Betreff
Vorstellung des Pflegekinderdienstes sowie der Adoptionsvermittlungsstelle
Vorlage
377/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die Adoptionsvermittlungsstelle und der Pflegekinderdienst gehören zum Fachbereich 22 - Jugend und Familie. Hier sind drei Fachkräfte mit 2 ½ AK beschäftigt. Die Zuständigkeit der Fachkräfte richtet sich nach dem Wohnort der Adoptiv- oder Pflegeeltern.

Die Gebietsaufteilung ist wie folgt:

Vollzeitpflege im Wangerland und Jever (½ AK)

Vollzeitpflege in Varel (Stadtkern) und Sande sowie Bereitschaftspflege (1 AK)

Vollzeitpflege in Varel (ohne Stadtkern), Bockhorn, Zetel, Schortens und Wangerooge

(1 AK)


Innerhalb der Adoptionsvermittlungsstelle werden Aufgaben nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz wahrgenommen. Der Landkreis Friesland kooperiert in seiner Arbeit mit den Jugendämtern der Landkreise Ammerland und Wittmund. Die Fachkräfte der drei Jugendämter treffen sich regelmäßig, ca. 6 - 8 Mal im Jahr.


Zum Einen werden Adoptionen innerhalb Deutschlands begleitet und zum Anderen Adoptionen mit Auslandsberührung. Im Bereich der Auslandsadoption bestehen Kooperationen mit unterschiedlichen Institutionen und Vereinen, die die Adoptionen federführend begleiten und im Ausland vor Ort sind sowie mit der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle (GZA) - Zentrale Behörde für Auslandsadoptionen - mit Sitz in Hamburg. Hier findet einmal jährlich ein Treffen statt und es kann an Fortbildungsangeboten teilgenommen werden.


Zu den Aufgaben innerhalb der Adoptionsvermittlungsstelle gehören u. a. die Beratung der Adoptionsbewerber, allgemein und speziell zum Thema „Auslandsadoption“, und die Prüfung ihrer Geeignetheit. Wird im Landkreis Friesland ein Kind zur Adoption frei gegeben, werden von der Adoptionsvermittlungsstelle geeignete Adoptivbewerber ausgewählt und das Kind in Adoptionspflege vermittelt. Bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens werden die jeweiligen Familien von den Fachkräften beraten und betreut. Des Weiteren stehen die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstelle unterstützend für eine gewünschte Biographiearbeit von adoptierten Kindern und Erwachsenen zur Verfügung.


Der Pflegekinderdienst (PKD) bietet im Rahmen des SGB VIII Beratung, Betreuung, Hilfe-stellung und Begleitung für alle Personen, die an den verschiedenen Pflegeformen beteiligt sind. Dieses beinhaltet die allgemeinen Aufgaben der Werbung von neuen Pflegeeltern, deren Überprüfung und Auswahl für zukünftige Pflegeverhältnisse. Die Pflegeeltern und Pflegekinder werden während der gesamten Dauer der Jugenhilfemaßnahme von den Fachkräften des Pflegekinderdienstes beraten und betreut. Zudem werden für die Pflegeeltern Qualifizierungsmaßnahmen und weiterführende Fortbildungsveranstaltungen angeboten und mit den Pflegekindern eine Ferienfreizeit und andere Tagesveranstaltungen unternommen.


Der Pflegekinderdienst gliedert sich in zwei Bereiche auf: die Vollzeitpflege und die Bereitschaftspflege. Das Projekt „Patenschaft für Kinder psychisch belasteter Eltern“ ist dem Pflegekinderdienst zwar zugeordnet, da hier die Schulungen der Pateneltern statt finden, aber das Einsetzen dieser Jugendhilfemaßnahme und die Betreuung der Familien erfolgt durch den Allgemeinen Sozialdienst (ASD).


Die Vollzeitpflege gem. § 33 SGB VIII ist für Kinder und Jugendliche, deren Eltern / Sorge-berechtigten Personen über einen längeren Zeitraum für die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder ausfallen. Die Pflegeeltern ersetzen demnach die Erziehung der Eltern / Sorge-berechtigten Personen für die Dauer der Inpflegegabe.
Ziel der Vollzeitpflege ist vorrangig, Kinder wieder zu den Eltern / Sorgeberechtigten Personen zurückzuführen. Deshalb sollen zwischen den Kindern und ihren Eltern / Sorgeberechtigten Personen regelmäßige Besuchskontakte stattfinden. Ältere Jugendliche erhalten in der Regel Jugendhilfe mit dem Ziel der Verselbstständigung.
Für die Perspektivklärung ist die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, z. B. Kindergarten, Schule oder Therapeuten notwendig. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Pflegeeltern, Eltern / Sorgeberechtigten Personen und dem Jugendamt ist notwendig.


Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes beraten und betreuen die Pflegeeltern, Pflegekinder und die Eltern / Sorgeberechtigten Personen während der gesamten Dauer der Jugendhilfemaßnahme sowohl in pädagogischen als auch in rechtlichen Belangen.


Die Anzahl der Vollzeitpflegeverhältnisse ist in dem Zeitraum von 2002 bis 2008 nicht in größerer Anzahl gestiegen. Der Aufwand hingegen in der Betreuung als auch in zeitlicher Hinsicht eines einzelnen Falles hat zugenommen.


Die Zusammenarbeit mit den Personen, die an der Vollzeitpflege beteiligt sind, gestaltet sich erfahrungsgemäß zunehmend schwierig. Ein Hintergrund ist sicherlich, dass vermehrt Unterbringung gem. § 8a SGB VIII „ Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ statt finden und somit auch keine einheitliche Willensbildung gegeben ist. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von erheblichen Problemen, z. B. unterschiedliche Ansichten betr. der Fallbearbeitung, der Unterbringung selbst oder der Gestaltung der Besuchskontakte. Zeitweise werden Anwälte eingeschaltet oder mündliche Verhandlungen vor dem Familiengericht sind erforderlich. Des weiteren ist es erforderlich, dass Helferkonferenzen unter Beteiligung der Fachkräfte aus den anderen Institutionen, wie z. B. Kindergarten, Schule oder Kinder- und Jugendpsychiatrie statt finden. Oftmals reichen die regelmäßigen Hilfeplangespräche gem. § 36 SGB VIII, die in halbjährigen Abständen mit allen Beteiligten durchgeführt werden, nicht mehr aus, um Belange des Kindes für eine positive Entwicklung zu klären. Die Fachkräfte führen stets Telefonate und persönliche Gespräche, um aktuelle Absprachen vereinbaren zu können. Die Regelung der Besuchskontakte nimmt hier z. B. einen großen zeitlichen Raum ein. Neben den Gesprächen betr. des jeweiligen Falles ist die Dokumentation und Aktenführung ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit im Pflegekinderdienst.


Ebenfalls bringen Vollzeitpflegefälle einen erhöhten Arbeitsaufwand mit sich, die aus Zuständigkeitsgründen gem. § 86 Abs. 6 SGB VIII in den Landkreis Friesland wechseln. Hierfür ist die Einarbeitung in eine bestehende Fallbearbeitung notwendig und die betroffenen Hilfeempfänger müssen sich auf eine neue Fachkraft einlassen. Es werden unterschiedliche Herangehensweisen deutlich und es bedarf zeitweise neuer Absprachen.


Die Bereitschaftspflege ist keine gesetzlich ausgewiesene Sonderform der Vollzeitpflege. Sie wird mit unter dem § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) geführt.


Die Bereitschaftspflege ist ein familiäres Angebot der Krisenintervention und dient vor allem dem Schutz und der Abklärung des Hilfebedarfs für Kinder und Jugendliche in drohenden oder akuten Gefährdungssituationen und ist somit zeitlich (für maximal 3 Monate) bis zur Entscheidung für eine Reintegration in die Herkunftsfamilie oder eine Überleitung in eine geeignete Folgehilfe begrenzt.


Anlässe für die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen in Bereitschaftspflege sind dann gegeben, wenn eine akute Gefährdung für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen eine sofortige Fremdunterbringung erfordert.


Die Bereitschaftspflege kann nur auf Antragstellung der Sorgeberechtigten oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses erfolgen. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls nach § 1666 BGB muss das Gericht die Zustimmung der Sorgeberechtigten ersetzen bzw. einen Sorgerechtsentzug oder Teilsorgerechtsentzug durchführen.


Die Klärungsstelle Bereitschaftspflege ist eine Form der Krisenintervention und fungiert als Schnittstelle im Rahmen von Diagnose- und Entscheidungsprozessen . Die KSB muss mit vielen unterschiedlichen beteiligten Personen stark vernetzt sein.


Dadurch ergeben sich folgende Arbeitsaufgaben mit teilweise erheblichem zeitlichen Aufwand:


  • ggf. Begleitung des ASD bei drohender Bereitschaftspflege und ggf. Vermeidung einer Fremdunterbringung und Leitung zu anderen Hilfsmöglichkeiten, (Teilnahme an Gesprächen, ca. 1 Stunde bis hinzu Begleitung zu Hausbesuchen über mehrere Stunden)

  • fallführende Sachbearbeitung der Bereitschaftspflegekinder in Familien und Einrichtungen,

  • Gespräche mit den Kindern oder Jugendlichen und den Bereitschaftspflegefamilien (Zeitaufwand ca. 1,5 Stunden pro Termin, bei Hausbesuchen zzgl. durchschnittlich 40 Minuten Fahrtzeit.

  • Gespräche mit den Eltern, bei getrennt lebenden Eltern mit beiden Elternteilen einzeln, pro Gespräch ca. 1,5 Stunden. Bei Hausbesuchen zzgl. durchschnittlich 40 Minuten Fahrtzeit,

  • Ggf. Gespräche mit Schule, Kindergarten, KJP etc. mit einem zeitlichen Aufwand von ca. 1 Stunde (bei Terminen vor Ort zzgl. durchschnittlich 40 Minuten Fahrtzeit),

  • notwendige kurzfristige Klärung durch die KSB: Schulbesuch des Kindes, Kontakte zu Eltern und Verwandten, medizinische Angelegenheiten, Krankenversicherung, Informationen an die Bereitschaftspflegeeltern und die Eltern. (Zeitaufwand: pro Angelegenheit durchschnittlich ca. 3 Telefonate).

  • Beratung und Betreuung der Bereitschaftspflegeeltern durch regelmäßige Treffen und Erfahrungsaustausch. (Zeitaufwand: 1 mal monatlich einen Vormittag)

  • Durchführen eines Hilfeplangespräches (ca. 1 Stunde), erstellen eines Protokolles (ca. 30 Minuten), erstellen einer Fallvorlage und Vorstellen in der Fallkonferenz (ca. 30 Minuten)

  • Krisenintervention während der Bereitschaftspflege bei z. B. Suizidgefahr (Vorstellung in der KJP, ggf. Antragstellung auf geschlossene Unterbringung), Abgängigkeit (Kontakte zur Polizei etc.), Alkohol- und Drogenkonsum (Kontakte zur Klinik, Polizei etc.) zuzüglich enger Kontakt zu Eltern und Bereitschaftspflegeeltern/Einrichtung. (Zeitlicher Aufwand: Bis zu vielen Stunden täglich über mehrere Tage).

  • zur Erarbeitung einer Empfehlung an die Sorgeberechtigten muss ein regelmäßiger interner Austausch unter den zuständigen Sozialarbeitern (KSB/ASD/Leitung) stattfinden,

  • administrative Angelegenheiten muss die KSB vorbereiten, delegieren oder selbst durchführen.



Fallzahlen der Neufälle in Bereitschaftspflege ab 2002:


2002: 88, Gesamtunterbringungstage: 1.705

2003: 89, Gesamtunterbringungstage: 1.592

2004: 44, Gesamtunterbringungstage: 2.638

2005: 26, Gesamtunterbringungstage: 1.406

2006: 31, Gesamtunterbringungstage: 2.722

2007: 66, Gesamtunterbringungstage: 3.934



Statistik:

Vollzeitpflegefälle: 2002 99
2003 102
2004 102
2005 105
2006 108
2007 109

2008:
Januar 105
Februar 105
März 105
April 106
Mai 108
Juni 103
Juli 107
August 108
September 108



Adoptionen: 2002 38
2003 31
2004 21
2005 10
2006 09
2007 12


Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung: Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:

Boldt

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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss