Begründung:
Im Mai 2021 wurde vom Niedersächsischen
Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung
(MB) das neue Instrument der „Zukunftsregionen
in Niedersachsen“ zur Ergänzung bestehender Instrumente zur Umsetzung einer
regionalisierten Förderpolitik des Landes vorgestellt.
Ziel des Programmes ist es, gemeinsam mit
Wirtschafts- und Sozialpartnern die konkreten regionalspezifischen
Herausforderungen zu bewältigen und Chancen zu nutzen. Durch die gezielte
themenbezogene Zusammenarbeit von Landkreisen und kreisfreien Städten über
bestehende Verwaltungsgrenzen hinaus sollen regionale Projekte entwickelt
werden, die zu wirksamen Entwicklungs- und Wachstumsimpulsen führen.
Auch dieses neue Förderprogramm kann
(ähnlich wie die mit EU-Mitteln geförderten Regionalen Fachkräftebündnisse oder
die Wissens- und Technologietransferprojekte in Niedersachsen) nur
gemeinschaftlich im Verbund mehrerer Landkreise und/oder kreisfreien Städte
genutzt werden, wobei ein kommunaler Partner im Bewerberkonsortium als
Lead-Partner fungieren muss (Landkreis Friesland).
In der Gesellschafterversammlung der
JadeBay GmbH Entwicklungsgesellschaft am 20.04.2021 haben sich die Vertreter
der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven sowie der Landkreise Friesland, Wesermarsch
und Wittmund darauf verständigt, dass sie eine gemeinsame Teilnahme am Programm
„Zukunftsregionen in Niedersachsen“ beabsichtigen, um die mit dem Programm
eröffneten Möglichkeiten zur langfristigen Stärkung regionaler Kooperationen
und zur Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft für die gemeinsame JadeBay-Region
nutzen zu können.
Der JadeBay GmbH, die im Erfolgsfall auch
das spätere (und für die Nutzung des Programms zwingend vorgeschriebene) Regionalmanagement für die Zukunftsregion
wahrnehmen soll, wurde der Auftrag erteilt, eine Interessenbekundung für die
„Zukunftsregion JadeBay“ vorzubereiten.
Im Juni 2021 erfolgte der offizielle
Aufruf zur Interessenbekundung für eine Teilnahme am Förderprogramm
„Zukunftsregionen in Niedersachsen“. Am 16.09.2021 beschloss die
Gesellschafterversammlung der JadeBay GmbH einstimmig, den inzwischen
erstellten Entwurf einer Interessenbekundung für eine Bewerbung als
„Zukunftsregion JadeBay“ anzunehmen und damit am Interessenbekundungsverfahren
teilnehmen zu wollen.
Die Interessenbekundung zur Teilnahme am
Förderprogramm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ wurde über den Landkreis
Friesland als vorgesehenem Lead-Partner im Bewerberkonsortium fristgerecht bis
zum 30.09.2021 bei dem Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) eingereicht.
Mit Schreiben des MB vom 01.12.2021 wurde
bestätigt, dass die eingereichte Interessenbekundung alle nötigen
Voraussetzungen erfüllt und die Aufforderung ausgesprochen, nunmehr bis zum 30.06.2022 ein „Zukunftskonzept“ zu erarbeiten und
vorzulegen. Im Falle der Anerkennung des Zukunftskonzeptes und Ernennung als
Zukunftsregion wird schließlich für die gemeinsame Zukunftsregion JadeBay ein
Budget in Höhe von bis zu 12,5 Mio. Euro im Rahmen des Nds. Multifondsprogramms
2021-2027 zur Umsetzung von Einzelprojekten reserviert.
Für die Erarbeitung des Zukunftskonzeptes
wurden seitens des MB umfangreiche Anforderungen und Hinweise formuliert und
auch eine „Checkliste“ zur Verfügung
gestellt. In ihrer Sitzung am 15.02.2022 hat die Gesellschafterversammlung der
JadeBay GmbH die Geschäftsführung der Gesellschaft mit der Organisation des
Prozesses zur Erstellung des fristgerecht einzureichenden Zukunftskonzeptes für
die „Zukunftsregion JadeBay“ beauftragt (siehe Anlagen).
Für die Teilnahme am Förderprogramm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“
ist es des Weiteren erforderlich, zusammen mit dem Zukunftskonzept ebenfalls
bis zum 30.06.2022 auch eine sogenannte „Selbst-
und Verpflichtungserklärung“ einzureichen. Diese Erklärung wird zwingend
zur Anerkennung des Bewerberkonsortiums als Zukunftsregion benötigt.
Bestandteile der Erklärung sind u.a.
Bestätigungen
·
über den Abschluss einer Vereinbarung zur Bildung
einer Zukunftsregion zwischen den beteiligten Landkreisen und kreisfreien
Städten sowie ggf. weiteren Partnern als gleichberechtigte Träger (inkl.
vorliegender Beschlüsse der betroffenen Kreistage, Stadträte und ggf. weiterer
Beschlussgremien zur gemeinsamen Zusammenarbeit im Rahmen der Zukunftsregion,
gemeinsamen Umsetzung des Zukunftskonzeptes und Umsetzung der
Steuerungsstruktur)
·
über die durch die Kreistage, Stadträte und ggf.
Beschlussgremien weiterer Träger der Zukunftsregion erfolgte Bevollmächtigung
des Lead-Partners, diese Funktion für die Zukunftsregion wahrzunehmen und
rechtlich verbindliche Willenserklärungen abzugeben
sowie
·
über die Sicherung der Kofinanzierung des
Regionalmanagements durch die Kommunen der Zukunftsregion (ausgehend von
jährlich maximal 300.000 Euro zuwendungsfähigen Ausgaben für das
Regionalmanagement verbleiben bei einer 70%-Förderung (40 % EU-, 30%
Landesmittel) 30% aufzubringende Kofinanzierungsmittel für die kommunalen
Partner = insgesamt bis zu 90.000 Euro jährlich ab 2023 für die Dauer von
sieben Jahren).
Damit der Lead-Partner die geforderten
Bestätigungen vornehmen kann und somit der Weg für eine vollständige Bewerbung
zur Teilnahme am Förderprogramm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ geebnet
wird, müssen zuvor entsprechende Beschlüsse der betroffenen Kreistage und
Stadträte eingeholt werden.
Finanzielle
Auswirkungen im lfd. Haushaltsjahr 2022: 0
Euro
Im
Erfolgsfall der Bewerbung:
Ko-Finanzierungsmittel
für das Regionalmanagement ab 2023
in Höhe
von jährlich bis zu
·
31.500 Euro für die Stadt Wilhelmshaven (=
35% der Kofinanzierung)
·
31.500
Euro für den Landkreis Friesland (= 35% der Kofinanzierung)
·
13.500 Euro für den Landkreis Wesermarsch
(= 15% der Kofinanzierung)
·
13.500 Euro für den Landkreis Wittmund (=
15% der Kofinanzierung)
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Friesland beschließt die
Teilnahme am Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ und unterzeichnet
gemeinsam mit den Landkreisen Wesermarsch und Wittmund sowie der kreisfreien
Stadt Wilhelmshaven die „Vereinbarung zur Bildung der Zukunftsregion JadeBay“.
Die Vereinbarung beinhaltet
·
die
gemeinsame Zusammenarbeit der Partner als gleichberechtigte Träger im Rahmen
der Zukunftsregion,
·
die
gemeinsame Umsetzung des Zukunftskonzeptes,
·
die
Umsetzung der Steuerungsstruktur,
·
die
Bevollmächtigung des Lead-Partners, diese Funktion für die Zukunftsregion
wahrzunehmen und rechtlich verbindliche Willenserklärungen abzugeben
sowie
· die gemeinsame Ko-Finanzierung des Regionalmanagements.
Anlage(n):
-
Allgemeine
Informationen zum Förderprogramm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“
-
Zukunftsregionen
in Niedersachsen: Interessenbekundung
-
Zukunftsregionen
in Niedersachsen: FAQ
-
Karte
der Bewerber für die Zukunftsregionen