Begründung:
Mit der Novellierung der Niedersächsischen Gemeinde- und Landkreisordnung im Jahr 2005 wurde der Landrat, die Landrätin beauftragt, gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über das gleichstellungsrelevante Handeln der gesamten Verwaltung für einen Berichtszeitraum von je drei Jahren, hier für die Jahre 2004 bis 2006, zu berichten.
Die Berichtspflicht soll dazu anhalten, dass die Kommune ihr Handeln und die Auswirkungen ihres Handelns noch stärker als bisher an gleichstellungsrelevanten Inhalten ausrichtet.
Der Landkreis Friesland nimmt fortwährend die Verpflichtung wahr, den Verfassungsauftrag im aktiven Verwaltungshandeln umzusetzen.
Im ersten Teil des vorliegenden Berichtes werden beispielhaft einige herausragende Aktivitäten aus unterschiedlichen Verwaltungsbereichen dargestellt.
Der zweite Teil beschreibt die Besetzung der Gleichstellungsstelle.
Der dritte Teil enthält ein internes und externes Fazit.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Der Kreistag nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen: Nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
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Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein |
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___ _________________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
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Beratungsergebnis: |
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Einstimmig |
Ja-Stimmen
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Nein-Stimmen
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Enthaltungen
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Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |
Anlagen: Bericht des Landrates über gleichstellungspolitische Maßnahmen der Jahre
2004 – 2006 im Landkreis Friesland nach § 4 a NLO