Betreff
Förderung bedürftiger Schüler
Vorlage
470/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der vom Kreisausschuss des Landkreises Friesland beschlossene Fond zur Förderung der bedürftigen Schülerinnen und Schüler wird zum Schuljahresbeginn 2009/2010 durch das sog. Schulstartergeld der Bundesregierung in Höhe von 100 € je bedürftigem Schüler/bedürftiger Schülerin abgelöst. Der Personenkreis der bedürftigen SchülerInnen war wie folgt benannt worden: ALG II-, Wohngeldempfänger sowie Asylbewerber, die sog. analoge Leistungen erhalten.


Wie bereits im Ausschuss für Schule, Sport und Kultur am 12.03.2009 vorgetragen, sieht die Kreisverwaltung aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus ebenfalls großen Handlungsbedarf bei Familien, die sich in einer sog. Grauzone befinden. Diese Familien beantragen aus den verschiedensten Gründen keine Leistungen des Job-Centers und leben mit ihren Einkünften am Rande des Existenzminimums. Aus den Mitteln des Job-Centers können keine Zuschüsse gezahlt werden und auch aus Fond-Mitteln der Schulen wäre somit keine Förderung möglich. In Härtefällen, die die Schulen explizit durch Anträge der Familien nachgewiesen haben, hat die Verwaltung auch ursprünglich nicht anspruchsberechtigte Familien unterstützt, sofern sich ihre finanzielle Situation an den Grenzen des ALG II- bzw. Wohngeldanspruchs befand.


Diese von der Verwaltung praktizierte Unterstützung sieht Hilfen bei Lehr- und Lernmaterialien aber auch Zuschüsse zu ein- und mehrtägigen Klassenfahrten vor, damit die Schülerinnen und Schüler an diesen für die soziale Entwicklung wichtigen Ereignissen teilnehmen können.


Daher schlägt die Verwaltung vor, den Fond „Förderung bedürftiger Schüler“, der grundsätzlich durch das Schulstartergeld ersetzt wird, mit 10.000 € jährlich weiterhin in den Kreishaushalt einzustellen, damit der erweiterte Personenkreis der bedürftigen Schülerinnen und Schüler mit Zuschüssen unterstützt werden kann.


Beschlussvorschlag:


Der Fond „Förderung bedürftiger Schüler“ wird mit 10.000 € jährlich weiterhin in den Kreishaushalt eingestellt, damit der erweiterte Personenkreis der bedürftigen Schülerinnen und Schüler unterstützt werden kann.



Finanzielle Auswirkungen: Ja

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


10.000,00 ab 2010

Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


gez. Lorenz

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

gez. Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss