Begründung:
Dem
Kreisausschuss des Landkreises hat am 30.03.2022 folgende Vorlage 0154/2022
vorgelegen (hier auszugsweise):
„Die Pflichtaufgabe
Schülerbeförderung wird im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs (z.B. zu
den Förderschulen oder im Falle einer körperlichen oder geistigen
Beeinträchtigung) von den Taxi- und Mietwagenunternehmen in der Region
durchgeführt. Mit jedem Schuljahr wird es zunehmend schwieriger alle
erforderlichen Fahrten erfolgreich zu vergeben, da viele Unternehmen sich aus der
Schülerbeförderung zurückziehen oder ihre Firmen sogar komplett aufgeben.
Die Taxiunternehmen in der Region
werden zwingend für die Erfüllung der Pflichtaufgabe Schülerbeförderung
benötigt. Daher muss unbedingt eine Insolvenz der noch vorhandenen Unternehmen
verhindert werden. Die Preisentwicklung, vor allem bei Personal und Kraftstoff,
der vergangenen Monate kann durch die vor zwei Jahren kalkulierten Preise nicht
mehr abgebildet werden und eine auskömmliche Leistungserbringung ist von den
Unternehmen nicht mehr gewährleistet.“
Aus
diesem Grund wurden die Kilometerpreise um 10% angehoben. Um gleichermaßen im
Bereich der Tagesbildungsstätten und Heilpädagogischen Kindergärten zu agieren,
bat die GPS um Prüfung, ob eine Anpassung auch analog für die Fahrdienste
gewährleistet werden kann. Nach interner Prüfung würde das nach jetzigem Stand
88 Kinder betreffen und zu Mehrkosten in Höhe von 34.965,24 € führen (für den
Zeitraum 04/22-12/22: 26.223,93 €). Um auch hier eine weitere Beförderung
sicherstellen und jedem Kind gleichermaßen eine Schulbildung bzw. den Zugang
zum Heilpädagogischen Kindergarten gewährleisten zu können, wird der Ausschuss
um Zustimmung gebeten.
Eine
dauerhafte Anpassung des in der Vergütung enthaltenen Fahrtkostenanteils wird
im Rahmen der kommenden Verhandlungen vorgenommen.
Beschlussvorschlag:
Der Erhöhung des in der Vergütung
der GPS enthaltenen Fahrtkostenanteils zur Aufrechterhaltung der Beförderung in
die Tagesbildungsstätten und Heilpädagogischen Kindergärten in Höhe von 10 %
wird zugestimmt.