Begründung:
zu 1.
Trotz aller politischen und gesamtgesellschaftlichen Bemühungen sind behinderte Einwohnerinnen und Einwohner auch im Landkreis Friesland noch vielen Hindernissen unterworfen. Insbesondere bei der Planung kommunaler Vorhaben werden die Interessen noch nicht immer angemessen berücksichtigt. Ziel jeder kommunalen Politik sollte es jedoch sein, die volle Teilhabe aller behinderten Menschen sicherzustellen und die Selbstbestimmung und Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu verwirklichen. Um diese Ziele zu erreichen und den behinderten Menschen im Landkreis Friesland eine bessere Vertretung ihrer Belange zu ermöglichen, ist ein/eine Behindertenbeauftragter/Beauftragte zu bestellen.
Die Aufgaben des/der Behindertenbeauftragten ergeben sich aus dem anliegenden Entwurf einer Satzung über die Bestellung und Tätigkeit des/der Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland. Dabei sind die Aufgaben eher pauschal formuliert worden, um der zu bestellenden Person, die ausschließlich ehrenamtlich arbeiten soll, einen gewissen Spielraum in der Aufgabenwahrnehmung zu geben. Konkret vorgegeben sind:
die Bildung eines Arbeitskreises der behinderten Menschen und Selbsthilfegruppen
In einem solchen Arbeitskreis sollen die Aktivitäten der behinderten Menschen und insbesondere der Selbsthilfegruppen und der Vereine und Verbände, die in der Behindertenarbeit tätig sind, gebündelt und koordiniert werden.
Erarbeitung eines Planes über die Umsetzung der Teilhabe der behinderten Menschen im Landkreis Friesland
Ein derartiger Plan soll dem Ziel dienen, die kommunale Sozialplanung des Landkreises Friesland zu vervollständigen. Er soll die derzeitige Lebenssituation behinderter Menschen analysieren und neben dem Seniorenplan, dem Jugendhilfeplan und andere Fachplänen mit dazu dienen, Anhaltspunkte und Strategien aufzuzeigen, um in der Praxis die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung individuell und im Lebensumfeld zu verbessern.
Beratung der politischen Gremien des Landkreises Friesland und der Kreisverwaltung
Die Beratung sollte unter anderem dabei in der Form erfolgen, dass der/die Behindertenbeauftragte grundsätzlich zu den Sitzungen der Fachausschüssen eingeladen wird. Zu den Sitzungen des Kreistages sowie des Kreisausschusses jedoch nur auf besondere Einladung.
Erstellung eines Tätigkeitsberichtes für den Kreistag.
Einmal jährlich hat der/die Behindertenbeauftragte durch Erstellung eines Berichtes über seine Tätigkeit dem Kreistag zu berichten. Damit sollen die politischen Gremien des Landkreises in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zur Sicherstellung der vollen Teilhabe aller behinderten Menschen am Leben in der Gemeinschaft und zur Verwirklichung der Selbstbestimmung und Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu treffen.
zu 2.
Bei der erstmaligen Bestellung soll über eine öffentliche Ausschreibung eine entsprechende Person gefunden werden. Bei künftigen Bestellungen ist das Benehmen mit dem zu bildenden Arbeitskreis herzustellen.
zu 3.
Der/die Behindertenbeauftragte erhält für die ausschließlich ehrenamtlich zu leistende Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung wird in der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 6. November 1992 geregelt. Sie liegt mit 180,00 € im mittleren Bereich der Aufwandsentschädigungen, die im Landkreis Friesland für andere ehrenamtliche Tätigkeiten gezahlt werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Im Landkreis Friesland ist die ehrenamtliche Funktion eines/einer Behindertenbeauftragten einzurichten. Einzelheiten dazu werden in den anliegenden „Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland“ geregelt, die hiermit beschlossen wird.
2.
Die Funktion ist in den lokalen Zeitungen auszuschreiben.
3.
Der/die Behindertenbeauftragte erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung. Einzelheiten ergeben aus der anliegenden Satzung zur 2. Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 6. November 1992, die hiermit beschlossen wird.
4.
Der Kreisausschuss und der Kreistag werden um gleichlautende Beschlüsse gebeten.
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein JA |
|||||
Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten) |
Direkte jährliche Folgekosten |
Finanzierung:
Eigenanteil objektbezogene Einnahmen
|
Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen
|
||
€ 4.000 |
€ 4.000 |
€ |
€ |
€ |
|
Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle: |
|||||
___ _________________________ Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in |
Sichtvermerke: ____________ ________________ ________________ Abteilungsleiter Kämmerei Landrat |
Beratungsergebnis: |
||||||
Einstimmig |
Ja-Stimmen
|
Nein-Stimmen
|
Enthaltungen
|
Kenntnisnahme |
Lt. Beschlussvorschlag |
Abweichender Beschluss |
Anlagen:
Entwurf einer Satzung über die Bestellung und Tätigkeit des/der Behindertenbeauftragten des Landkreises Friesland
Entwurf einer Satzung zur 2. Änderung der Satzung des Landkreises Friesland über Aufwandsentschädigungen und Fahrkostenvergütungen für Ehrenbeamte und sonst ehrenamtlich Tätige vom 6. November 1992
Ausschreibungstext