Betreff
Landwirtschaftlicher Grundstücksverkehr, hier: Wahl der Vertreter der Landwirtschaft
Vorlage
388/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Grundstücksverkehrsausschuss nimmt nach § 41 Abs. 1 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammern (LwKG) die Aufgaben der zuständigen Behörde nach dem Landpachtverkehrsgesetz und dem Grundstücksverkehrsgesetz wahr.


Der Grundstücksverkehrsausschuss ist kein Ausschuss des Kreistages; er entscheidet abschließend und ausschließlich nach landwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der Kreistag hat auf seine Entscheidungen keinen Einfluss.


Dem Grundstücksverkehrsausschuss gehören nach § 41 Abs. 2 LwKG neben den beiden vom Kreistag gewählten Mitgliedern, die zum Kreistag wählbar sein müssen,

weitere drei vom Kreistag auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer gewählte Personen an, die nach § 38 Abs. 1 LwKG der Kammerversammlung angehören oder die zur Kammerversammlung wahlberechtigt sein müssen (Kammervertreter).


Von den Kammervertretern wiederum müssen zwei Vertreter der Wahlgruppe 1 nach

§ 7 LwKG (Eigentümer, Pächter, leitende Angestellte oder die Ehepartner dieses Personenkreises) und ein Vertreter der Wahlgruppe 2 nach § 7 LwKG (hauptberufliche Arbeitnehmer oder deren Ehepartner) angehören.


Die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses müssen aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung geeignet sein, die Auswirkungen der dem Grundstücks-verkehrsausschuss vorzulegenden Rechtsgeschäfte auf die landwirtschaftliche Struktur zu beurteilen (§ 41 Abs. 2 S.2 LwKG).


Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat vorgeschlagen, die folgenden, der neugewählten Kammerversammlung angehörenden Personen in den Grundstücks-verkehrsausschuss des Landkreises Friesland zu wählen:


aus der Wahlgruppe 1:
Hartmut Seetzen, Neuenwege, Oldenburger Str. 25, 26316 Varel,
Aike Brahms, Horum, Störtebeker Str. 38, 26434 Wangerland,

aus der Wahlgruppe 2:
Peter Ricklefs, Groß Spieker 1, 26419 Schortens.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Kreistag die von der Landwirtschaftskammer als Kammervertreter benannten Personen zur Wahl in den Grundstücksverkehrsausschuss des Landkreises Friesland vorzuschlagen.


Beschlussvorschlag:

Dem Vorschlag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Herren

Hartmut Seetzen, Neuenwege, Oldenburger Str. 25, 26316 Varel,

Aike Brahms, Horum, Störtebeker Str. 38, 26434 Wangerland, und

Peter Ricklefs, Groß Spieker 1, 26419 Schortens,

dem Kreistag zur Wahl als Vertreter der Landwirtschaft für den Grundstücksverkehrs-ausschuss des Landkreises Friesland vorzuschlagen, wird zugestimmt.

Der Kreisausschuss wird um einen gleichlautenden Beschluss gebeten.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:

gez

A. Tuinmann G. Peters

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in


Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss