Betreff
Bestellung Herr Dietmar Kohlrenken zum Landschaftswart
Vorlage
0202/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach § 35 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnatur-schutzgesetz können die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft überwacht und für den Artenschutz sorgt.

 

Die notwendige Überwachung aller Schutzgebiete sowie die Durchführung aller Aufgaben im Artenschutz durch die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde ist nicht möglich. Dies ist aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und Zweck des Schutzes des jeweiligen Schutzgebietes sowie des Artenschutzes zu informieren und Personen davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu verstoßen. Ebenso unterstützen die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde bei der Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den Schutzgebieten und tragen damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren Entwicklung der Naturschutzobjekte bei. Als Landschaftswarte arbeiten sie aktiv im Artenschutz mit; so z. B. bei der Erfassung von Wiesenbrütern und Rastvögeln und Schutz besonders geschützter Arten.

 

Der Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht beschlossen.  Die Landschaftswarte haben keine Vollzugsgewalt. Sie sollen Personen, die gegen Schutzbestimmungen verstoßen und durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie Verbote und Beschränkungen nicht beachten werden, über die Schutzbestimmungen informieren und durch entsprechende Belehrungen von ihrem Vorhaben abbringen.

Derzeit sind 23 Landschaftswarte im Landkreis Friesland aktiv (ab dem 01.06.2022 voraussichtlich 24).

 

Herr Dietmar Kohlrenken, wohnhaft Ahrensberger Str. 8, 26316 Varel, soll die geschützten Teile von Natur und Landschaft der Stadt Varel, inbesondere die Wallhecken, betreuen und ersetzt die zum 01.04.2022 ausgeschiedene Landschaftswartin Frau Gabriele Rosta. Herr Kohlrenken teilte am 21.02.2022 mit, dass er die Tätigkeit wahrnehmen möchte.

 

Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00 €. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 67 -Umwelt- vorhanden.


Beschlussvorschlag:
Herr Dietmar Kohlrenken, Ahrensberger Str. 8, 26316 Varel wird rückwirkend ab dem 01.04.2022 zum Landschaftswart im Landkreis Friesland für den Bereich Varel, insbesondere für die Wallhecken, bestellt. Er übernimmt die Aufgaben von Frau Gabriele Rosta, die ab dem 01.04.2022 nicht mehr als Landschaftswartin tätig ist.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 360,00

€ 480,00

€ 480,00

€ 0

€ 0

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit    480,00         Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: 442100  P1.05.55.554000.030

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 4

Titel:  Erhalt und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen

HSP  Nr.  4

Titel: Entwicklung und Verbesserung von Lebensräumen, Entwicklung und Pflege, Entwicklung der NATURA 2000-Gebiete  

                                                

 

Jens Eden                     Jochen Meier

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.