Begründung:
I.
Vorbemerkung:
Gemäß
§ 3 Abs. 1 des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes werden
die Finanzhilfen trägerneutral nach Maßgabe des Artikels
104 b des Grundgesetzes für Maßnahmen in folgenden
Bereichen gewährt:
1.
Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur
a)
Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur
b)
Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)
c)
Hochschulen (insbesondere energetische Sanierung)
d) kommunale
oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung
(insbesondere energetische Sanierung)
e)
Forschung
2.
Investitionsschwerpunkt
Infrastruktur
a)
Krankenhäuser
b) Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)
c)
ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
d)
kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
e)
Informationstechnologie
f) sonstige
Infrastrukturinvestitionen
Einrichtungen gemäß
Nummer 2 außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch
Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind,
werden nicht gefördert.
Als problematisch erweist sich
insoweit der Hinweis auf Art. 104 b GG (Anlage). Nach dessen Absatz 1
kann der Bund Finanzhilfen gewähren, soweit das Grundgesetz ihm
Gesetzgebungsbefugnisse verleiht. Konkret heißt dies, dass
beispielsweise Schulbauten nur dann zulässig sind, wenn der
Anteil der energetischen Sanierung überwiegt, weil der Bund
verfassungsrechtlich nicht für Schulen, aber für
energetische Sanierung (abgeleitet aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG)
zuständig ist. In § 3 Abs. 1 a) ZuInvG fehlt bei den
Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur deshalb der
Hinweis auf die energetische Sanierung, weil der Bund hier eine
Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG ableitet. Die
Voraussetzung, dass förderfähig nur Maßnahmen sind,
für die der Bund eine Gesetzgebungsbefugnis hat, gilt für
alle Förderbereiche des § 3 Abs. 1 ZuInvG. Insbesondere
auch Nr. 2 f) „Sonstige Infrastrukturinvestitionen“ muss
in diesem Lichte ausgelegt werden.
Mit
Ergebnissen der Gespräche zwischen den Ländern und dem
Bundesfinanzministerium über die konkret zulässigen
Förderzwecke wird in der nächsten Woche gerechnet. Sobald
diese vorliegen, wird ergänzend berichtet.
II.
Grundsätzliches
Durch die seit Mitte 2008 sich abzeichnende Rezession in der globalen Wirtschaft droht ein kräftiger Einbruch der Konjunktur. Arbeitsplätze sind gefährdet, weil die Produktionskapazitäten nicht ausgelastet sind. Auch in Niedersachsen spüren mittelständische Betriebe, Großunternehmen und das Handwerk zunehmend die Folgen der weltweiten Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise. In dieser besonderen konjunkturellen Situation ist die Bundesrepublik – wie alle anderen staatlichen Akteure – gefordert, die Investitionen zu erhöhen und die Erwartungen der wirtschaftlichen Akteure zu stabilisieren.
Aus diesem Grunde haben sich der Bund und das Land – mit einer Kofinanzierung -durch das Konjunkturpaket II bereit erklärt, insbesondere den Kommunen zusätzliche Gelder in notwendige Infrastruktur– und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Die ausgewählten Investitionen müssen zusätzlich, nachhaltig und schnell umsetzbar sein, eine breite wirtschaftliche Wirkung erzielen und unfinanzierbare Folgelasten, beispielsweise bei Betriebskosten, vermeiden.
Zusätzlich
bedeutet, dass die Maßnahmen nicht im aktuellen Haushaltsplan
veranschlagt sind.
Das Land Niedersachsen weist darauf hin, dass neben den Vorgaben des Bundes den Kommunen keinerlei weitere Einschränkungen seitens des Landes auferlegt werden sollen. Der Bund stellt dem Land Niedersachsen insgesamt rd. 920 Mio. € zur Verfügung. Der Bund verlangt eine gemeinsame Kofinanzierung durch das Land Niedersachsen und die niedersächsischen Kommunen von insgesamt 25 %.
Von den
rd. 920 Mio. € des Bundes erhalten die Kommunen im Land
Niedersachsen insgesamt 723 Mio. €. Per Aufstockung durch
Land/Kommunen ergibt sich insgesamt eine Zuweisung an die Kommunen im
Land Niedersachsen in Höhe von 964 Mio. €. Dieser Betrag
wird wie folgt verteilt:
1.
Pauschale Verteilung an
die Kommunen
Die niedersächsischen Landkreise und
Gemeinden werden 600 Mio. € zusätzlich investieren. Hierfür
werden für die Kommunen Mittel des Bundes in Höhe von 450
Mio. € als Finanzhilfen pauschal in Form eines Budgets bereit
gestellt. Der kommunale Finanzierungsanteil bei der Inanspruchnahme
der Mittel in Höhe von insgesamt 120 Mio. € wird von den
Kommunen als Eigenanteil erbracht.
Das Land stellt Finanzhilfen in
Höhe von 30 Mio. € zur Unterstützung
steuereinnahmeschwacher Gemeinden ebenfalls pauschal bereit. Der
kommunale Eigenanteil am zur Verfügung stehenden Gesamtbudget
von 600 Mio. € beträgt damit im Durchschnitt 20 %.
Auf
der Gemeindeebene werden die Mittel im Verhältnis der
Einwohnerzahl der Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde zur Gesamtzahl
der Einwohner Niedersachsens aufgeteilt. Auf der Kreisebene werden
entsprechend der Regelung auf der Gemeindeebene 90 % der Mittel im
Verhältnis der Einwohnerzahl des Kreises und 10 % im Verhältnis
der Fläche des Kreises zur Gesamtfläche Niedersachsens
aufgeteilt.
Bei der Bemessung des im Einzelfall jeweils zu leistenden kommunalen Eigenanteils haben steuereinnahmestarke Kommunen einen größeren Anteil als steuereinnahmeschwache zu leisten. Der Eigenanteil der steuereinnahmeschwächsten Kommunalkörperschaft soll jeweils nicht mehr als 5 % und der der steuereinnahmestärksten Körperschaft nicht mehr als 25 % betragen.
Es ist eine unbürokratische und flexible Abwicklung der Pauschalzuweisungen an die Kommunen ohne unnötigen Verwaltungsaufwand vorgesehen. Den kommunalen Körperschaften soll ein größtmöglicher Spielraum bei der Verwendung der Mittel gewährt werden. 65 % der gesamten Mittel sollen in Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur investiert werden.
Die Mittel sollen vorrangig für Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung) verwendet werden.
2.
Kommunale Förderschwerpunkte über
Antragsverfahren
Insgesamt sind 364 Mio. € für
kommunale Förderschwerpunkte vorgesehen, davon 273 Mio. €
Bundesmittel.
Im Einzelnen:
2.1
Schulinfrastruktur
Die
Schulinfrastruktur in Niedersachsen soll durch 200 Mio. €
gefördert werden. Hierfür werden Bundesmittel in Höhe
von 150 Mio. € bereit gestellt, die Kofinanzierung stellen in
Höhe von 10 % die Kommunen (20 Mio. €) und zu 15 % das Land
(30 Mio. €) bereit.
Zu der Verbesserung der Schulqualität
gehört auch die Modernisierung der funktionalen Ausstattung von
Schulen. Hier ist insbesondere bei den Schulgebäuden an den
großen Sanierungs-, Modernisierungs- und Renovierungsbedarf
gedacht. Der Schwerpunkt liegt bei der energetischen Sanierung. Die
Investitionen in die Schulinfrastruktur Niedersachsens sollen die
Ausstattung von Schulen verbessern helfen und zeitgemäße
technische Hilfsmittel zur Verfügung stellen. Gleichzeitig
dienen die energetischen Sanierungen von Schulen dazu, die
Lernumgebung zu verbessern, ein Betrag zum Klimaschutz zu leisten und
langfristig Energiekosten zu sparen.
2.1.1
Schulbaumaßnahmen
Mit
diesen Investitionen soll die bauliche Situation der Schulen
nachhaltig verbessert werden. Dabei ist es den Schulen möglich,
ihre Ausstattungsqualitäten zu verbessern und erste bauliche
Voraussetzungen für einen künftigen ganztägigen
Schulbetrieb zu schaffen.
Zu den vorrangig zu
fördernden Maßnahmen zählen:
- die
Modernisierung von Unterrichts- und Fachräumen u. a. für
den
naturwissenschaftlichen Unterricht und den
Musikunterricht
- Ergänzung von Sammlungen, insbesondere
durch moderne Medien
- der Umbau von Schulbibliotheken zu
Mediotheken
- Schaffung von Aufenthaltsbereichen und
Versorgungseinrichtungen, wie Mensen und
Schulküchen
Für
diesen Bereich ist eine Gesamtsumme in Höhe von 139 Mio. €
vorgesehen. Dieser Betrag soll nach Schülerzahlen an die
jeweiligen Schulträger verteilt werden. Das heißt, die
Landkreise bekommen je nach Schülerzahl eine Summe ausgezahlt.
Die Schulträger können diese Summe insgesamt frei für
Schulbaumaßnahmen verwenden und müssen die Beträge
nicht auf die einzelnen Schulen herunterbrechen. Dadurch können
auch größere Projekte finanziert werden. Die Schulträger
können ca. 105,00 € pro Schüler rechnen. Somit wird es
nicht zum so genannten „Windhundverfahren“ kommen und
alle Schulträger werden gleichermaßen berücksichtigt.
2.1.2
Medienausstattung in den Schulen
Durch
den frühen Umgang mit modernen Informationstechnologien erwerben
junge Menschen sowohl persönliche Kompetenzen als auch
berufliche Qualifikationen. Zur Verbesserung der Medienausstattung
von Schulen sollen moderne Hilfsmittel und digitale Unterrichtsmedien
zur Verfügung gestellt werden, vom interaktiven Whiteboard bis
zum digitalen Klassenzimmer.
Für diesen Bereich werden
40 Mio. € nach dem
gleichen Verfahren wie bei den Schulbaumaßnahmen (sh. 2.1.1) an
die jeweiligen Schulträger ausgezahlt. Hierbei soll jedoch ein
Betrag vorab nur für Grundschulen ausgeklammert werden. Darüber
hinaus sollen Soft- und Hardwareanschaffungen aus diesem Ansatz
finanziert werden. Das Niedersächsische Landesamt für
Lehrerbildung und Schulentwicklung wird zentrale Software für
die Schulen anschaffen, um die Anschaffung insgesamt günstiger
zu gestalten. Aufgrund dieser Maßnahmen lässt sich noch
kein genauer Betrag pro Schüler benennen, aber auch in diesem
Bereich sollen alle Schulträger gleichermaßen profitieren.
2.1.3
Modellprojekte
an berufsbildenden Schulen, innovative Technologiezentren
Zur
Stärkung der Berufsbildung und damit als Beitrag zur
Wirtschaftsförderung werden im Rahmen von Modellprojekten an
berufsbildenden Schulen innovative Technologiezentren geschaffen.
Durch diese Zentren werden Impulse für eine innovative
Berufsbildung in den Regionen ausgehen. Eine gut ausgestattete
berufsbildende Schule und ein starkes Aus- und Weiterbildungsangebot
unter Nutzung der neuesten Informationstechnologien sichern
langfristig den Bedarf an hochqualifizierten Arbeitskräften.
Diese gut ausgebildeten Fachkräfte sind Voraussetzung für
eine positive wirtschaftliche Entwicklung auch in der Zukunft.
Nach
einem noch auszugestaltenden Scoring-Verfahren sollen einzelne
Berufsschulen Gelder erhalten, um sich zu Kompetenzzentren für
folgende Bereiche weiterentwickeln zu können:
- Robotik
und Mechatronik
- Vernetzungs-, Kommunikations- und
Automatisierungstechnik
- Innovative Energie- und
Versorgungstechnik
- Alternative Antriebstechnik für
Fahrzeuge
Es sollen 21 Mio. € bereitgestellt
werden.
2.2.
Kommunale Sportstätten
Der
kommunale Sportstättenbau soll durch 50 Mio. € gefördert
werden. Hierfür werden Bundesmittel in Höhe von 37,5 Mill.
€ bereitgestellt, die Kofinanzierung stellen in Höhe von 20
% (10 Mill. €) die Kommunen und zu 5 % (2,5 Mill. €) das
Land bereit.
Der Bedarf an Fördermitteln bei kommunalen
Sportstätten ist deutlich größer als die im Rahmen
des Sportstättensanierungsprogramms vom Land zur Verfügung
gestellt Haushaltsmittel. Er soll mit dem Förderschwerpunkt
Sportstätten im Rahmen des Konjunkturpakets in Höhe von 50
Mill. € zusätzlich abgebaut werden. Zusätzliche
Neubaumaßnahmen außerhalb von Sanierungsmaßnahmen
werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel
gefördert.
Abweichend von der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von
Sportanlagen kann nunmehr jede Maßnahme in Höhe von 80 %
der Ausgaben bezuschusst werden (Bundesanteil 75 %, Landesanteil 5
%). Der kommunale Anteil beträgt im Vergleich zur genannten
Richtlinie nicht 70 %, sondern lediglich 20 %. Die in der
vorgenannten Richtlinie festgelegte Höchstförderung von
250.000,00 € findet keine Anwendung. Den Kommunen steht die
Möglichkeit offen, den Bau oder die Sanierung von Sportstätten
aus der pauschalen Zuweisung aus dem Konjunkturpaket zu fördern.
Eine Doppelförderung aus Mitteln der pauschalen Zuweisung sowie
das Förderschwerpunkt der Sportstätten ist jedoch
ausgeschlossen.
2.3
Breitbandverkabelung
Insgesamt
stehen 50 Mill. € zur Verfügung, der Bund gewährt 37,5
Mill. €, Kommunen und Land jeweils 12,5 % (jeweils 6,25 Mill.
€).
2.4
Krankenhäuser
Es stehen
50 Mill. € zur Verfügung, der Bund gewährt 37,50 Mill.
€, die Kommunalbeteiligung liegt bei 10 %, die des Landes bei 5
%.
2.5
Hochwasserschutz im Binnenland
Es
stehen insgesamt 7 Mill. € zur Verfügung, die kommunale
Beteiligung liegt bei 10 %, die des Landes bei 15
%.
2.6
Altlastensanierung
Es stehen 7
Mill. € zur Verfügung, der Bund beteiligt sich mit 5,25
Mio. €, die Kommune mit 20 %, das Land mit 5 %. Altdeponien der
Kommunen werden nicht gefördert.
Der Landkreis hat
frühzeitig gehandelt:
Nachdem die ersten grundsätzlichen
Ausführungen zu dem Konjunkturpaket II bekannt wurden, hat der
Landkreis Friesland mit Schreiben vom 15.01.2009 beim
Niedersächsischen Kultusministerium diverse Schulbaumaßnahmen
beantragt, die zusätzlich sind, mithin nicht im Haushaltsplan
2009 genannt sind.
Das Niedersächsische Kultusministerium
antwortete mit Schreiben vom 26.01.2009 dahingehend, dass man auf die
Angelegenheit zurückkommen wolle, sobald konkrete
Umsetzungsmaßgaben bekannt seien.
In
dem Kreisausschuss des Landkreises Friesland wurde in seiner Sitzung
am 04.02.2009 über diesen Sachverhalt berichtet.
III.
Vorschlag
zur Verwendung der avisierten zusätzlichen Haushaltsmittel in
den Haushaltsjahren 2009 und 2010
Bund und Land weisen
darauf hin, dass es sich bei den Zuwendungsempfängern um
zusätzliche Investitionen handeln muss. Dieses bedeutet, dass es
sich um Maßnahmen handelt, die nicht im Haushaltsplan 2009
vorgesehen sind.
Die
Kreisverwaltung schlägt vor, die durch das Konjunkturpaket II
zusätzlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel
grundsätzlich zu 100 % für die kreiseigenen Schulen zu
verwenden.
Die Verwaltung schlägt unter
Berücksichtigung der o. a. Verteilung vor, die zusätzlichen
Haushaltsmittel wie folgt zu verwenden:
Zu 1.
(Pauschale
Zuweisung an den Landkreis Friesland)
Dem Landkreis
Friesland stehen pauschal ca. 3.800.000,00 € zur Verfügung
(Investitionspauschale: ca. 3.550.000,00 €; Eigenanteil: ca.
250.000,00 €).
Damit liegt der Eigenanteil bei
ca. 7 %.
Der Betrag soll nach bisherigem Kenntnisstand in 2
Tranchen in 2009 und 2010 zur Verfügung gestellt werden, mithin
in 2009: ca. 1.900.000,00 € in 2010: ca. 1.900.000,00
€.
Vorschlag zur Verteilung:
1.1
Haushaltsjahr
2009
1.1.1
Haupt-
und Realschule Bockhorn
Maßnahme:
Energetische
Sanierung des Schulgebäudes aus den 70er-Jahren, der Pausenhalle
sowie des Altbaus.
Gesamtkosten: ca. 1.300.000,00
€
Begründung:
Der Schulbau aus
den 70er-Jahren ist stark sanierungsbedürftig. Zu den
Maßnahmen gehört die Sanierung der Fassade durch ein
Wärmedämmverbundsystem, der Austausch der Fenster sowie
eine Dachsanierung im eingeschossigen Teil.
Kosten:
ca. 346.000,00 €
Des Weiteren soll die Pausenhalle
umfassend saniert werden (Fassade, Dach).
Kosten:
ca.
204.000,00 €.
Auch soll der Altbau saniert
werden. Zu den Sanierungsmaßnahmen gehört die Verbesserung
der Dämmung, eine neue Beleuchtung, neue Fußböden
sowie die Installation von Brandschutztüren.
Kosten:
ca. 750.000,00 €.
Bei diesen Maßnahmen handelt
es sich um zusätzliche Maßnahmen, die nicht im
Haushaltsjahr 2009 vorgesehen sind. Sie waren grundsätzlich in
dem Zeitraum von 2010 bis 2012 vorgesehen. Durch diese Maßnahmen
erfolgt eine erhebliche Verbesserung des energetischen Zustands des
Schulgebäudes, da zukünftig die Gas- und Stromverbräuche
erheblich zurückgehen werden. Klimapolitisch ist diese Maßnahme
ebenfalls zu begrüßen.
1.1.2
Haupt- und
Realschule Sande
Maßnahme:
Infrastrukturmaßnahmen Ganztagsschulbetrieb
Gesamtkosten:
ca. 275.000,00 €
Begründung:
Durch die Errichtung der IGS in Schortens werden zukünftig
auch Schortenser Schülerinnen/Schüler, die eine Hauptschule
bzw. eine Realschule besuchen wollen, die HS/RS Sande besuchen. Die
Berechnung hat vorbehaltlich der tatsächlichen Anmeldung
ergeben, dass ab 2011/2012 alle Klassenräume im Schulgebäude
vollständig ausgelastet sein werden. Auch aus diesem Grunde
wurde für die HS/RS Sande ein Antrag auf Ganztagsschulbetrieb
gestellt. Die Genehmigung bleibt abzuwarten. Sollte das
Niedersächsische Kultusministerium diesen Antrag genehmigen,
gilt es, für den Ganztagsschulbetrieb die notwendigen
Voraussetzungen zu schaffen.
Die Mensa
soll nach Möglichkeit im Bestand (Pausenhalle etc.) errichtet
werden. Durch diese Maßnahme sollen energetische Effekte
erzielt werden.
1.1.3
Inselgemeinde
Wangerooge
Maßnahme:
Sanierung des
Grundschulgebäudes, ggf. Zuweisung für den Neubau einer
Sporthalle.
Kosten:
50.000,00 €
Begründung:
Die Inselgemeinde Wangerooge erhält selbst pauschal
37.110,00 € (Eigenanteil: 9.278,00 €) durch das
Konjunkturprogramm II.
Mit diesem Betrag ist es der
Inselgemeinde Wangerooge allein nicht möglich, im notwendigen
Rahmen sinnvolle Sanierungen nachhaltig durchzuführen. Die
Verwaltung schlägt daher vor, der Inselgemeinde Wangerooge einen
Betrag von 50.000,00 € für die Sanierung der Grundschule
bzw. Kindergarten Wangerooge zukommen zu lassen. Durch diese Maßnahme
wird die Bildungsinfrastruktur verbessert, ferner wird die
Energiebilanz des ausgewählten Gebäudes erheblich
verbessert.
1.1.4
Berufsbildende
Schulen Jever
Maßnahme (Bauphase I):
Sanierung
der Fassade, Austausch der Fenster, Dacherneuerung sowie Sanierung
der Bauhalle
Kosten:
ca.
275.000,00 €
Begründung:
Das
Schulgebäude der BBS Jever ist energetisch und technisch
(Fenster lassen sich zum großen Teil nicht mehr öffnen)
sanierungsbedürftig. Hierzu zählen insbesondere die
Sanierung der Fassade (vorgesehen: Wärmeverbundsystem), der
Austausch der Fenster sowie die Dachsanierung. Ferner ist die
Bauhalle umfassend zu sanieren.
Diese Maßnahmen waren
vorgesehen für die Haushaltsjahre 2010/2011. Durch diese
Maßnahmen wird eine Energieeinsparung in Höhe von ca. 30.
% erwartet.
1.2
Haushaltsjahr
2010
1.2.1
Berufsbildende
Schulen Jever
Maßnahme (Bauphase II):
Sanierung der
Fassade, Austausch der Fenster, Dacherneuerung sowie Sanierung der
Bauhalle
Kosten:
ca.
1.625.000,00 €
Begründung:
Das
Schulgebäude der BBS Jever ist energetisch und technisch
(Fenster lassen sich zum großen Teil nicht mehr öffnen)
sanierungsbedürftig. Hierzu zählen insbesondere die
Sanierung der Fassade (vorgesehen: Wärmedämmverbundsystem),
der Austausch der Fenster sowie die Dachsanierung. Ferner ist die
Bauhalle umfassend zu sanieren.
Diese Maßnahmen waren
vorgesehen für die Haushaltsjahre 2010/2011. Durch diese
Maßnahmen wird eine Energieeinsparung in Höhe von ca. 30 %
erwartet.
1.2.2
Haupt-
und Realschule Zetel
Maßnahme:
Umbau/Sanierung
eines Teilbereichs der Schule für den
Ganztagsschulbetrieb.
Kosten:
ca. 275.000,00
€
Begründung:
Die
Haupt- und Realschule Zetel beabsichtigt, zum 01.08.2010
Ganztagsschule zu werden. Hierfür gilt es, die notwendige
Schulinfrastruktur zu schaffen.
Zu
2.1.1
(Schulbaumaßnahmen)
Es
werden ausschließlich die Schülerzahlen der allgemein
bildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland
berücksichtigt. Zurzeit besuchen 7.386 Schülerinnen/Schüler
die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft des
Landkreises Friesland. Unter Berücksichtigung eines Betrages in
Höhe von 105,00 € pro Schüler sind somit
Haushaltsmittel in Höhe von 775.530,00 € zu erwarten.
Es
ist davon auszugehen, dass auch dieser Betrag in zwei Tranchen für
die Haushaltsjahre 2009 und 2010 zu jeweils 387.765,00
€ zur Verfügung
gestellt wird.
Der Eigenanteil liegt bei 77.553,00 €.
Es
wird vorgeschlagen, die Beträge wie folgt zu
verwenden:
2.1.1.1
Haushaltsjahr
2009
2.1.1.1.1
Haupt-
und Realschule Hohenkirchen
Maßnahme:
Infrastrukturmaßnahmen
für Ganztagsschulbetrieb
Kosten:
ca.
100.000,00 €
Begründung:
Für
die HS/RS Hohenkirchen wurde ein Antrag auf Ganztagsschulbetrieb zum
01.08.2009 gestellt. Sollte der Antrag genehmigt werden, ist die
notwendige Infrastruktur für den Betrieb der Ganztagsschule
bereitzuhalten. Hierzu gehört auch die bauliche Herrichtung
einer Mensa. Es ist angedacht, die Mensa durch den Umbau von zwei
Klassenräumen herzurichten. Hierzu zählt auch die
Verbesserung der sanitären Anlagen. Auch ist durch diese
Maßnahme eine höhere Energieeffizienz zu
erwarten.
2.1.1.1.2
Haupt-
und Realschule Obenstrohe
Maßnahmen:
Umbau
von Fachunterrichtsräumen, Fensteraustausch,
Isolierungsmaßnahmen
Kosten:
ca. 200.000,00
€
Begründung:
Bei der HS/RS
Obenstrohe sind im Haushaltsjahr 2009 diverse Maßnahmen
vorgesehen (neue Fachunterrichtsräume Naturwissenschaften, Umbau
eines Klassenraumes zur Mensa, Isolierungsmaßnahmen etc.).
Durch die zusätzlichen Maßnahmen wird das Schuglebäude
umfassend saniert und energetisch aufgewertet. Erhebliche
Kosteneinsparungen bei der Energie sind die Folge.
2.1.1.1.3
IGS
Friesland
Maßnahmen:
Insbesondere
energetische Maßnahmen, ferner Verbesserung der
Ausstattungsqualitäten, Erneuerung von Beleuchtungsanlagen
etc.
Kosten:
ca. 87.765,00
€
Begründung:
Die
Ausstattungsqualität in den kreiseigenen Schulen ist zu
verbessern. Hierzu zählt auch die IGS Friesland, die in dem
Schulgebäude der Hauptschule Schortens zum 01.08.2009 ihren
Betrieb aufnehmen wird. Modernisiert werden sollen insbesondere
Unterrichts- und Fachräume. Ferner sind in diversen
Klassenräumen die Beleuchtungsanlagen abgängig und mithin
zu erneuern. Durch diese Maßnahmen wird die
Ausstattungsqualität in den Klassenräumen erheblich
verbessert. Ferner erfolgt eine erhebliche energetische
Sanierung.
2.1.1.2
Haushaltsjahr 2010
2.1.1.2.1
Diverse
Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Friesland, auch
IGS Friesland.
Maßnahmen:
Insbesondere
energetische Maßnahmen, ferner Verbesserung der
Ausstattungsqualitäten, Erneuerung von Beleuchtungsanlagen
etc.
Kosten:
357.765,00 €
Begründung:
Die Ausstattungsqualität in den kreiseigenen Schulen ist zu
verbessern. Hierzu zählt auch die IGS Friesland. Es gilt,
insbesondere die Modernisierung von Unterrichts- und Fachräumen
voranzutreiben. Ferner sind in diversen kreiseigenen Schulen die
Beleuchtungsanlagen abgängig und mithin zu erneuern. Diese
Maßnahmen waren in den nächsten Jahren vorgesehen. Durch
diese Maßnahmen wird die Ausstattungsqualität in den
Klassenräumen erheblich verbessert. Ferner erfolgt eine
erhebliche energetische Sanierung.
2.1.1.2.2
Oldenburgisches
Jugenderholungswerk Wangerooge (OJE)
Maßnahmen:
Instandhaltungs-
und Modernisierungsmaßnahmen an und in der
Jugendherberge.
Kosten:
30.000,00
€
Begründung:
Das OJE ist ein
Verein, deren Mitglieder die Städte Oldenburg, Wilhelmshaven und
Delmenhorst sowie die Landkreise Cloppenburg und Friesland sind. Das
OJE hat den wichtigen Auftrag, die Erziehungsbemühungen der
Schule und des Elternhauses zu unterstützen. Es ist eine
wichtige pädagogische Einrichtung und bietet für die
Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen vielfältige
Möglichkeiten. Die Jugendherberge des OJE befindet sich auf
Wangerooge. Sie besteht aus mehreren Gebäudeteilen, die zum Teil
stark sanierungsbedürftig sind.
Die Überprüfung
des baulichen Zustands hat ergeben, dass für einen Betrag in
Höhe von ca. 153.000,00 € die notwendigen Sanierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen sind. Durch diese
Maßnahmen wird das Gebäude in einen erheblich verbesserten
energetischen Zustand versetzt.
Das OJE strebt an, von den
Mitgliedskommunen jeweils einen Betrag in Höhe von 30.000,00 €
erhalten zu können. Der Eigenanteil läge bei 3.000,00
€.
Da die Maßnahmen aus den dargestellten Gründen
zu begrüßen sind, wird vorgeschlagen, dem OJE seitens des
Landkreises Friesland einen Betrag in Höhe von 30.000,00 €
zu gewähren, wenn die übrigen Mitgliedskommunen ebenfalls
einen Betrag in Höhe von jeweils 30.000,00 € gewähren,
so wie das OJE sich ebenfalls mit einem Betrag in Höhe von
3.000,00 € einbringt.
Zu 2.1.2
(Medienausstattung
in den Schulen)
Unter Berücksichtigung eines
vergleichbaren Verteilungsverfahrens wie bei den Schulbaumaßnahmen
(sh. zu 2.1.1) sind Haushaltsmittel in Höhe von ca. 224.000,00 €
zu erwarten.
Es ist davon auszugehen, dass auch dieser Betrag
in 2 Tranchen für die Haushaltsjahr 2009 und 2010 zu jeweils
112.000,00 € zur Verfügung gestellt wird. Der Eigenanteil
läge bei 22.400,00 €.
Es wird vorgeschlagen, die
kreiseigenen Schulen vorrangig mit neuen/zusätzlichen Computern,
Beamern sowie Whiteboards und Mediotheken auszustatten.
Zu
2.2.
(Kommunale Sportstätten)
Der
Landkreis Friesland hat aufgrund des Sportstättensanierungsprogramms
aus 2007 im Jahr 2007 insgesamt 15 Anträge auf Förderung
von Sanierungsmaßnahmen in kreiseigenen Sporthallen beim
Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport
gestellt. Bislang wurde ein Antrag positiv beschieden (250.000,00 €
für die umfassende Sanierung der Sporthalle der Haupt- und
Realschule Varel).
Im Rahmen des Konjunkturpakets II fragte
das Niedersächsische Innenministerium am 27.01.2009 beim
Landkreis Friesland an, ob die im Jahr 2007 genannten
Sanierungsmaßnahmen den Kriterien des Konjunkturpakets II
entsprechen.
Daraufhin wurde dem Niedersächsischen
Innenministerium mit Schreiben vom 29.01.2009 geantwortet, dass
nachstehende Maßnahmen den Kriterien des Konjunkturpakets II
entsprechen und mithin bei dem Konjunkturpaket II Berücksichtigung
finden sollen (die Anträge liegen bereits beim Nds.
Innenministerium) und werden somit – wie gefordert –
umgestellt.
1.
Sporthalle der Haupt- und Realschule
Obenstrohe
Maßnahmen:
– Erneuerung der
Eingangstüren und Fenster
Erneuerung des Hallenbodens und der Hartflächen im Außensportbereich
Sanierung des Flachdaches
Erneuerung der ELA-Anlage
Sanierung der Duschanlage
Kosten:
589.600,00 €
2.
Sporthalle der HS/RS
Jever
Maßnahmen:
– Erneuerung der
Notausangstür
Erneuerung des Prallschutzes
Installation einer Absturzsicherung für die Tribüne
Sanierung des Umkleidegebäudes
Erneuerung der Verteilung und der Regelung der Heizung
Erneuerung der Hallenbeleuchtung
Erneuerung der Zaunanlage für den Bolzplatz
Sanierung des Hartplatzes
Gesamtkosten:
471.000,00 €
3.
Sporthalle des
Lothar-Meyer-Gymnasiums Varel
Maßnahmen:
–
Sanierung des Hallenbodens
Sanierung des Lichtbandes
Gesamtkosten:
80.000,00 €
4.
Sporthalle des Mariengymnasiums
Jever in Jever
Maßnahmen:
– Entfernung von
Innenmauerschäden
Erneuerung des Prallschutzes
Renovierung der Umkleide und Duschen
Erneuerung des Hallenschwingbodens
Erneuerung der Trennvorhänge
Erneuerung der Hallenbeleuchtung
Installation einer Absturzsicherung für die Tribüne
Kosten: 382.200,00 €
5.
Sporthalle
der Hauptschule Schortens
Maßnahmen:
–
Sanierung des Fitnessraumes
Erneuerung der Regelungslüftung
Erneuerung des Prallschutzes
Installation einer Tribünenabsturzsicherung
Erneuerung des Schwingbodens
Neuinstallation von Selbstschlussarmaturen
Erneuerung der Hallenbeleuchtung
Kosten:
465.500,00 €
6.
Sporthalle der Berufsbildenden
Schulen Jever
Maßnahmen:
–
Erneuerung des Prallschutzes
Erneuerung des Hallenschwingbodens
Erneuerung der Beleuchtung
Kosten:
229.500,00 €
7.
Sporthalle der Berufsbildenden
Schule Varel
Maßnahmen:
–
Erneuerung des Prallschutzes
Erneuerung des Hallenschwingbodens
Sanierung der Tribünenanlage
Erneuerung der Lüftungsanlage
Erneuerung der Beleuchtungsanlagen
Kosten:
539.500,00 €
8.
Sport- und Lehrschwimmbecken der
Pestalozzischule Varel
Maßnahmen:
– Nachfugen
des Schwimmbades
Erneuerung des Daches
Sanierung der Basketballständer
Sanierung der WC-Anlagen
Kosten:
267.000,00 €
9.
Sportplatz der Inselschule
Wangerooge
Maßnahmen:
–
Sanierung der Garage in dem der Rasenmähtraktor untergebracht
ist
Erneuerung der Zaunanlage
Kosten:
67.500,00 €
10.
Sporthalle der Schule am
Schlosserplatz, am Dannhalm
Maßnahmen:
–
Erneuerung des Hallenschwingbodens
Installation eines Trennvorhangs
Kosten:
170.000,00 €
11.
Sporthalle des Mariengymnasiums
Jever, Standort Schortens
Maßnahmen:
–
Erneuerung des Prallschutzes
Erneuerung der Beleuchtungs
Sanierung der Tribünenanlage
Erneuerung des Hallenschwingbodens
Sanierungsmaßnahmen am Gebäude
Kosten: 500.000,00 €
12.
Sporthalle
der HS/RS Bockhorn
Maßnahmen:
–
Sanierung des Turnschuhgangs
Erneuerung des Prallschutzes
Erneuerung des Hallenschwingbodens
Erneuerung der Beleuchtungsanlage
Kosten:
294.500,00 €
13.
Sporthalle der HS/RS
Hohenkirchen
Maßnahmen:
– Sanierung der Fugen
Erneuerung des Prallschutzes
Installation einer Absturzsicherung
Erneuerung des Hallenschwingbodens
Erneuerung der Belüftungsanlage
Erneuerung des Kunststoffbelages auf den Sportfreianlagen
Installation einer Tribünenabsturzsicherung der Sporthallen
Kosten:
404.500,00 €
14.
Sporthalle und Außensportanlagen
der HS/RS Sande
Maßnahmen:
–
Erneuerung der Gebäudefugen
Sanierungsmaßnahmen am Mauerwerk
Erneuerung des Prallschutzes
Installation einer Tribünenabsturzsicherung
Erneuerung des Schwingbodens
Erneuerung der Trennvorhänge
Erneuerung der Notstrom- und Fluchtwegbeleuchtung
Erneuerung des Hartplatzes (Kunstrasen)
Erneuerung der Rasenfläche
Kosten:
530.000,00 €
15.
Sporthalle der HS/RS
Zetel
Maßnahmen:
– Erneuerung der
Prallschutzwände
Erneuerung des Hallenschwingbodens
Kosten: 391.300,00 €
Zusammengefasst
wird vorgeschlagen, die zusätzlichen Gelder aus dem
Konjunkturpaket II für nachstehende bauliche/energetische
Maßnahmen zu verwenden:
Objekt |
Maßnahme |
Programm |
HHJ |
Betrag, ca. |
HS/RS Bockhorn |
Energetische Sanierung von drei Schulgebäude-teilen |
pauschal, sh. 1.1.1 |
2009 |
1.300.000 € |
HS/RS Sande |
Infrastrukturmaßnahmen für Ganztagsschulbetrieb |
2009 |
275.000 € |
|
Inselgemeinde Wangerooge |
pauschal, sh. 1.1.3 |
2009 |
50.000 € |
|
BBS Jever |
Energetische Fassaden-sanierung, Sanierung der Bauhalle, Bauphase I |
pauschal, sh. 1.1.4 |
2009 |
275.000 € |
BBS Jever |
Energetische Fassadensanierung, Sanierung der Bauhalle, Bauphase II |
pauschal, sh. 1.2.1 |
2010 |
1.625.000 € |
HS/RS Zetel |
Infrastrukturmaßnahmen für Ganztagsschulbetrieb |
pauschal, sh. 1.2.2 |
2010 |
275.000 € |
HS/RS Hohenkirchen |
Infrastrukturmaßnahmen für Ganztagsschulbetrieb |
Schulbaumaßnahme, Antragsverfahren, sh. 2.1.1.1.1 |
2009 |
100.000 € |
HS/RS Obenstrohe |
Fensteraustausch, Umbaumaßnahmen, Dämmmaßnahmen |
Schulbaumaßnahme, Antragsverfahren, sh. 2.1.1.1.2 |
2009 |
200.000 € |
IGS Friesland |
Verbesserung der Ausstattungsqualität und der energetischen Effizienz |
Schulbaumaßnahme, Antragsverfahren, sh. 2.1.1.1.3 |
2009 |
87.765 € |
Diverse kreiseigene Schulen, auch IGS Friesland |
Verbesserung der Ausstattungsqualität und der energetischen Effizienz |
Schulbaumaßnahme, Antragsverfahren, sh. 2.1.1.2.1 |
2010 |
357.765 € |
OJE |
Sanierungsmaßnahmen, Erhöhung der energetischen Effizienz |
Schulbaumaßnahme, Antragsverfahren, sh. 2.1.1.2.2 |
2010 |
30.000 € |
Gesamtkosten |
|
|
|
4.575.530 € |
III.
Erleichterung
im Vergabeverfahren
Das Niedersächsische Ministerium
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat mitgeteilt, dass zwecks
Beschleunigung investiver Maßnahmen im Sinne des
Konjunkturpakets II nachstehende Maßnahmen vorgesehen sind:
-
beschränkte Ausschreibungen für Bauaufträge nach der
VOB/A bis zu einer
Wertgrenze von 1 Mill. € (bisher:
200.000 €),
-
freihändige Vergabe von Bauaufträgen nach der VOB/A bis zu
einer Wertgrenze von
100.000 € (bisher: 30.000 €)
sowie
- beschränke Ausschreibungen und freihändige
Vergaben für Liefer- und
Dienstleistungsaufträge nach
der VOL/A bis zu einer Wertgrenze von 100.000 €
(bisher:
25.000 € bzw. 15.000 €).
IV.
Weiteres
Vorgehen
Die Richtlinien des Niedersächsischen
Kultusministeriums für die Mittelverwendung werden nach
Abstimmung im Landeskabinett und Beschluss des Konjunkturpakets durch
die Parlamente öffentlich gemacht. Es wurde seitens des Landes
darauf hingewiesen, dass bis zur Veröffentlichung sich Anträge
an die Landesschulbehörde oder das Ministerium erübrigen.
Die technische Abwicklung dieses Teils des Konjunkturpakets soll über
die NBank erfolgen. Genehmigungsbehörde wird aber das
Niedersächsische Kultusministerium bzw. das Innenministerium
bleiben.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass im
Jahr 2008 vom Bund, Bundesministerium für Umwelt und
Atomsicherheit, ein Investitionspakt zur energetischen Modernisierung
sozialer Infrastruktur in finanzschwachen Kommunen aufgelegt wurde
(sh. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der energetischen Erneuerung und Modernisierung von
Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden).
Sollte
aufgrund dieser Investitionsrichtlinie auch ein Investitionspakt 2009
aufgelegt werden, werden durch den Landkreis Friesland entsprechende
Anträge bei der Bewilligungsstelle (NBank) gestellt.
Darüber hinaus gewährt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Förderungsmöglichkeiten für neue Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung.
Auch hier
wird der Landkreis Friesland entsprechende Anträge
stellen.
Ferner plant das Niedersächsische Ministerium
für Umwelt und Klimaschutz den Erlass einer Förderrichtlinie
„Energieeffizienz“. Gegenstand der Förderung sollen
Projekte sein, deren Maßnahmekombination innovativ und
einzigartig ist. Das sollen vorrangig Projekte sein, bei denen die
benötigte Wärmeenergie aus erneuerbaren Energiequellen
gewonnen und gleichzeitig der Energiebedarf durch Ausschöpfung
der Effizienzpotentiale auf ein Minimum reduziert wird.
Es
wird geprüft, inwieweit Maßnahmen bei kreiseigenen
Liegenschaften den Anforderungskriterien der Förderrichtlinie
„Energieeffizienz“ entsprechen. Sollte dieses der Fall
sein, erfolgen entsprechende Antragsstellungen.
Beschlussvorschlag:
Der vorgeschlagenen Verwendung der zusätzlichen Haushaltsmittel für die Haushaltsjahre 2009 und 2010, die durch das Konjunkturpaket II dem Landkreis Friesland gewährt werden, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die avisierten Haushaltsmittel in entsprechender Höhe bewilligt werden und die notwendige Kofinanzierung durch den Landkreis Friesland gesichert ist.