Betreff
Außerplanmäßige Kosten aufgrund des Ukrainekrieges
Vorlage
0156/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Entscheidung des Kreisausschusses beruht auf § 89 NKomVG. Eine vorherige Entscheidung des Kreistages kann nicht abgewartet werden, da der Bund angekündigt hat, dass dem Land Niedersachsen und somit auch dem Landkreis Friesland kurzfristig Flüchtlinge zugewiesen werden. Diese müssen kurzfristig untergebracht werden.

 

Grundsätzlich ist die Unterbringung der ankommenden Flüchtlinge/ Schutzsuchenden Aufgabe der Städte und Gemeinden. Hierzu sind Sie aufgrund der gültigen Satzung verpflichtet. Die Kosten werden jedoch im Anschluss über den FB 50 (Landkreis Friesland) abgerechnet und betreffen somit den Haushalt des Landkreises.

 

Das Land Niedersachsen hat nun das Verteilungsverfahren (Zuweisung) verändert. Zuvor wurde seitens des Landes an die Kommunen zugewiesen, welche freien Wohnraum gemeldet haben. Nun wird nach Königsteiner Schlüssel auf die Landkreise/ kreisfreien Städte verteilt.

 

Bisher sind lediglich kleinere Personengruppen (max. 11 Personen) für den jeweiligen Tage angekündigt und zugewiesen worden, so dass ein Schutzgesuch durch die Gemeinde Wangerland sichergestellt werden konnte. Im Anschluss wurden die Personen auf freien Wohnraum der anderen Kommunen verteilt, damit die Gemeinde Wangerland nicht über Gebühr belastet wird.

 

Aufgrund der aktuellen Prognosen des Bundes wird mit Bundesweit 1.000.000 Flüchtlingen gerechnet. Das bedeutet für Niedersachsen rd. 94.000 Flüchtlinge (Königsteiner Schlüssel: 9,4 %). Der Landkreis Friesland (1,236 %) würde zwischen 1.100 und 1.200 Flüchtlinge zugewiesen bekommen. Bisher wurden dem Landkreis rd. 80 Personen zugewiesen. Zudem haben rd. 225 Personen (über private Wege in den Kommunen angekommen) ein Schutzgesuch gestellt, und sind somit bereits im Landkreis untergebracht worden.

 

Somit ist mit einer Vielzahl weiterer Zuweisungen zu rechnen!

 

Da der Wohnraum in den Kommunen bereits jetzt knapp ist, ist davon auszugehen, dass der Betrieb einer Notunterkunft (kurzfristige Unterkunft (3-5 Tage) bis zur Verteilung in freien Wohnraum) in absehbarer Zeit aufgenommen werden muss, sowie eine/ mehrere Sammelunterkünfte (für einen längeren Zeitraum).

Für eine Not- oder Sammelunterkunft kommen derzeit zwei kreiseigene Liegenschaften in Frage.

 

  1. Ehemalige Heinz-Neukäter-Schule Roffhausen (ca. für 80 Personen)
  2. Gymnastikhalle OBS Varel, nebst anliegender Hausmeisterwohnung (ca. 35 Personen). Diese Liegenschaft wäre mit Containerlösungen/ Zelten erweiterbar

 

Auf Grundlage eines möglichen Betriebes der Liegenschaft Roffhausen ergeht nachfolgend ein Überblick über mögliche Kosten.

  1. Vollbetrieb der Organisation und Vollauslastung an untergebrachten Personen:

80 Personen = mtl. 104.160 € + einmalig 3.200 € für Bettwäsche

 

  1. Basisbetrieb ohne durchgehende Präsenz bei Vollauslastung an untergebrachten Personen:

 

80 Personen = mtl.   78.960 € + einmalig 3.200 € für Bettwäsche

 

Nicht enthalten sind u.a. folgende weitere Kostenfaktoren:

-       Verpflegung über Catering, (tgl. 10,- EUR pro Person) ,  Geschirr, Besteck etc. (ggf. über Caterer zu erhalten)

-       2 Duschcontainer und 1 WC-Container (in der ersten Woche1800,- ab Woche 2 rd. 1.100,-  zzgl. Heizöl)

-       Betreuung (kleine Lösung)

-       Sicherheitsdienst: 16.000 € pro Person und Monat

-       Reinigungsdienst:   8.100 € mtl.

-       Abfallentsorgung:    1.000 € mtl.

-       Trennwände (ggf, durch Hausmeister aufbauen): 5.000 €,

-       ggf. weitere anfallende Kosten für die Herrichtung.

 

Auch die Möglichkeiten der Anmietung von Jugendherbergen, Hotels oder ähnliches müssen in Betracht gezogen werden. Diese Kosten würden zudem das grundsätzliche Budget der Asylleistung pro leistungsberechtigte Person übersteigen.

 

Zudem geben die Erfahrungswerte aus der Flüchtlingskrise 2015/2016 folgende Rückschlüsse:

 

-       Seinerzeit mussten wir mit einer nahezu identischen Zahl von Menschen umgehen (nach Abzug der Weiterreisenden)

-       Für die damalige Herrichtung, Unterhaltung sowie den Rückbau der beiden Not-/ und Sammelunterkünfte wurden ca. 1,75 Mio Euro ausgegeben (1,3 Mio Opti, 425 Tsd. Schlosserplatz/FTZ).

 

Somit wird mit außerplanmäßigen Kosten in Höhe von rd. 2.000.000,- EUR gerechnet.

 

Aufgrund dieser ersten groben Kostenschätzung und den Erfahrungswerten aus der Flüchtlingskrise 2015/2016 wird mit außerplanmäßigen Kosten in Höhe von rd. 2.000.000,- EUR gerechnet.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Haushalt noch nicht genehmigt ist.


Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung gemäß § 89 NKomVG die Bereitstellung von Mittel in Höhe von 2.000.000,- € außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2022


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

2.000.000 €

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein (außerplanmäßig – 2022)

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. XXX

Titel: 

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                    

gez. Rieck                                Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         gez. Sven Ambrosy

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage:

Satzung AsylbLG FB50 Heranziehung Gemeinden