Begründung:
Der Grundstücksverkehrsausschuss nimmt nach § 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern (LwKG) die Aufgaben der zuständigen Behörde nach dem Landpachtverkehrsgesetz und dem Grundstücksverkehrsgesetz wahr.
Der Grundstücksverkehrsausschuss ist kein Ausschuss des Kreistages; er entscheidet abschließend und ausschließlich nach landwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der Kreistag hat auf seine Entscheidungen keinen Einfluss.
Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehören nach § 41 Abs. 2 LwKG neben den beiden vom Kreistag gewählten Mitgliedern, die zum Kreistag wählbar sein müssen,
weitere drei vom Kreistag auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählte Personen an, die nach § 38 Abs. 1 LwKG der Kammerversammlung angehören oder die zur Kammerversammlung wahlberechtigt sein müssen (Kammervertreter).
Von den Kammervertretern wiederum müssen zwei Vertreter der Wahlgruppe 1 nach
§ 7 LwKG (Eigentümer, Pächter, leitende Angestellte oder die Ehepartner dieses Personenkreises) und ein Vertreter der Wahlgruppe 2 nach § 7 LwKG (hauptberufliche Arbeitnehmer oder deren Ehepartner) angehören.
Die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses müssen aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücks-verkehrsausschuss vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen (§ 41 Abs. 2 S.2 LwKG).
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat vorgeschlagen, die folgenden, der neugewählten Kammerversammlung angehörenden Personen in den Grundstücks-verkehrsausschuss des Landkreises Friesland zu wählen:
aus
der Wahlgruppe 1:
Hartmut Seetzen, Neuenwege, Oldenburger Str.
25, 26316 Varel,
Aike Brahms, Horum, Störtebeker Str. 38,
26434 Wangerland,
aus der Wahlgruppe 2:
Peter
Ricklefs, Groß Spieker 1, 26419 Schortens.
Die
Verwaltung empfiehlt, dem Kreistag die von der Landwirtschaftskammer
als Kammervertreter benannten Personen zur Wahl in den
Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises Friesland
vorzuschlagen.
Beschlussvorschlag:
Dem Vorschlag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Herren
Hartmut Seetzen, Neuenwege, Oldenburger Str. 25, 26316 Varel,
Aike Brahms, Horum, Störtebeker Str. 38, 26434 Wangerland, und
Peter Ricklefs, Groß Spieker 1, 26419 Schortens,
dem Kreistag zur Wahl als Vertreter der Landwirtschaft für den Grundstücksverkehrs-ausschuss des Landkreises Friesland vorzuschlagen, wird zugestimmt.
Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ |
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€ |
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Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein |
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gez A. Tuinmann G. Peters Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |