Begründung:
Bei
dem vorrangig zu bearbeitenden Standort, dem Gut Sanderbusch, handelt es sich
um einen wild aufgeschlagenen Baum- und Strauchbestand im Eigentum des
Landkreises Friesland, der zwischen dem Nordwest-Krankenhaus Sanderbusch, dem
Pflegeheim Sande und dem Wohn- und Pflegeheim Sanderbusch liegt. Hier haben
sich die nach EU-Recht besonders geschützten Saatkrähen in einer Koloniestärke
von 230 Nestern (Stand: Frühjahr 2019) angesiedelt. Dies führt im sensiblen
Krankenhausbereich zu einer unzumutbaren Belastung durch Kot, Lärm und tote
Saatkrähen. Wegen der davon ausgehenden Gesundheitsgefahren erfolgten in der
Vergangenheit bereits umfangreiche Vergrämungsmaßnahmen, wie das Begehen des
Bereiches oder die Nutzung von Klappen. Diese führten jedoch nicht zum Erfolg.
Nach
Abschluss des Pilotprojektes im April 2020 war festzustellen, dass die Kolonie
auf ca. 50 Nester reduziert werden konnte. Ein ganzheitlicher Erfolg der
Maßnahme kann aber nur sichergestellt werden, wenn die Maßnahme eine Laufzeit
von ca. fünf Jahren umfasst, da die Tiere vor der Brutzeit vorrangig ihren
Schlupfstandort zum Nestbau anfliegen. Das Ziel ist es also, die Anzahl der
Schlupfe so zu verringern, dass die Tiere grundsätzlich andere Standorte
aufsuchen. Sollte die bisher erfolgreiche Maßnahme nicht fortgeführt werden
können, ist erfahrungsgemäß (Nestwegnahme in 2017 – Anfang 2020 wieder 230
Nester am Standort) zu erwarten, dass sich die Kolonie rasch wieder vergrößert
.
Die
Population im Bereich der Grundschule/ des kirchlichen Kindergartens Sande
wurde in der letzten Periode erstmals in das Projekt eingebunden. Hier lässt
das Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz der Kinder ebenfalls Vergrämungen zu.
Anders als beim Gut Sanderbusch ist der Landkreis aber nicht
Grundstücksverantwortlicher, sondern die Gemeinde Sande. Im Rahmen einer
sinnvollen Maßnahmenumsetzung wurde dieser Bereich in das Projekt aufgenommen.
Der Landkreis fördert die Umsetzung und übernimmt hier wegen der
artenschutzrechtlichen Relevanz die Federführung.
Bei
der zukünftigen Maßnahme handelt es sich um die Weiterführung des Projektes zur
Saatkrähenvergrämung in Sande. Der beauftragte Projektleiter Helmut Pieper (2019 – 2021) hat die Zusammenarbeit nach der letzten Vergrämungsperiode beendet.
Die Maßnahme hat letztjährig durch das Zusammenspiel einzelner negativer
Faktoren zu einem stark verkürzten
Aktionszeitraum geführt. Dies hatte zur Folge, dass bei der jährlichen
Bestandsaufnahme im April wieder 138 Nester im Bereich des Gutes Sanderbusch
gezählt werden konnten. Trotzdem ist die Maßnahme nicht fehlgeschlagen. Es
konnte festgestellt werden, dass bereits nach dem zweijährigen Vergrämungsdruck
Lerneffekte, wie Reaktionen auf Baumschnitte,
bei den Brutpaaren eingetreten ist. Durch den Wegfall der
fachspezifischen Komponente, die, wie die Projektausschreibung im letzten Jahr
zeigte, kein anderer potenzieller Aufragnehmer übernehmen kann, bleibt künftig
nur die baumpflegerische Arbeit. Hier gibt es bereits Erkenntnisse wie
einerseits der Baum gepflegt und gleichzeitig durch spezielle Schnitte, die
Saatkrähen an einem erneuten Nestbau gehindert werden können.
Unter den vorangestellten Umständen ist zu erwarten, dass die jährlichen Kosten von ca. 60.000 € in den nächsten drei Jahren auf ca. 35.000 € gesenkt werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschuss nimmt
die Entwicklung in Bezug auf die
Vergrämungsmaßnahmen im Bereich Sande zur Kenntnis.