Begründung:
Stand des Breitbandausbaus im Landkreis
Friesland
1.
Stand des Förderverfahrens
In
seiner Sitzung am 12.06.2024 hat der Kreistag der Antragstellung zur Förderung
des Breitbandausbaus im Rahmen der Gigabitrichtlinie grundsätzlich mehrheitlich
zugestimmt (Vorlage 847/2024). Ein Ausbau sollte dabei vorrangig unter
Beteiligung der Städte und Gemeinden erfolgen.
Für
die tatsächliche Ausgestaltung des Antrags waren dabei die Ergebnisse des zum
Beschlusszeitpunkt noch laufenden Markterkundungsverfahrens noch einzuarbeiten.
da laut Richtlinie ein vollständiger Ausbau zwingend ist. Danach stellt sich
die Ausbaukulisse wie folgt dar:
Gebiete/ Gemeinden |
Adresse Juni 2024 |
Adressen Förderantrag nach MEV |
Haushalte |
Einwohner |
gewerbliche Einheiten |
HH/Adresse = 1,3 |
Personen/HH = 2,0 |
||||
Wangerooge |
22 |
30 |
39 |
78 |
7 |
Wangerland |
1.064 |
1.140 |
1482 |
2964 |
86 |
Jever |
62 |
131 |
170 |
341 |
17 |
Schortens |
61 |
404 |
525 |
1050 |
17 |
Sande |
259 |
298 |
387 |
775 |
19 |
Zetel |
448 |
495 |
644 |
1287 |
54 |
Bockhorn |
186 |
347 |
451 |
902 |
17 |
Varel |
1.101 |
1.071 |
1392 |
2785 |
127 |
Summe |
3.203 |
3.916 |
5.091 |
10.182 |
344 |
Quellenhinweise:
Gebäudedaten, Haushalts- und Einwohnerdaten: LSN zum Stichtag 31.12.2003,
Gewerbliche Einheiten: nexigia GmbH, 2024, alle als gewerbliche Betriebe
erfasste Einheiten (Unternehmen mit Rechtsform, gewerbl. Freiberufler,
Landwirtschaft nur, wenn Betriebsform vorliegt).
Von
dem Ausbauvorhaben können damit rund 10% der Einwohner des Landkreises
profitieren. Dabei wurde bereits das Verhältnis von Haushalten je Adresse auf
die überwiegend ländlichen Bereiche von 2,0 laut Statistischem Landesamt auf
1,3 abgesenkt. Nimmt man den Durchschnittswert landkreisweit an, können sogar
rund 15.600 Einwohner bzw. 15% vom Ausbau profitieren.
Bei
der Zahl der gewerblichen Betriebe sind die landwirtschaftlichen Hofstellen
unterrepräsentiert und müssen gedanklich also noch hinzugezogen werden. Ferner
sind touristische Nutzungen, insbesondere landwirtschaftliche Ferienwohnungen
(Urlaub auf dem Bauernhof), zu den positiven Auswirkungen hinzu zu rechnen.
Die Mehrung der Adressen
beruht insbesondere auf fehlenden Angaben von Unternehmen gegenüber dem
vorangegangenen Branchendialog und umfassen in der Regel klar abgrenzbare
bebaute Ortsteile. Im weiteren Konzessions- und Planungsverfahren müssen diese
noch erneut bestätigt werden, weshalb aktuell finanzielle Auswirkungen nicht
konkretisiert werden können. Es ist aber davon auszugehen, dass diese die
Gesamtkalkulation nicht nachhaltig beeinflussen bzw. an anderer Stelle wieder
ausgeglichen werden können; jedenfalls die daraus erwachsenden Risiken nicht
größer sind, als die ohnehin bestehenden Baukostenrisiken.
Auf
Basis der obenstehenden Adresskulisse wurde so dann am 19.09.2024 der Antrag
beim Projektträger des Bundes gestellt. Dabei wurde die einheitliche
Antragstellung bevorzugt, um sicher in die Fast-Lane-Förderung zu gelangen und
bei einer zu dem Zeitpunkt nicht auszuschließenden Überzeichnung der
Fördermittel eine hohe Wahrscheinlichkeit der Förderfähigkeit und der schnellen
Entscheidung hierüber zu erhalten. Zudem wurde so das Risiko minimiert, dass
Teile des Landkreises eine Förderzusage erhalten und wiederum andere (Teil-)
Förderanträge abgelehnt werden und diese Teilung dann auch innerhalb von
Gemeindegebieten hätte erfolgen müssen.
Ferner
konnte so gegenüber den Städten und Gemeinden eine einheitliche Handlungs- und
Berechnungsgrundlage aufrechterhalten werden. Zudem konnte zwischenzeitlich
geklärt werden, dass das Ausscheiden einzelner Gebietskörperschaften aus einer
möglichen gemeinsamen Finanzierung förderunschädlich für das Gesamtprojekt ist.
