Betreff
Sachstand Saatkrähenvergrämung (Infovorlage)
Vorlage
0041/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Bei dem vorrangig zu bearbeitenden Standort, dem Gut Sanderbusch, handelt es sich um einen wild aufgeschlagenen Baum- und Strauchbestand im Eigentum des Landkreises Friesland, der zwischen dem Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch, dem Pflegeheim Sande und dem Wohn- und Pflegeheim Sanderbusch liegt. Hier haben sich die nach EU-Recht besonders geschützten Saatkrähen in einer Koloniestärke von 230 Nestern (Stand: Frühjahr 2019) angesiedelt. Dies führt im sensiblen Krankenhausbereich zu einer unzumutbaren Belastung durch Kot, Lärm und tote Saatkrähen. Wegen der davon ausgehenden Gesundheitsgefahren erfolgten in der Vergangenheit bereits umfangreiche Vergrämungsmaßnahmen, wie das Begehen des Bereiches oder die Nutzung von Klappen. Diese führten jedoch nicht zum Erfolg.

Nach Abschluss des Pilotprojektes im April 2020 war festzustellen, dass die Kolonie auf ca. 50 Nester reduziert werden konnte. Ein ganzheitlicher Erfolg der Maßnahme kann aber nur sichergestellt werden, wenn die Maßnahme eine Laufzeit von ca. fünf Jahren umfasst, da die Tiere vor der Brutzeit vorrangig ihren Schlupfstandort zum Nestbau anfliegen. Das Ziel ist es also, die Anzahl der Schlupfe so zu verringern, dass die Tiere grundsätzlich andere Standorte aufsuchen. Sollte die bisher erfolgreiche Maßnahme nicht fortgeführt werden können, ist erfahrungsgemäß (Nestwegnahme in 2017 – Anfang 2020 wieder 230 Nester am Standort) zu erwarten, dass sich die Kolonie rasch wieder vergrößert

.

Die Population im Bereich der Grundschule/ des kirchlichen Kindergartens Sande wurde in der letzten Periode erstmals in das Projekt eingebunden. Hier lässt das Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der Kinder ebenfalls Vergrämungen zu. Anders als beim Gut Sanderbusch ist der Landkreis aber nicht Grundstücksverantwortlicher, sondern die Gemeinde Sande. Im Rahmen einer sinnvollen Maßnahmenumsetzung wurde dieser Bereich in das Projekt aufgenommen. Der Landkreis fördert die Umsetzung und übernimmt hier wegen der artenschutzrechtlichen Relevanz die Federführung.  

 

Bei der zukünftigen Maßnahme handelt es sich um die Weiterführung des Projektes zur Saatkrähenvergrämung in Sande. Der beauftragte Projektleiter Helmut Pieper (2019 – 2021) hat die Zusammenarbeit nach der letzten Vergrämungsperiode beendet. Die Maßnahme hat letztjährig durch das Zusammenspiel einzelner negativer Faktoren zu einem stark  verkürzten Aktionszeitraum geführt. Dies hatte zur Folge, dass bei der jährlichen Bestandsaufnahme im April wieder 138 Nester im Bereich des Gutes Sanderbusch gezählt werden konnten. Trotzdem ist die Maßnahme nicht fehlgeschlagen. Es konnte festgestellt werden, dass bereits nach dem zweijährigen Vergrämungsdruck Lerneffekte, wie Reaktionen auf Baumschnitte,  bei den Brutpaaren eingetreten ist. Durch den Wegfall der fachspezifischen Komponente, die, wie die Projektausschreibung im letzten Jahr zeigte, kein anderer potenzieller Aufragnehmer übernehmen kann, bleibt künftig nur die baumpflegerische Arbeit. Hier gibt es bereits Erkenntnisse wie einerseits der Baum gepflegt und gleichzeitig durch spezielle Schnitte, die Saatkrähen an einem erneuten Nestbau gehindert werden können.

 

Unter den vorangestellten Umständen ist zu erwarten, dass die jährlichen Kosten  von ca. 60.000 € in den nächsten drei Jahren auf ca. 35.000 € gesenkt werden können.       


Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Entwicklung in Bezug auf die  Vergrämungsmaßnahmen im Bereich Sande zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:       Ja        Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 35.000

€ 35.000

€ 105.000

€ 0

€ 0

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit     240.000 € f. 4 Jahre (2021 – 2024)        Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

1032/2020

MEZ  Nr. 4

Titel:  ERHALT UND VERBESSERUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSGRUNDLAGEN

HSP  Nr.  4.3

Titel:  Entwicklung und Verbesserung von Lebensräumen; Entwicklung und Pflege von Schutzgebieten, insbes. Sicherung, Pflege und Entwicklung der NATURA 2000-Gebiete und Fortführung des Wallheckenprogramms

                                                                        

 

 Daniel Sies                            Jochen Meier

Sachbearbeiter/in                   Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                    Kämmerei                        Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.