Begründung:
Das Bockhorner Moor
befindet sich im südlichen Landkreis Friesland und ist seit 1986 als
Naturschutzgebiet gesichert. In der Vergangenheit wurde das Moor durch
Privateigentümer im bäuerlichen Handtorfstich zum Zwecke der Heizstoffgewinnung
abgetragen. Mit der Einführung moderner Heizungsanlagen wurde der Torfabbau
allmählich eingestellt. Heute ist das Bockhorner Moor mit seinen rund
320 ha, neben dem Spolsener Moor mit ca. 220 ha und dem Herrenmoor
mit ca. 90 ha, eines der drei wertvollsten und größten Rest-Hochmoore im
Landkreis Friesland.
Mit
dem Ende des Torfabbaus wurden die verbliebenen Hochmoorflächen den
1970er/1980er Jahren durch Maßnahmen des Wassermanagements renaturiert. Seither
wurden die Flächen des Bockhorner Moores weitgehend der natürlichen Sukzession
überlassen. Inzwischen sind jedoch viele Bauwerke, die der Vernässung dienten,
marode oder defekt. In der Folge werden die betroffenen, teils sehr
großräumigen Bereiche stetig entwässert. Dieser Zustand gefährdet die
vorkommenden moortypischen Arten und Lebensräume sowie die Funktion des
Moorbodens (z. B. als CO2-Speicher).
Um
die Funktionen, Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten der Hochmoore zu erhalten
und zu schützen, sind dringend geeignete Maßnahmen notwendig. Oberstes Ziel
dieser Maßnahmen ist die Optimierung des gebietseigenen Wasserhaushaltes.
Ausreichend hohe Wasserstände sind Voraussetzung für die Etablierung von Arten
und die Entwicklung und Verbesserung moortypischer Lebensräume. Würden keine
Maßnahmen ergriffen, so wird sich das Hochmoor langfristig zu Wald entwickeln
und schützenswerte, seltene Arten und Lebensräume würden verloren.
Aus
diesen Gründen forciert der Landkreis Friesland als Untere Naturschutzbehörde
(UNB) den Moorschutz im Landkreis Friesland zunehmend. So wurden Anfang 2021 im
Spolsener und Bockhorner Moor auf Flächen von insgesamt rund 20 ha Gehölze
entfernt und Stauvorrichtungen eingebaut. Eine weitere wichtige und dauerhafte
Maßnahme zum Moorschutz stellt die Offenhaltung durch Schaf- und
Ziegenbeweidung dar, die derzeit auf Flächen im Spolsener Moor stattfindet. Um
die Pflege durch Beweidung langfristig zu sichern, wird die UNB die
Moorschäferei bei ihrer zukunftssicheren Ausrichtung nach Möglichkeit
unterstützen.
Mit
Zuwendungsbescheid vom 13.09.2021 stehen der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Friesland nun Fördermittel i. H. v. 493.314,50 EUR für ein weiteres
Großprojekt zur Verfügung. Die Zuwendung wurde im Rahmen der Förderrichtlinie
„Spezieller Arten- und Biotopschutz – SAB“ durch das Land Niedersachsen und
unter finanzieller Beteiligung der EU, mit Mitteln des Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), gewährt.
Die Frist für den abschließenden Auszahlungsantrag ist derzeit auf 28.02.2023
terminiert. Das Projekt beinhaltet die Erstinstandsetzung und Pflege einer
ausgewählten Fläche im Bockhorner Moor durch den Bau von Anstaueinrichtungen
und Verwallungen sowie Gehölzentfernungen. Die Projektfläche umfasst rund
25 ha und befindet sich im Eigentum des Landes Niedersachsen unter
Zuständigkeit der Domänenverwaltung. Ziel des Projektes ist der Erhalt und die
Entwicklung hochwertiger, intakter Moorlebensräume, die sich möglichst
langfristig selbst erhalten. Dazu soll die aktuell durch Gehölzbestand
überprägte Fläche zu einem vielfältigen und strukturreichen Mosaik aus
moortypischen Lebensräumen umgestaltet werden. Die Projektziele sollen
vornehmlich durch Maßnahmen des Wassermanagements erreicht werden. Innerhalb
der Projektfläche sollen insgesamt fünf Kammern zur Optimierung des
Wasserhaushaltes geschaffen werden. Dazu sollen die vorhandenen Moordämme
bedarfsgerecht ausgebessert bzw. abgedichtet und streckenweise neue
Verwallungen mit Überlauf-Einrichtungen errichtet werden. Eine detaillierte
Umsetzungsplanung soll durch ein geeignetes Planungsbüro vorab und zwecks
Minimierung naturschutzrechtlicher und ‑fachlicher Konflikte in enger
Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet werden. Das Projekt
selbst soll aufgrund seines massiven Eingriff-Charakters vor Ort durch eine
geeignete Ökologische Baubegleitung überwacht werden, die eng mit der Unteren
Naturschutzbehörde im Austausch steht. Die Untere Naturschutzbehörde wird das
Projekt zusätzlich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch vor Ort begleiten.
Nachfolgend
werden die wichtigsten Schritte der weiteren Projektplanung und -durchführung
aufgeführt:
1.
Abstimmung
der Maßnahmen mit der Flächeneigentümerin und weiteren Betroffenen bzw.
Inkenntnissetzung dieser. Um das höchstmögliche Maß an Akzeptanz zu erzielen,
ist vor Durchführung des Projektes das Einverständnis der Eigentümerin und
Betroffenen bzw. Nutzungsberechtigen zu erwirken.
2.
Detaillierte
Aufnahme des Flächenzustandes vor der Maßnahmendurchführung im Rahmen von
Geländebegehungen und Dokumentation in Text, Bild und Karte.
3.
Ausschreibung
und Vergabe der Umsetzungsplanung und der späteren Projektdurchführung ggf.
inkl. Durchführung von Ortsterminen mit potentiell geeigneten Bietern.
4.
Betreuung
der Maßnahmendurchführung durch die Untere Naturschutzbehörde inkl. enger
Zusammenarbeit zwischen durchführenden Auftragnehmern und Unterer
Naturschutzbehörde.
5.
Öffentlichkeitsarbeit
in Form von Informationsschreiben und Presseartikeln vor Beginn, während und
nach Beendigung des Projektes.
6.
Detaillierte
Aufnahme des Flächenzustandes nach der Maßnahmendurchführung im Rahmen von
Geländebegehungen und Dokumentation in Text, Bild und Karte.
7.
Fortlaufendes
Monitoring und Dokumentation der Flächenentwicklung.
8.
Entwicklung
und Veranlassung ggf. notwendiger Folgemaßnahmen im Sinne der Projektziele.
Beschlussvorschlag:
Die
Ausführungen werden zur Kenntnis genommen..