Betreff
Herstellung der Hindernisfreiheit auf dem Flugplatz Upjever, Geplante Beseitigung von Wald
Vorlage
358/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Wehrbereichsverwaltung Nord hat u. a. den Landkreis Friesland mit Schreiben vom 04.02. und 18.03.2008 über die geplante Beseitigung von sog. Flughindernissen im Bereich der Einflugschneise Richtung Schortens des Flugplatzes Upjever informiert.

Auf einer Besprechung am 06.05.2008 ist u. a. von Seiten der unteren Naturschutzbehörde auf die Existenz eines FFH-Gebietes nach der entsprechenden EU-Richtlinie hingewiesen worden. Darüber hinaus sind erhebliche Bedenken gegen die geplante Maßnahme vorgebracht worden.

Beabsichtigt ist im Bereich eines Altholzbestandes Bäume auf 5,00 bis 10,00 m Höhe zu reduzieren. Insgesamt ist die Beseitigung von rd. 30 Hektar Wald innerhalb und außerhalb des Flugplatzgeländes geplant. Bei den Altholzbeständen handelt es sich um einen Teil des grenzübergreifenden FFH-Gebietes „Upjever und Sumpfmoor Dose“ in den Landkreisen Friesland und Wittmund (s. Anlage 1).

Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde ist die Wehrbereichsverwaltung darauf hingewiesen worden, dass die Erarbeitung einer FFH-Verträglichkeitsstudie notwendig ist, um überhaupt eine Verträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen der FFH-Richtlinie bzw. des Bundes-Naturschutzgesetzes durchführen zu können.

Weiterhin ist darauf hingewiesen worden, dass der für die Durchführung des Projektes notwendige Kohärenzausgleich nicht Verfahrensfolge ist, sondern zwingende Voraussetzung für die Zulassung des geplanten Projektes, d. h. die Beseitigung von Wald innerhalb des FFH-Gebietes.

Führt ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes, ist im Zuge der FFH-Ausnahmeprüfung zu beurteilen, ob

1. das Projekt bzw. der Plan aus den gesetzlich geforderten Gründen eines öffentlichen Interesses zwingend notwendig ist und die konkret betroffenen Natura-2000-Belange nachweislich überwiegen,
2. zumutbare Alternativen der mit dem Projekt bzw. planverfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringerer Beeinträchtigung zu erreichen nicht gegeben sind und
3. die in funktionaler, zeitlicher und räumlicher Hinsicht fachlich erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Natura-2000-Netztes qualitativ und quantitativ in hinreichender Form vorgesehen bzw. umgesetzt wurden.



Die Stadt Jever sowie die Stadt Schortens haben sich inzwischen in Resolutionen für den Erhalt des Baumbestandes im Upjeverschen Forst ausgesprochen.

Wortlaut der Resolution der Stadt Jever zum Erhalt des Baumbestandes:


Der Rat der Stadt Jever spricht sich gegen die durch die Wehrbereichsverwaltung Nord angestrebte großflächige Abholzung des Upjeverschen Forstes im Bereich der ostwärtigen Einflugschneise des Flugplatzes aus. Diese Aktion gefährdet ein auch für die Stadt Jever attraktives Naherholungsgebiet, das zudem nachweislich eine große ökologische und geschichtliche Bedeutung hat. Die geplante einschneidende Maßnahme stößt auf Unverständnis, zumal mit der schon mehrere Jahre zurückliegenden Auflösung des hiesigen Jagdbombergeschwaders der Flugbetrieb erheblich eingeschränkt worden ist. Die Stadt Jever bittet alle zuständigen Stellen, Ihre Entscheidung im Sinne aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Region, der Natur und der historischen Entwicklung dieses Waldes nochmals zu überdenken und rückgängig zu machen.“



Wortlaut der Resolution des Rates der Stadt Schortens für den Erhalt des Baumbestandes im Bereich der Einflugschneise des Fliegerhorstes Upjever:


Der Rat der Stadt Schortens fordert die Verantwortlichen, namentlich die Wehrbereichsverwaltung Nord, das Bundesamt für Wehrverwaltung sowie das Bundesministerium der Verteidigung auf, von allen Plänen Abstand zu nehmen, im Bereich der Einflugschneise des Fliegerhorstes Upjever den Baumbestand großflächig zu beseitigen.
Der Rat der Stadt Schortens bekennt sich ausdrücklich zum Fliegerhorst Upjever und den dort stationierten Soldatinnen, Soldaten und Zivilangestellten.
Der Fliegerhorst Upjever hat jedoch durch den Abzug der fliegenden Verbände im Jahr 2001 nur noch eine relativ geringe Bedeutung als Flugplatz. Die Beseitigung von bis zu 30 Hektar des teilweise über 250jährigen Baumbestandes dient in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung für den Flugverkehr.
Der Fliegerhorst Upjever ist durch die langanhaltende Diskussion im Rahmen des Abzugs der fliegenden Verbände nicht mehr als ständig genutzter Flughafen einzustufen. Die heute gelegentlichen Anflüge rechtfertigen gegenüber der jahrzehntelangen Intensiv-Nutzung mit bis zu 80 Flugbewegungen keine Rodungsmaßnahmen im geplanten Gebiet im geplanten Umfang im Anflugsektor. Die vorhandenen Bäume wurden jedoch selbst in früheren Zeit als nicht störend eingestuft, so dass ein sicherer Flugbetrieb jederzeit möglich war. Darüber hinaus unterliegen Teile des „von der Kettensäge bedrohten“ Waldes dem höchsten europäischen Schutz als FFH-Gebiet.
Die Herstellung eines theoretischen Sicherheitsstandards nach § 12 Luftverkehrsgesetz für einen Flughafen ohne eigentlichen Flugbetrieb steht in keinem Verhältnis zum Nutzungswert des Waldes als Naherholungsgebiet.
Die Bedeutung des Forstes Upjever als Naherholungsgebiet und zweitältestem Kunstwald Deutschlands hat für unsere Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger höchste Priorität. Wald ist Erholung! Wald ist Erlebnis! Wald ist Schutz!! Wir brauchen unseren Wald als Naherholungsgebiet!


Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss empfiehlt sich den Resolutionen der Städte Jever und Schortens anzuschließen. Die Verantwortlichen, namentlich die Wehrbereichsverwaltung Nord, das Bundesamt für Wehrverwaltung sowie das Bundesministerium der Verteidigung sollen aufgefordert werden von allen Plänen Abstand zu nehmen, im Bereich der Einflugschneise des Fliegerhorstes Upjever den Baumbestand großflächig zu beseitigen. Insbesondere soll von der Planung Abstand genommen werden im Bereich des FFH – Gebiets „Upjever und Sumpfmoor Dose“ Maßnahmen durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:


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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Anlage 1 (Detailkarte FFH-Gebiet sowie Bereich der geplanten Maßnahme)