Begründung:
Der Landkreis Friesland hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) in 2013 eine Verwaltungsvereinbarung über die vom Bund zu
tragenden Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgeschlossen.
Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung ist unter anderem, dass der Landkreis
Friesland dem BMAS jährlich einen Eingliederungsbericht übermittelt.
In dem Eingliederungsbericht wird dargestellt, welche Strategien bei den
Bemühungen um Eingliederung und um Überwindung der Hilfebedürftigkeit von
Leistungsempfängern angewandt wurden und wie die im Vorjahr erzielten
Ergebnisse aus Sicht des Landkreises bewertet werden.
Die Eingliederungsberichte aller zugelassenen kommunalen Träger werden
unter www.sgb2.info veröffentlicht.
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Eingliederungsbericht des Jobcenters Friesland für das
Jahr 2021 wird zur Kenntnis genommen.
Anlage:
Eingliederungsbericht 2021