Begründung:
Im vergangenen Jahr wurde beschlossen, dass im Landkreis Friesland ein
flächendeckendes Sirenenwarnsystem aufgebaut werden soll, um im Bedarfsfall
(Katastrophe, Großschadensereignis oder ähnliches) die Bevölkerung warnen zu
können.
Insbesondere die neueren Naturkatastrophen (so zum Beispiel die
Sturzflut im Ahrtal) haben deutlich gezeigt, dass die Warnung der Bevölkerung
lediglich durch die Warn-App´s (wie bei uns KatWARN) und Rundfunk nicht
zwingend ausreichend sein muss. Insbesondere fehlt hierdurch die Weckfunktion
eines lauten Signals.
Da die Warnung der Bevölkerung nicht ausschließlich im Katastrophenfall
(Zuständigkeit des Landkreises), sondern auch vielmals (und zu einem prozentual
wesentlich höherem Wert) unterhalb der Katastrophenschwelle erforderlich sein
kann (Zuständigkeit der Kommunen), ist beabsichtigt, dieses Projekt
gemeinschaftlich durchzuführen. Eine dritte Zuständigkeit kommt im
Verteidigungsfall hinzu, denn der Bund ist für den Zivilschutz zuständig.
Der Landkreis hat bereits entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre
2021 bis 2023 in die Planung aufgenommen (gesamt 3.000.000,00 EUR).
Da bereits deutlich wird, dass neben der ersten Fördersumme des Bundes
auch das Land eine entsprechende Förderung in Aussicht stellen will, wird der
Landkreis sich um diese Fördergelder bemühen.
Die Konzepterstellung durch ein entsprechendes Planungsbüro wurde
bereits in Auftrag gegeben.
Da auch die Kommunen einen gewissen Bedarf an weiteren Möglichkeiten
bzgl. der Warnung der Bevölkerung sehen, ist die Gründung einer
Sicherheitspartnerschaft beabsichtigt.
Die Kosten sollen wie folgt getragen werden:
Die Kosten abzgl. Der erhaltenen Fördergelder, werden zu 50% vom
Landkreis getragen. Die restlichen 50% tragen die Kommunen. Eine entsprechende
Aufteilung der Kosten unter den Kommunen ist noch offen. Diese regeln die
Kommunen untereinander.
Der Entwurf des Beschallungskonzepts liegt vor. Auf der Grundlage des
Entwurfs erfolgt am 11.05.2022 eine enge Abstimmung mit den Bürgermeistern und
den Städte- und Gemeindebrandmeistern.
Die endgültigen Standorte der Sirenen können aufgrund technischer
Voraussetzungen leicht von denen in dem erarbeiteten Konzept abweichen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Landkreis und die angehörigen Kommunen bilden eine Sicherheitspartnerschaft.
2. Es werden gemeinschaftlich auf der Grundlage eines technischen Konzeptes kreisweit Sirenen aufgebaut. Hierzu wird ein gemeinsamer Arbeitskreis das Konzept sowie die technischen Spezifikationen besprechen.
3. Der Kreisausschuss stimmt den aus der Anlage ersichtlichen Standorten der Sirenen zu.
4. Der Landkreis bemüht sich um Fördergelder.
5. Die Kosten werden nach Abzug der Fördergelder auf drei Haushaltsjahre verteilt und jeweils hälftig von den Kommunen (insg. 50%) sowie vom Landkreis (50%) getragen.
6. Die Aufteilung der Kosten unter den Kommunen regeln diese untereinander.
Anlage:
Entwurf
Beschallungskonzept