Betreff
Gemeinde Bockhorn, Gewährung eines vorläufigen Darlehens aus der Kreisschulbaukasse
Vorlage
365/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die Gemeinde Bockhorn beabsichtigt, bei der Grundschule Bockhorn sowie der angegliederten Sporthalle Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz durchzuführen. Die Gesamtkosten für diese Investition werden sich voraussichtlich auf etwa 300.000,00 € belaufen. Gemäß § 117 des Nds. Schulgesetzes ist dieser Betrag zuwendungsfähig. Die Darlehnshöhe beträgt 50 % der förderungsfähigen Gesamtinvestitionsausgaben, somit 150.000,00 €.


Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Bockhorn für die Investitionsmaßnahmen bei der Grundschule Bockhorn ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 150.000,00 € zu gewähren. Der Abruf der Mittel erfolgt nach Verfügbarkeit und Baufortschritt.



Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung schlägt vor, der Gemeinde Bockhorn für die Investitionsmaßnahmen bei der Grundschule Bockhorn ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 150.000,00 zu gewähren.


Finanzielle Auswirkungen: Ja X Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


150.000,00

Erfolgte Veranschlagung: X Ja im Haushaltsjahr 2010, mit 150.000,00 € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:


___ _________________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss