Begründung:
Nach § 35
des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnatur-schutzgesetz können
die unteren Naturschutzbehörden aus geeigneten Personen eine Landschaftswacht
bilden, die geschützte Teile von Natur und Landschaft überwacht und für den
Artenschutz sorgt.
Die
notwendige Überwachung aller Schutzgebiete sowie die Durchführung aller
Aufgaben im Artenschutz durch die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde
ist nicht möglich. Dies ist aber erforderlich, insbesondere um über Sinn und
Zweck des Schutzes des jeweiligen Schutzgebietes sowie des Artenschutzes zu
informieren und Personen davon abzuhalten, gegen Schutzbestimmungen zu
verstoßen. Ebenso unterstützen die Landschaftswarte die Mitarbeiter der unteren
Naturschutzbehörde bei der Aufdeckung von Missständen und Entwicklungen in den
Schutzgebieten und tragen damit durch ihre Arbeit zum Bestand und zur weiteren
Entwicklung der Naturschutzobjekte bei. Als Landschaftswarte arbeiten sie aktiv
im Artenschutz mit; so z. B. bei der Erfassung von Wiesenbrütern und Rastvögeln
und Schutz besonders geschützter Arten.
Der
Landkreis Friesland hat 1987 die Aufstellung einer Landschaftswacht
beschlossen. Die Landschaftswarte haben
keine Vollzugsgewalt. Sie sollen Personen, die gegen Schutzbestimmungen
verstoßen und durch ihr Verhalten zu erkennen geben, dass sie Verbote und
Beschränkungen nicht beachten werden, über die Schutzbestimmungen informieren
und durch entsprechende Belehrungen von ihrem Vorhaben abbringen.
Derzeit sind
23 Landschaftswarte im Landkreis Friesland aktiv (ab dem 01.06.2022
voraussichtlich 24).
Herr Dietmar
Kohlrenken, wohnhaft Ahrensberger Str. 8, 26316 Varel, soll die geschützten
Teile von Natur und Landschaft der Stadt Varel, inbesondere die Wallhecken,
betreuen und ersetzt die zum 01.04.2022 ausgeschiedene Landschaftswartin Frau
Gabriele Rosta. Herr Kohlrenken teilte am 21.02.2022 mit, dass er die Tätigkeit
wahrnehmen möchte.
Die Mitglieder der Landschaftswacht erhalten gemäß der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrtkostenvergütung für Ehrenbeamte und sonstige ehrenamtlich Tätige eine Aufwandsentschädigung von monatlich 40,00 €. Die notwendigen Finanzmittel sind im Budget des Fachbereichs 67 -Umwelt- vorhanden.
Beschlussvorschlag:
Herr Dietmar Kohlrenken, Ahrensberger Str. 8, 26316 Varel wird rückwirkend
ab dem 01.04.2022 zum Landschaftswart im Landkreis Friesland für den Bereich
Varel, insbesondere für die Wallhecken, bestellt. Er übernimmt die Aufgaben von
Frau Gabriele Rosta, die ab dem 01.04.2022 nicht mehr als Landschaftswartin
tätig ist.