Betreff
Kommunales Portal U - Beteiligung des Landkreis Friesland -
Vorlage
392/2008
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2003/4 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen stehen die Kommunen vor der Aufgabe einer Bereitstellung von Umweltinformationen und Umweltdaten. Die Richtlinie schreibt die Pflichten, der für den Bereich „Umwelt“ zuständigen Behörden (z. B. Abfall-, Naturschutz-, Immissionsschutz- und Bodenschutzbehörde) gegenüber interessierten Bürgerinnen und Bürgern vor.


Die EU-Richtlinie 2003/4 ist die Grundlage für das Bundesumweltinformationsgesetz (UIG) und Niedersächsisches Umweltinformationsgesetz (NUIG).


Das Recht der Bürgerinnen und Bürgern auf freien Zugang zu Umweltinformationen wird gestärkt bzw. die Auskunftspflicht der Informationsanbieter verdeutlicht. Die Richtlinie weist ausdrücklich auf den Einsatz elektronischer Medien für die Erfüllung der Pflichten hin. Somit kommt den einschlägigen Online-Angeboten der Kommunen, also vorwiegend deren Internetseiten, hierfür eine Schlüsselrolle zu.


Gemäß der UIG-Richtlinie sind Umweltinformationen nicht nur auf Antrag herauszugeben, sondern über Mittel der elektronischen Kommunikation bereitzustellen. Wichtig ist dabei, dass alle bereitgestellten Informationen landesweit vergleichbar sein sollen.


Die Minimalanforderungen bei der Informationspflicht sind:

a)Rechtsvorschriften

b)politische Konzepte sowie Pläne und Programme

c)Berichte über den Stand der Umsetzung von Rechtsvorschriften

d)Umweltzustandsberichte

e)Daten aus der Überwachung

f)Genehmigungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt

g)Umweltverträglichkeitsprüfungen

Diese Minimalanforderungen sind vom Landkreis Friesland zu erfüllen.



Das Land Niedersachsen hat das „Kommunale PortalU“ entwickelt. Das „Kommunale PortalU“ entspricht informationstechnisch den aktuellen Anforderungen und Standards. Für die Bereitstellung, Vollständigkeit und Aktualität der nach der Richtlinie geforderten Informationen ist der Landkreis Friesland selbst verantwortlich.


Betreiber des Portals ist der Nds. Landkreistag der um Prüfung gebeten hat, ob über eine Beitrittserklärung eine Beteiligung am Portal möglich und sinnvoll ist.


In dem Portal werden keine Dokumente sondern nur Links eingestellt. Darüber erfolgt automatisch eine Weiterleitung auf die entsprechende Seite innerhalb des Internetauftritts des Landkreises Friesland.


Die Themenliste vom Projekt „Kommunales Umweltportal Niedersachsen“ erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie. Unter Nutzung dieser Themenliste sind die zuständigen Fachbereiche des Landkreises gefordert die Liste abzuarbeiten und bereits vorhandene Informationenen für die Bereitstellung ins Internet zur Verfügung zu stellen.


Die Bereiche „Abfall“, „Altlasten“, „Boden“, „Lärm und Erschütterungen“, „Luft und Klima“, „Natur und Landschaft“, „Strahlung“, „Wasser“, „Forstwirtschaft“ und „Landwirtschaft“ liegen in der Zuständigkeit des Fachbereichs 12.


Für den Bereich „Bauen“, „Verkehr“ sowie „nachhaltige Entwicklung“ sind die Fachbereiche 14 und 25 gefordert.


Für den Bereich „Gesundheit“ ist der Fachbereich Gesundheitswesen zuständig.


Der Bereich „Energie“, ist noch einem Fachbereich zuzuordnen.



Kosten


Eine Beteiligung am Kommunalen PortalU verursacht Kosten in Höhe von jährlich 900,00 €.


Diese Kosten der Beteiligung sollten intern über einen festzulegenden Schlüssel auf die entsprechenden Fachbereiche verteilt werden.


Die Höhe der Personalkosten kann nicht beziffert werden. Für die Tätigkeit als Admistrator (Einstellen der „WEB-Adressen) wird ca. 1 Stunde pro Monat an Zeitaufwand benötigt.




Die Umsetzung der Mindestvoraussetzungen der EU-Richtlinie wird durch einen Beitritt und einer Beteiligung des Landkreises am Portal -U gewährleistet. Einzustellen sind lediglich Links durch den Landkreis Friesland. Diese Informationen selbst müssen auf der Internetseite des Landkreises dargestellt werden.


Das Kommunale ProtalU erfüllt alle Erfordernisse zur Umsetzung der EU-Richtlinie. Alle mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in dem Zusammenhang stehende Änderungen werden vom PortalU übernommen und durchgeführt. Diese Aufgaben müssten sonst vom Landkreis direkt übernommen werden. Die Daten müssen nicht sofort zur Verfügung stehen, sondern können „Stück für Stück“ erarbeitet und dann in das PortalU-System eingestellt werden.


Die Umsetzung der Richtlinie stellt eine große Herausforderung dar, die bereits durch das Kommunale PortalU übernommen worden ist. Bei Beitritt zum PortalU entfällt für den Landkreis Friesland der Arbeitsaufwand zur Umsetzung der EU-Richtlinie und auch die entsprechende Anpassung.

Die Themenliste ist nicht abschließend, sie wird sich im Laufe der Zeit ändern.


Durch den Beitritt zum PortalU wird der Landkreis Friesland zeitnah über Veränderungen informiert.



Beschlussvorschlag:


Die Verwaltung schlägt vor, dass der Landkreis Friesland zur Erfüllung der EU-Richtlinie dem „Kommunalen PortalU“ in Niedersachsen beitritt.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:


___ _________________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss