löschfahrzeuges 10 (LF 10) für die Ortswehr
Bockhorn
Für die Ortswehr
Bockhorn beschafft die Gemeinde Bockhorn ein Löschfahrzeug 10 (LF 10). Die Kosten hierfür werden ca. 330.000,- €
betragen.
Nach den Richtlinien
des Landkreises Friesland kann dieses
Fahrzeug mit 10 v. H. der Investitionssumme (Summe der Auftragsvergabe
nach Ausschreibung/Prüfung) gefördert werden.
Es wird
vorgeschlagen, der Gemeinde Wangerland für die Beschaffung der genannten
Fahrzeuge einen Zuschuss aus den
Fördermitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von jew. 10 v. H. der
Anschaffungskosten auf Grundlage der Auftragssumme zu gewähren.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt entsprechend der Richtlinien jeweils
in zwei Jahresraten, beginnend mit dem Jahr der Beschaffung.
Haushaltsmittel sind im Projekttopf Feuerschutzsteuer ausreichend vorhanden.
Beschlussvorschlag:
1.) Der Gemeinde Zetel
werden für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW) sowie eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges 20
(HLF 20) für die Ortswehr Zetel Zuschüsse aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Zuschüsse belaufen sich auf
jeweils 10 v. H. des Anschaffungspreises ( ELW – ca. 145.000,- € / HLF – ca.
400.000,- €)
2.) Der Gemeinde
Wangerland werden für die Beschaffung
eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Ortswehr Hohenkirchen
sowie eines Löschfahrzeuges 10 (LF 10) für die Ortswehr Tettens Zuschüsse aus
den Mitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von jeweils 10 v. H. des
Anschaffungspreises (HLF 20 – ca. 300.000,- € /
10 – ca. 263.000,- €) gewährt.
3.) Der Gemeinde Bockhorn
wird für die Beschaffung eines Löschfahrzeuges 10 (LF 10) für die Ortswehr
Bockhorn ein Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer in Höhe von 10 v.
H. des Anschaffungspreises (ca. 330.000,- €) gewährt.
Anlage:
keine