Begründung:
Entsprechend der Plangenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Bauabschnittes 3 der Deponie Varel vom 16.09.1992 muss die Oberfläche der Deponie nach Beendigung der Abfallablagerung mit einer Oberflächenabdichtung versehen und damit endgültig stillgelegt werden.
Der
Landkreis hatte zunächst vor, die biologisch bedingten Setzungen
der Deponieoberfläche abzuwarten. Das Gewerbeaufsichtsamt
Oldenburg als zuständige Genehmigung- und Überwachungsbehörde
fordert jetzt die Vorlage eines Stilllegungskonzeptes für die
Deponie Varel.
Die notwendigen Oberflächenabdichtungssysteme
müssen entsprechend der technischen Anleitung Siedlungsabfall
(TASI) nach dem Stand der Technik hergestellt werden.
Basierend
auf Kostenschätzungen eines Fachingenieurbüros geht die
Verwaltung derzeit von Kosten in Höhe von rd. 7,3 Mio. €
inkl. Mehrwertsteuer für die noch erforderlichen
Rekultivierungsmaßnahmen aus. (Bei der Stilllegungsplanung zu
berücksichtigen sind zusätzlich noch die Kosten der
mindestens 30 Jahre durchzuführenden Nachsorge.)
Die
Kostenabschätzung der Rekultivierungsmaßnahme geht von
einer TASI-Abdichtung aus, die nach Auskunft des
Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg den geltenden Bestimmungen entspricht
und damit genehmigungsfähig wäre. Technische Gegebenheiten,
die allgemeine Teuerungsrate – insbesondere beim
Kunststoffpreis - und andere Faktoren können die Kosten
beeinflussen.
Aufgrund der auf der Plangenehmigung und gesetzlichen Bestimmungen beruhenden Aufforderung des Gewerbeaufsichtsamtes ist eine Rekultivierungsplanung zeitnah zu erstellen.
Seitens
der Verwaltung wird daher empfohlen, die Planung für die
Rekultivierung der Deponie unmittelbar vorzunehmen.
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Rekultivierung der Deponie Varel-Hohenberge nach den geltenden Vergabevorschriften unter Mitwirkung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises in Auftrag zu geben und die dafür erforderlichen Planunterlagen erarbeiten zu lassen.