Begründung:
Die Gemeinde Bockhorn beabsichtigt, bei der Grundschule Bockhorn sowie der angegliederten Sporthalle Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz durchzuführen. Die Gesamtkosten für diese Investition werden sich voraussichtlich auf etwa 300.000,00 € belaufen. Gemäß § 117 des Nds. Schulgesetzes ist dieser Betrag zuwendungsfähig. Die Darlehnshöhe beträgt 50 % der förderungsfähigen Gesamtinvestitionsausgaben, somit 150.000,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Bockhorn für die Investitionsmaßnahmen bei der Grundschule Bockhorn ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 150.000,00 € zu gewähren. Der Abruf der Mittel erfolgt nach Verfügbarkeit und Baufortschritt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Bockhorn für die Investitionsmaßnahmen bei der Grundschule Bockhorn ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 150.000,00 zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ 150.000,00 |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Erfolgte Veranschlagung: X Ja im Haushaltsjahr 2010, mit 150.000,00 € Nein |
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___ _________________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |