Begründung:
Die „Arbeitsgruppe zur Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards in Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland“ hat in insgesamt 9 Sitzungen Handlungsempfehlungen zur Ergänzung der gemeinsamen Empfehlung zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8 a SGB VIII in den Tageseinrichtungen entwickelt.
Ziel der Handlungsempfehlungen ist die Konkretisierung der mit den Trägern der Einrichtungen abgeschlossenen Vereinbarungen nach §§ 8 a und 72 a SGB VIII sowie die Entwicklung eines Verfahrens, mit dem Kindeswohlgefährdung frühzeitig aufgedeckt werden kann, ohne dass die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen angegriffen oder eingeschränkt werden.
Die Handlungsempfehlungen orientieren sich an der Praxis in den Tageseinrichtungen für Kinder und sollen jährlich nivelliert werden.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in den Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Friesland zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ |
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€ |
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Erfolgte Veranschlagung: Nein |
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Papen ______________ ________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |