Betreff
Resolution zum Erhalt des GUV Oldenburg als eigenständige Körperschaft
Vorlage
035/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Bund und Länder bereiten in einer Arbeitsgruppe die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung vor. Der wichtigste Eckpunkt sieht dabei vor, zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Effektivität im Bereich der Unfallversicherung für die öffentliche Hand, nur noch einen Träger je Bundesland bis spätestens 31.12.2009 einzurichten.

Mit einem Gesetzentwurf ist bis Mitte 2007 zu rechnen.


Seit 70 Jahren ist der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg (GUV Oldenburg), eine gemeinsame Einrichtung der oldenburgischen Landkreise und kreisfreien Städte, als Unfallversicherungsträger eine feste Größe im nordwestlichen Niedersachsen. In seiner Identität als leistungsstarker regionaler Dienstleister arbeitet er für das Gebiet der Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie für die kreisfreien Städte Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven. Er ist zuständig für:


      • Ca. 70.000 Personen in der Allgemeinen Unfallversicherung; dabei ist hervorzuheben, dass in der Allgemeinen Unfallversicherung nicht nur Beschäftigte der Kommunen, sondern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in privaten Haushalten, Hilfeleistende und für die Allgemeinheit Tätige sind.

      • Ca. 175.000 Versicherte in der Schülerunfallversicherung; hierzu gehören alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen und der Berufsschulen sowie Kinder in Tageseinrichtungen.


Die Beiträge des GUV Oldenburg sind seit Jahren stabil bzw. sinkend bei relativ gleichbleibenden Unfallzahlen. Diese Entwicklung spiegelt die langjährigen, vielfältigen Bestrebungen der kommunalen Unfallversicherung wieder, durch effizientes Arbeiten und kontinuierliche Prozessoptimierung Kosten zu senken.


Die geplante Reform könnte die Schließung bzw. Verlegung des Standortes Oldenburg nach Hannover und damit massive Serviceeinschränkungen und Arbeitsplatzverluste in der Oldenburger Region bedeuten. Eine ortsnahe Betreuung der Versicherten und der Arbeitgeber wäre damit nicht mehr gewährleistet; Kundennähe und Kundenfreundlichkeit wären erheblich gefährdet.


Die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände Braunschweig, Hannover und Oldenburg, die Landesunfallkasse Niedersachsen und die Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen haben in einer Kooperation vereinbart, dass durch abgestimmte, arbeitsteilige, übergreifende und gemeinsame Aufgabenwahrnehmungen Synergieeffekte erschlossen und realisiert sowie Qualitätsverbesserung angestrebt werden. Durch diese Zusammenarbeit wird sichergestellt, dass eine ortsnahe Betreuung der Versicherten und Arbeitgeber in der Fläche weiterhin gewährleistet ist und regionale Identität gefördert wird. Der Kreistag des Landkreises Friesland sieht hierin - wie auch die niedersächsische Landesregierung - eine erhaltenswerte Form der Zusammenarbeit. Das Land Niedersachsen hat neben den Bundesländern Bremen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausdrücklich gegen die geplante Reform gestimmt.


Die kommunalen Spitzenverbände lehnen ebenfalls eine starre gesetzliche Vorgabe von höchstens einem landesunmittelbaren Träger je Land ab. Eine derartige Vorgabe würde den jeweils unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Unfallkassen in den Ländern nicht gerecht.


Der Landkreis Friesland erkennt die grundsätzliche Notwendigkeit einer Reform der gesetzlichen Unfallversicherung mit dem Ziel, durch Straffung der Organisationen die Wirtschaftlichkeit und Effektivität zu verbessern und ihre Strukturen auf mögliche Einsparpotentiale zu überprüfen. Dabei sollte jedoch davon abgesehen werden, für die Umsetzung innerhalb der einzelnen Bundesländer weitergehende Vorgaben zu treffen. Gleichzeitig ist die Möglichkeit zu eröffnen, bewährte und schon auf Effizienz und Kostenbegrenzung gerichtete Strukturen und Zuständigkeiten weiterzuentwickeln.




Beschlussvorschlag:



"Der Kreistag des Landkreises Friesland appelliert an alle Beteiligten, insbesondere an die niedersächsische Landesregierung, dass der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg als eigenständige Körperschaft erhalten bleibt.


Für den Fall, dass die beabsichtigte Konzentration der verschiedenen Standorte doch erfolgen sollte, wird die Stadt Oldenburg als zukünftiger Standort einer solchen Zentralgeschäftsstelle des Versicherers als besonders geeignet befunden."



Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:

gez. Ro.

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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat