Begründung:
Die Entscheidung des Kreisausschusses beruht auf § 89
NKomVG. Eine vorherige Entscheidung des Kreistages kann nicht abgewartet
werden, da der Bund angekündigt hat, dass dem Land Niedersachsen und somit auch
dem Landkreis Friesland kurzfristig Flüchtlinge zugewiesen werden. Diese müssen
kurzfristig untergebracht werden.
Grundsätzlich ist die Unterbringung der ankommenden
Flüchtlinge/ Schutzsuchenden Aufgabe der Städte und Gemeinden. Hierzu sind Sie
aufgrund der gültigen Satzung verpflichtet. Die Kosten werden jedoch im
Anschluss über den FB 50 (Landkreis Friesland) abgerechnet und betreffen somit
den Haushalt des Landkreises.
Das Land Niedersachsen hat nun das
Verteilungsverfahren (Zuweisung) verändert. Zuvor wurde seitens des Landes an
die Kommunen zugewiesen, welche freien Wohnraum gemeldet haben. Nun wird nach
Königsteiner Schlüssel auf die Landkreise/ kreisfreien Städte verteilt.
Bisher sind lediglich kleinere Personengruppen (max.
11 Personen) für den jeweiligen Tage angekündigt und zugewiesen worden, so dass
ein Schutzgesuch durch die Gemeinde Wangerland sichergestellt werden konnte. Im
Anschluss wurden die Personen auf freien Wohnraum der anderen Kommunen
verteilt, damit die Gemeinde Wangerland nicht über Gebühr belastet wird.
Aufgrund der aktuellen Prognosen des Bundes wird mit
Bundesweit 1.000.000 Flüchtlingen gerechnet. Das bedeutet für Niedersachsen rd.
94.000 Flüchtlinge (Königsteiner Schlüssel: 9,4 %). Der Landkreis Friesland (1,236 %) würde zwischen 1.100 und 1.200 Flüchtlinge zugewiesen
bekommen. Bisher wurden dem Landkreis rd. 80 Personen zugewiesen. Zudem haben
rd. 225 Personen (über private Wege in den Kommunen angekommen) ein
Schutzgesuch gestellt, und sind somit bereits im Landkreis untergebracht
worden.
Somit ist mit einer Vielzahl weiterer Zuweisungen zu
rechnen!
Da der Wohnraum in den Kommunen bereits jetzt knapp
ist, ist davon auszugehen, dass der Betrieb einer Notunterkunft (kurzfristige
Unterkunft (3-5 Tage) bis zur Verteilung in freien Wohnraum) in absehbarer Zeit
aufgenommen werden muss, sowie eine/ mehrere Sammelunterkünfte (für einen
längeren Zeitraum).
Für eine Not- oder Sammelunterkunft kommen derzeit
zwei kreiseigene Liegenschaften in Frage.
- Ehemalige
Heinz-Neukäter-Schule Roffhausen (ca. für 80 Personen)
- Gymnastikhalle
OBS Varel, nebst anliegender Hausmeisterwohnung (ca. 35 Personen). Diese
Liegenschaft wäre mit Containerlösungen/ Zelten erweiterbar
Auf Grundlage eines möglichen Betriebes der
Liegenschaft Roffhausen ergeht nachfolgend ein Überblick über mögliche Kosten.
- Vollbetrieb der
Organisation und Vollauslastung an untergebrachten Personen:
80 Personen = mtl. 104.160 € +
einmalig 3.200 € für Bettwäsche
- Basisbetrieb
ohne durchgehende Präsenz bei Vollauslastung an untergebrachten Personen:
80
Personen = mtl. 78.960 € + einmalig
3.200 € für Bettwäsche
Nicht enthalten sind u.a. folgende
weitere Kostenfaktoren:
- Verpflegung über
Catering, (tgl. 10,- EUR pro Person) ,
Geschirr, Besteck etc. (ggf. über Caterer zu erhalten)
-
2 Duschcontainer und 1 WC-Container (in der ersten
Woche1800,- ab Woche 2 rd. 1.100,- zzgl.
Heizöl)
-
Betreuung (kleine Lösung)
-
Sicherheitsdienst: 16.000 € pro Person und Monat
-
Reinigungsdienst:
8.100 € mtl.
-
Abfallentsorgung:
1.000 € mtl.
-
Trennwände (ggf, durch Hausmeister aufbauen): 5.000 €,
-
ggf. weitere anfallende Kosten für die Herrichtung.
Auch die Möglichkeiten der Anmietung
von Jugendherbergen, Hotels oder ähnliches müssen in Betracht gezogen werden.
Diese Kosten würden zudem das grundsätzliche Budget der Asylleistung pro
leistungsberechtigte Person übersteigen.
Zudem geben die Erfahrungswerte aus
der Flüchtlingskrise 2015/2016 folgende Rückschlüsse:
- Seinerzeit
mussten wir mit einer nahezu identischen Zahl von Menschen umgehen (nach Abzug
der Weiterreisenden)
-
Für die damalige Herrichtung, Unterhaltung
sowie den Rückbau der beiden Not-/ und Sammelunterkünfte wurden ca. 1,75 Mio
Euro ausgegeben (1,3 Mio Opti, 425 Tsd. Schlosserplatz/FTZ).
Somit wird mit außerplanmäßigen
Kosten in Höhe von rd. 2.000.000,- EUR gerechnet.
Aufgrund dieser ersten groben Kostenschätzung und den Erfahrungswerten aus
der Flüchtlingskrise 2015/2016 wird mit außerplanmäßigen Kosten in Höhe von rd.
2.000.000,- EUR gerechnet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushalt noch nicht genehmigt ist.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 89 NKomVG die Bereitstellung von Mittel in Höhe von 2.000.000,- € außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2022
Anlage:
Satzung AsylbLG FB50 Heranziehung Gemeinden