Betreff
Förderung bedürftiger Schüler, Sachstandsbericht
Vorlage
428/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Kreisausschuss des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 15.08.2007 beschlossen, dass den Schulen ab Sekundarbereich I zusätzliche Gelder für Lernmittel für Hilfsbedürftige zur Verfügung gestellt werden sollen. Es handelte sich um den Betrag von 20,00 € je hilfsbedürftigen Schüler. Festgestellt wurden ca. 1.000 hilfsbedürftige Schüler, so dass ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 20.000 € im laufenden Haushaltsjahr bewilligt wurde.


Mit Schreiben vom 23.08.2007 hat die Kreisverwaltung den kreisangehörigen Schulen darüber Kenntnis gegeben und die jeweils ermittelten Summen mitgeteilt. Gleichzeitig wurde den Schulen der Kreis der Anspruchsberechtigten und die konkreten Verwendungsmöglichkeiten der Gelder auch beispielhaft benannt.


Während der Schulleiterbesprechung am 11.09.2007 wurde die Gewährung der Mittel kontrovers diskutiert. Der Beschluss wurde von allen Seiten begrüßt, allerdings gab es auch Befürchtungen, dass es Probleme bei der Verwendung der Gelder geben könnte.


Im Februar 2008 sind die Schulen angeschrieben worden, um über erste Erfahrungen zu berichten und die Verwendung der Mittel darzulegen. Dabei hat sich herausgestellt, dass wenig Nachfrage bestand.


Eine erneute Nachfrage bei den Schulen Mitte 2008 hat ergeben, dass viele Schulen auf die Möglichkeit der Pool-Einrichtung zurückgegriffen haben. Einige Mittel werden zurück-gehalten, um im Einzelfall flexibel reagieren zu können (bspw. Erwerb dringend benötigter Schutzkleidung, Ersatz abgängier Schulbücher etc.). Somit konnte ein Großteil der Mittel bis Ende Mai an die ermittelten bedürftigen Schüler verteilt werden.


Bei der Schulsekretärinnen-Besprechung als auch bei der Schulleiterbesprechung 2008 wurde nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Förderung unbedingt an die Schüler bzw. deren Eltern weitergegeben werden soll. Um die Diskriminierung der SchülerInnen zu vermeiden, sollte dabei Fingerspitzengefühl eingesetzt werden, d. h. die Lehrkräfte, die auch die häusliche Situation ihrer Schüler meist gut einschätzen können, sollen die Eltern gezielt in Einzelgesprächen auf die Fördergelder hinweisen.


Für die Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur am 25.02.2009 ist wiederum eine Abfrage bei den Schulen gemacht wurden. Die Ergebnisse liegen noch nicht vollständig vor, so dass diese erst am Sitzungstag präsentiert werden können.


Lt. Auskunft des Fachbereiches Soziales und Senioren ist das sog. Schulstartergeld in Höhe von 100,00 € im Rahmen des Familienentlastungsgesetzes durch den Bund am 30.12.2008 verabschiedet worden. Damit wird jedem bedürftigen Schüler (Hartz IV-, Sozialhilfeempfänger sowie Asylbewerber, die Anspruch auf sog. analoge Leistungen haben) zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 der o.a. Betrag durch das Job-Center bzw. den FB Soziales und Senioren ausgezahlt.


Damit wird dem Fonds, der durch den Landkreis Friesland eingerichtet wurde, entsprochen, so dass dieser Fonds aus Sicht der Kreisverwaltung insoweit entfallen kann, als dass daraus dem o.a. Empfängerkreis Lehr- und Lernmaterialien finanziert werden müssen.


Allerdings sieht die Verwaltung großen Handlungsbedarf in einer Grauzone, die in den letzten zwei Jahren immer wieder deutlich geworden ist.

Familien beantragen aus verschiedensten Gründen keine Leistungen des Job-Centers und leben mit ihren Einkünften am Rande des Existenzminimums. Sie erhalten keine Zuschüsse des Job-Centers und sollen auch keine Zuschüsse durch den eingerichteten Fonds erhalten. Sofern die Schulen ihre verfügbaren Fördermittel nicht ausgenutzt haben, weil einfach zu wenig Nachfrage vorhanden war, hat die Verwaltung des Landkreises Friesland in Einzelfällen bei Geringverdienern entschieden, auch Familien zu unterstützen, die Zweifelsfälle darstellen.

Die Verwaltung hat in den Fällen schnell gehandelt und den Schulleitern lediglich Empfehlungen ausgesprochen, damit die Entscheidung über die Höhe des Zuschusses bei der eigenverantwortlichen Schule verbleiben konnte.


Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung folgendes vor:


1.)

Der Fond „Förderung bedürftiger Schüler“ wird durch das Schulstartergeld grundsätzlich abgelöst. Finanziert wird dieses aus Bundesmitteln und durch das Job-Center direkt an alle Bedürftigen ausgezahlt.


2.)

Der Fond „Förderung bedürftiger Schüler“ wird mit 10.000 € weiterhin in den Kreishaushalt eingestellt und durch den FB 11 verwaltet, damit in enger Zusammenarbeit mit den Schulen weiterhin der erweiterte Personenkreis der bedürftigen Schülerinnen und Schüler unterstützt werden kann.



Beschlussvorschlag:

Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


10.000,00

Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt


gez. Lorenz

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

gez. Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss