Betreff
Genehmigung der Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege
Vorlage
431/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Aufwachsen von Kindern und sowie die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gesellschaftliche Gesamtaufgabe. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Ausbau von Betreuungsplätzen in guter Qualität für Kinder unter drei Jahren wichtig, um eine optimale Förderung der Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu gewährleisten.


Der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren kann jedoch nicht ausschließlich über die Bereitstellung neuer Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen (altersübergreifende Gruppen) und Krippen erfolgen, da Eltern und Kinder auf Grund ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen und Bedürfnissen Betreuungsmöglichkeiten in großer Vielfalt und Flexibilität benötigen. Daher ist es erforderlich, die Kindertagespflege als derzeit flexibelste Betreuungsmöglichkeit über fachlich notwendige und geeignete finanzielle Rahmenbedingungen zu fördern, um qualifiziertes Personal für die verantwortungsvolle Aufgabe der Kindertagespflege gewinnen zu können.


Mit der Novellierung des SGB VIII durch das Kinderförderungsgesetz hat der Gesetzgeber die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen, um die Tagespflege zu einem „Berufsbild“ weiterzuentwickeln, dass für Eltern, Kinder und Tagespflegeperson attraktiv ist.


Kernelemente des Kinderförderungsgesetzes sind die Vorhaltung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und in Tagespflege nach erweiterten Kriterien sowie eine qualitative Verbesserung der Kindertagespflege durch angemessene, der Qualifikation entsprechende Honorierung der Tagespflegepersonen. Diese erfolgt durch die Zahlung eines Anerkennungsbeitrages für die Förderleistung und eines Sachkostenzuschusses an die Tagespflegeperson zuzüglich einer anteiligen Erstattung von Beiträgen der Tagespflegeperson zur Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger.


Die neuen gesetzlichen Vorgaben sind Grundlage der vom Landkreis Friesland erarbeiteten „Satzung über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege“ (Anlage).


Die Satzung zeigt die unterschiedlichen Formen der Kindertagespflege im Landkreis Friesland (Klassische Tagespflege, Tagespflege in Betreuungsprojekten des Landkreises Friesland und Tagespflege in präventiven Projekten des Landkreises Friesland) auf und berücksichtigt den jeweiligen erzieherischen Förderaufwand der Tagespflegepersonen durch eine Differenzierung der Höhe der laufenden Geldleistung. Das Kostenbeitragssystem ist ebenfalls an die unterschiedlichen Formen der Kindertagespflege gekoppelt.


Die finanziellen Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen auf die Einnahmen und Ausgaben des Landkreises Friesland können zum jetzigen Zeitpunkt lediglich geschätzt werden. Insbesondere hinsichtlich der generellen Verpflichtung des öffentlichen Jugendhilfeträgers, Beiträge der Tagespflegeperson zur Unfall-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung anteilig zu erstatten, ist eine Steuerung durch die Mitarbeiter des Familien- und Kinderservicebüros des Landkreises Friesland bei der Auswahl und Auslastung der einzelnen Tagespflegepersonen von besonderer Bedeutung. Des Weiteren wird damit gerechnet, dass sich das Land Niedersachsen auf Grund einer geplanten Änderung der Richtlinie „Familien mit Zukunft“ in einem gewissen Maß an den durch die gesetzlichen Änderungen entstehenden Kosten beteiligen wird.


Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss beschließt die Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege.


Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


ca. 100.000,00

ca. 100.000,00

Erfolgte Veranschlagung: JA, mit 100.000,00 €

im Ergebnishaushalt (P1.03.36.361000.020, SK 433100)

Papen

________________ ___________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

______________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


  • Anlage 1: Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege


  • Anlage 2: Anlage zur Satzung des Landkreises Friesland über die Gewährung einer laufenden Geldleistung sowie die Erhebung eines Kostenbeitrages im Rahmen der Kindertagespflege