Betreff
Breitbandausbau
Vorlage
1018/2025
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Stand des Breitbandausbaus im Landkreis Friesland

 

1. Stand des Förderverfahrens

 

In seiner Sitzung am 12.06.2024 hat der Kreistag der Antragstellung zur Förderung des Breitbandausbaus im Rahmen der Gigabitrichtlinie grundsätzlich mehrheitlich zugestimmt (Vorlage 847/2024). Ein Ausbau sollte dabei vorrangig unter Beteiligung der Städte und Gemeinden erfolgen.

Für die tatsächliche Ausgestaltung des Antrags waren dabei die Ergebnisse des zum Beschlusszeitpunkt noch laufenden Markterkundungsverfahrens noch einzuarbeiten. da laut Richtlinie ein vollständiger Ausbau zwingend ist. Danach stellt sich die Ausbaukulisse wie folgt dar:

Gebiete/ Gemeinden

Adresse Juni 2024

Adressen Förderantrag nach MEV

Haushalte

Einwohner

gewerbliche Einheiten

HH/Adresse = 1,3

Personen/HH = 2,0

Wangerooge

22

30

39

78

7

Wangerland

1.064

1.140

1482

2964

86

Jever

62

131

170

341

17

Schortens

61

404

525

1050

17

Sande

259

298

387

775

19

Zetel

448

495

644

1287

54

Bockhorn

186

347

451

902

17

Varel

1.101

1.071

1392

2785

127

Summe

3.203

3.916

5.091

10.182

344

Quellenhinweise: Gebäudedaten, Haushalts- und Einwohnerdaten: LSN zum Stichtag 31.12.2003, Gewerbliche Einheiten: nexigia GmbH, 2024, alle als gewerbliche Betriebe erfasste Einheiten (Unternehmen mit Rechtsform, gewerbl. Freiberufler, Landwirtschaft nur, wenn Betriebsform vorliegt).

Von dem Ausbauvorhaben können damit rund 10% der Einwohner des Landkreises profitieren. Dabei wurde bereits das Verhältnis von Haushalten je Adresse auf die überwiegend ländlichen Bereiche von 2,0 laut Statistischem Landesamt auf 1,3 abgesenkt. Nimmt man den Durchschnittswert landkreisweit an, können sogar rund 15.600 Einwohner bzw. 15% vom Ausbau profitieren.

Bei der Zahl der gewerblichen Betriebe sind die landwirtschaftlichen Hofstellen unterrepräsentiert und müssen gedanklich also noch hinzugezogen werden. Ferner sind touristische Nutzungen, insbesondere landwirtschaftliche Ferienwohnungen (Urlaub auf dem Bauernhof), zu den positiven Auswirkungen hinzu zu rechnen.

Die Mehrung der Adressen beruht insbesondere auf fehlenden Angaben von Unternehmen gegenüber dem vorangegangenen Branchendialog und umfassen in der Regel klar abgrenzbare bebaute Ortsteile. Im weiteren Konzessions- und Planungsverfahren müssen diese noch erneut bestätigt werden, weshalb aktuell finanzielle Auswirkungen nicht konkretisiert werden können. Es ist aber davon auszugehen, dass diese die Gesamtkalkulation nicht nachhaltig beeinflussen bzw. an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden können; jedenfalls die daraus erwachsenden Risiken nicht größer sind, als die ohnehin bestehenden Baukostenrisiken.

Auf Basis der obenstehenden Adresskulisse wurde so dann am 19.09.2024 der Antrag beim Projektträger des Bundes gestellt. Dabei wurde die einheitliche Antragstellung bevorzugt, um sicher in die Fast-Lane-Förderung zu gelangen und bei einer zu dem Zeitpunkt nicht auszuschließenden Überzeichnung der Fördermittel eine hohe Wahrscheinlichkeit der Förderfähigkeit und der schnellen Entscheidung hierüber zu erhalten. Zudem wurde so das Risiko minimiert, dass Teile des Landkreises eine Förderzusage erhalten und wiederum andere (Teil-) Förderanträge abgelehnt werden und diese Teilung dann auch innerhalb von Gemeindegebieten hätte erfolgen müssen. 

Ferner konnte so gegenüber den Städten und Gemeinden eine einheitliche Handlungs- und Berechnungsgrundlage aufrechterhalten werden. Zudem konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass das Ausscheiden einzelner Gebietskörperschaften aus einer möglichen gemeinsamen Finanzierung förderunschädlich für das Gesamtprojekt ist. Vor dem Hintergrund der aufwendigen Vergabeverfahren sowie vor allem der Bauorganisation bestehen zusätzliche Erleichterungen, da sonst für jeden Förderbescheid die Vergabeverfahren getrennt bzw. aufgeteilt auf Lose zu erfolgen haben und auch einzelnen Verwendungsnachweise zu erstellen sind. Ferner kann dann auch keine Verrechnung von Kostenschwankungen zwischen den Anträgen erfolgen.

Mit Bescheid vom 15.11.2024 hat der Projektträger dann den vorläufigen Bescheid in Höhe von 42.723.000 EUR (Förderquote: 50%) übersandt und mit einem Bewilligungszeitraum vom 10.10.2024 bis zum 31.07.2030 verbunden. Anschließend wurde von der BFG mbH der Antrag beim Land Niedersachsen gestellt und eine Förderung in Höhe von 21.366.734 EUR beantragt. Mit einer Entscheidung zum Förderantrag wird im 1. Quartal 2025 gerechnet, so dass danach Fördermittel in Höhe von insgesamt 64.089.734 EUR zugesichert sein werden.

In den Nebenbestimmungen sind dabei für die Größe des Projekts vergleichsweise kurze Fristen festgesetzt, die den Start des Auswahlverfahrens des Pächters im ersten Halbjahr 2025 vorgeben sowie einen Baubeginn innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Bescheids; auch wenn dies aller Voraussicht nach nicht realistisch erreichbar ist, da allein die Ausschreibung von Pachtkonzession und Planungsleistungen realistisch rund 9-12 Monate in Anspruch nehmen. Jedenfalls ist ein zügiger Start aber angezeigt.

Das Fördervorhaben wurde im Zeitraum Ende Oktober-Dezember entsprechend nach Anfrage in den Städten Schortens und Varel sowie den Gemeinden Sande, Bockhorn und Zetel in den dort zuständigen Fachausschüssen vorgestellt. Das finale Beratungsergebnis wurde nur von der Stadt Schortens per Schreiben an die Breitbandfördergesellschaft mbH (BFG mbH) mitgeteilt. Seitens der Stadt Varel wurde die Nichtbeteiligung beschlossen bzw. eine Beteiligung unter Bedingungen gestellt, jedoch die BFG mbH bzw. der Landkreis nicht formell über den genauen Beschlussinhalt unterrichtet. Von den übrigen kreisangehörigen Gemeinden sind ebenfalls keine formellen Beschlüsse übermittelt. Die Frage der Beteiligung wurde auch mehrfach auf Initiative des Landrats in der HVB-Runde erörtert, jedoch hier entsprechend der uneinheitlichen kommunalen Gremienbefassung nicht abschließend beschlossen worden.

2. Auswirkungen auf den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung des Landkreises Friesland in der mittelfristigen Finanzplanung

Die letztendliche fehlende einheitliche Beteiligungsbereitschaft der Städte und Gemeinden führt dazu, dass der Landkreis in seiner mittelfristigen Finanzplanung die durch die erforderlichen Kredite entstehenden Verluste der BFG mbH ausgleichen muss.

Entsprechend des Beschlusses aus Juni 2024 sind in die Auswirkungen in den Haushalt 2025 zu übernehmen und folgerichtig in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen. Da für das Jahr 2025 im Wesentlichen der Start der Vergabeverfahren Pacht und Planung anstehen, werden diese eher geringe finanzielle Auswirkungen haben, so dass erst aber dem Start der Bauphase ab ca. zweite Jahreshälfte 2026 relevante Finanzierungsströme erforderlich sind. Um noch anstehende Verhandlungen mit den Kreditinstituten, insbesondere der NBank, abzusichern, sollen deshalb in 2026 rund 600.000 EUR und ab 2027 jährlich 1.400.000 EUR als Zuschuss an verbundene Unternehmen eingestellt werden. Im Laufe der Haushaltsplanung 2026 bzw. 2027 werden dann die konkretisierten Zahlen in Hinblick auf Höhe und Zeitpunkt vorgelegt werden können.

Im Jahr 2025 müssen, wie oben dargestellt, die erforderlichen Vergabeverfahren eingeleitet werden. Die dazu notwendigen Beschlüsse werden dem Kreistag noch vorgelegt werden und die finanziellen Auswirkungen dann im Rahmen des Wirtschaftsplans der BFG mbH 2025-2029 weiter konkretisiert werden.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Kreistag stellt fest, dass seitens der Städte und Gemeinden keine Beteiligung an der Finanzierung des Breitbandausbaus erfolgt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 - 2028 darzustellen und in den Haushaltsentwurf 2025 und folgende zu integrieren.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 85.447.000

€ 1.400.000

€ XXXX

€ 64.089.734

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

Vorlage 847/2024

MEZ  Nr. 3

Titel: Standortqualitäten ausbauen und sichern

HSP  Nr.  3.5

Titel: : Berücksichtigung und Nutzung der Auswirkungen der Digitalisierung auf die regionale Entwicklung; möglichst flächendeckende Umsetzung der Breitband und der Mobilfunkversorgung

                                                

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Kämmerei                         Dezernent/in                    Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   


Anlage(n):