Vor dem Hintergrund der aufwendigen Vergabeverfahren sowie vor allem der
Bauorganisation bestehen zusätzliche Erleichterungen, da sonst für jeden
Förderbescheid die Vergabeverfahren getrennt bzw. aufgeteilt auf Lose zu
erfolgen haben und auch einzelnen Verwendungsnachweise zu erstellen sind. Ferner
kann dann auch keine Verrechnung von Kostenschwankungen zwischen den Anträgen
erfolgen.
Mit
Bescheid vom 15.11.2024 hat der Projektträger dann den vorläufigen Bescheid in
Höhe von 42.723.000 EUR (Förderquote: 50%) übersandt und mit einem Bewilligungszeitraum
vom 10.10.2024 bis zum 31.07.2030 verbunden. Anschließend wurde von der BFG mbH
der Antrag beim Land Niedersachsen gestellt und eine Förderung in Höhe von
21.366.734 EUR beantragt. Mit einer Entscheidung zum Förderantrag wird im 1.
Quartal 2025 gerechnet, so dass danach Fördermittel in Höhe von insgesamt
64.089.734 EUR zugesichert sein werden.
In
den Nebenbestimmungen sind dabei für die Größe des Projekts vergleichsweise
kurze Fristen festgesetzt, die den Start des Auswahlverfahrens des Pächters im
ersten Halbjahr 2025 vorgeben sowie einen Baubeginn innerhalb von 18 Monaten
nach Erhalt des Bescheids; auch wenn dies aller Voraussicht nach nicht
realistisch erreichbar ist, da allein die Ausschreibung von Pachtkonzession und
Planungsleistungen realistisch rund 9-12 Monate in Anspruch nehmen. Jedenfalls
ist ein zügiger Start aber angezeigt.
Das
Fördervorhaben wurde im Zeitraum Ende Oktober-Dezember entsprechend nach
Anfrage in den Städten Schortens und Varel sowie den Gemeinden Sande, Bockhorn
und Zetel in den dort zuständigen Fachausschüssen vorgestellt. Das finale
Beratungsergebnis wurde nur von der Stadt Schortens per Schreiben an die
Breitbandfördergesellschaft mbH (BFG mbH) mitgeteilt. Seitens der Stadt Varel
wurde die Nichtbeteiligung beschlossen bzw. eine Beteiligung unter Bedingungen
gestellt, jedoch die BFG mbH bzw. der Landkreis nicht formell über den genauen
Beschlussinhalt unterrichtet. Von den übrigen kreisangehörigen Gemeinden sind
ebenfalls keine formellen Beschlüsse übermittelt. Die Frage der Beteiligung
wurde auch mehrfach auf Initiative des Landrats in der HVB-Runde erörtert,
jedoch hier entsprechend der uneinheitlichen kommunalen Gremienbefassung nicht
abschließend beschlossen worden.
2.
Auswirkungen auf den Haushalt 2025 und die mittelfristige Finanzplanung des
Landkreises Friesland in der mittelfristigen Finanzplanung
Die
letztendliche fehlende einheitliche Beteiligungsbereitschaft der Städte und
Gemeinden führt dazu, dass der Landkreis in seiner mittelfristigen
Finanzplanung die durch die erforderlichen Kredite entstehenden Verluste der
BFG mbH ausgleichen muss.
Entsprechend
des Beschlusses aus Juni 2024 sind in die Auswirkungen in den Haushalt 2025 zu
übernehmen und folgerichtig in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.
Da für das Jahr 2025 im Wesentlichen der Start der Vergabeverfahren Pacht und
Planung anstehen, werden diese eher geringe finanzielle Auswirkungen haben, so
dass erst aber dem Start der Bauphase ab ca. zweite Jahreshälfte 2026 relevante
Finanzierungsströme erforderlich sind. Um noch anstehende Verhandlungen mit den
Kreditinstituten, insbesondere der NBank, abzusichern, sollen deshalb in 2026
rund 600.000 EUR und ab 2027 jährlich 1.400.000 EUR als Zuschuss an verbundene
Unternehmen eingestellt werden. Im Laufe der Haushaltsplanung 2026 bzw. 2027
werden dann die konkretisierten Zahlen in Hinblick auf Höhe und Zeitpunkt
vorgelegt werden können.
Im Jahr 2025 müssen, wie oben
dargestellt, die erforderlichen Vergabeverfahren eingeleitet werden. Die dazu
notwendigen Beschlüsse werden dem Kreistag noch vorgelegt werden und die
finanziellen Auswirkungen dann im Rahmen des Wirtschaftsplans der BFG mbH
2025-2029 weiter konkretisiert werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag stellt fest, dass seitens der Städte und Gemeinden keine Beteiligung an der Finanzierung des Breitbandausbaus erfolgt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 - 2028 darzustellen und in den Haushaltsentwurf 2025 und folgende zu integrieren.
Anlage(n):