Betreff
Antrag der CDU-Fraktion zur Errichtung eines Hilfsfonds vom 02.09.2022 - Prüfung eines neuen Hilfsfonds bzgl. gestiegener Energiekosten
Vorlage
0384/2022
Art
Beschlussvorlage ohne Kämmerei

Begründung:

Der Kreisausschuss des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 07.09.2022 beschlossen, aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion der Verwaltung den Prüfauftrag für einen Hilfsfond zu geben.

 

Die CDU-Fraktion hat beantragt, dass der Landkreis Friesland kurzfristig einen Vorschlag erarbeitet, wie nach Vorbild des Corona-Hilfsfonds kleine und mittlere Unternehmen wie auch Privatpersonenhaushalte im nachzuweisenden Not- und Bedarfsfall so weit stabilisiert werden können, dass die gestiegenen Energiekosten wie die allgemeine Inflation nicht zur Zahlungsunfähigkeit führen.

 

Im Rahmen des Prüfauftrages durch die Verwaltung sind folgende Fragen/Probleme erörtert worden:

 

  • Die Gefahr, dass ein Landkreis-Zuschuss beim späteren Bundes-/Landeszuschuss angerechnet wird und diese Stellen dann weniger zahlen. Das Problem besteht auch schon bei dem Corona-Hilfsfonds. Dort überprüft die NBank gerade, ob sogenannte „Überkompensationen“ durch Drittförderungen aufgetreten sind.
  • Durch die enorm gestiegenen Energiekosten könnten geringfügige einmalige Zuschüsse (1.000 EUR) von den Unternehmen bezogen auf den Antragsaufwand als nicht angemessen empfunden werden.
  • Bei der Frage „Einzelfallentscheidung“ oder „Gießkanne“ würde sich die Verwaltung für eine Einzelfallentscheidung durch den KA auf Vorschlag der Wirtschaftsförderung entscheiden. Hierbei ist insbesondere auf den Gleichheitsgrundsatz zu achten.
  • Problem ist, dass nicht bekannt ist, inwieweit die Unternehmen ihre erhöhten Kosten über angehobene Stundensätze oder sonstige Rechnungszuschläge in den nächsten Monaten an ihre Kunden weitergeben werden. Dann könnte es zu Doppelentlastungen kommen.
  • Wegfallende Rückforderungsmöglichkeiten bei Insolvenzen
  • Welche Gelder können innerhalb der Kreisverwaltung kurzfristig zur Verfügung gestellt werden?

-       Deckungsmittel im Budget der Wirtschaftsförderung stehen hierfür nicht zur Verfügung

-       Bereitstellung der Mittel müsste durch Kreistagsbeschluss bzw. Eilentscheidung durch den Landrat (außerplanmäßige Aufwand) erfolgen.

 

Mittlerweile zeichnen sich umfassende Entlastungshilfen durch den Bund und das Land ab.

 

Ein wirtschaftlicher Abwehrschirm der Bundesregierung gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges soll über die bestehenden Entlastungspakete hinaus die steigenden Energie-kosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Er wurde am 29. September von Bundesfinanzminister, Bundeskanzler und Bundewirtschaftsminister vorgestellt. Der Abwehrschirm sieht unter anderem die Einführung einer Gaspreisbremse vor und umfasst Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro. Hinzu kommt ein gesondertes Maßnahmenpaket, das von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffene Unternehmen unterstützt.

 

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz (Anpassung des Einkommenssteuertarifes, Ausgleich der kalten Progression, Erhöhung des Grundfreibetrages, Erhöhung des Kindergeldes, Erhöhung des Spitzensteuersatzes, Erhöhung des Freibetrages beim Solidaritätszuschlag) werden zudem zusätzliche steuerliche Belastungen der Bürgerinnen und Bürger infolge der Inflation  vermieden.

 

Auch die Niedersächsische Landesregierung hat weitreichende Unterstützungsmaßnahmen als Ergänzung zum Bund auf den Weg gebracht. Am 15.11.2022 hat die Niedersächsische Landesregierung den Entwurf eines Nachtragshaushalts für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Damit sollen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sofortprogramm zugunsten von Menschen, Unternehmen, Kommunen und sozialen Einrichtungen geschaffen werden. Dieser Rettungsschirm in Höhe von etwa einer Milliarde Euro soll dabei helfen, den enormen Kostensteigerungen im Energiesektor in Folge des russischen Angriffskrieges besser begegnen zu können. Hinzu kommen noch erhöhte Leistungen durch das Bundeswohngeldgesetz, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

 

Das landeseigene Sofortprogramm (siehe Anlage) richtet sich vor allem an Bürgerinnen und Bürger, die besonders hart betroffen sind, und an kleinere und mittlere Unternehmen, die sofort Unterstützung benötigen. Es wendet sich auch an Kultureinrichtungen und Sportvereine und die soziale Infrastruktur.

 

Im Ergebnis schlägt die Verwaltung daher vor, seitens des Landkreises Friesland keinen eigenen Hilfsfonds zu erarbeiten und zu beschließen, da gerade auch der Gas- und Strompreisdeckel und die Direkthilfen Härten abfedern. Im Rahmen der Haushaltsberatung sollte diskutiert werden, ob im Haushalt 2023 ein Ansatz des Landkreises Friesland für die Beteiligung an den Landeshilfsfonds (⅓ Land, ⅓ Landkreis, ⅓ EVU) eingestellt werden soll. Dieser ist subsidiär und greift erst im Falle des Versagens anderer Hilfeleistungen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ XXXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit          x   Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja x nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage betrifft klimarelevante Maßnahmen:    ja  x nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel:  Standortqualitäten ausbauen und sichern

HSP  Nr.  XXX

Titel:  

                                                

 

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Dezernent/in                     Kämmerei                         Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

 


Anlage(n):

-       Antrag der CDU vom 02.09.2022

-       Unterstützungsangebote Bund, Länder