Begründung:
Die Schülerbeförderung im Landkreis Friesland wird grundsätzlich im
öffentlichen Linienverkehr durchgeführt, um die Wirtschaftlichkeit zu wahren
und gleichzeitig den ÖPNV dauerhaft zu stärken, da so zugleich der sogenannte
Jedermann-Verkehr gestärkt wird. Ausnahmen von der Beförderung im Linienverkehr
sind dann möglich, wenn entweder keine geeignete oder erreichbare Busverbindung
zur Verfügung steht oder die SchülerInnen körperlich oder geistig nicht in der
Lage sind den Linienbusverkehr zu nutzen. Diese Schülerinnen und Schüler (ca.
600 von insgesamt ca. 5.000 mit Beförderungsanspruch nach NSchG) werden im
sogenannten freigestellten Schülerverkehr befördert. In den freigestellten
Verkehren werden ausnahmslos SchülerInnen befördert und die Mitnahme von anderen
Personen ist ausgeschlossen. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.
Da die Beförderung im Freistellungsverkehr (ca. 5.000 € pro
Schüler/Jahr) deutlich teurer ist als im Linienverkehr (ca. 500 € pro
Schüler/Jahr), wird im Rahmen der Ausschreibung auch stets überprüft, ob
zwischenzeitlich eine ÖPNV-Beförderung möglich ist oder durch Fahrplanänderung
oder –ergänzung geschaffen werden kann. Dies gilt insbesondere für die
Bereiche, wo lediglich fehlende Verbindungen der Grund für eine freigestellte
Beförderung ist, wie bspw. vielfach bei den nachmittäglichen Schulwegen von den
Grundschulen im Wangerland zu den jeweiligen Wohnorten. Sobald und soweit sich
hier Veränderungen konkretisieren, werden die Schulen sowie die betroffenen
Gemeinden entsprechend informiert [Hinweis: Die morgendlichen Wege werden
bereits vielfach im ÖPNV zurückgelegt].
Der Landkreis Friesland ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben über die
Vergabe von Dienstleistungen (Vergabeverordnung – Vgv; bis 2017 Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen - VOL) dazu verpflichtet, die gesamte
freigestellte Schülerbeförderung im Taxi- und Mietwagenverkehr europaweit
auszuschreiben, da der Schwellenwert in Höhe von 215.000 € bei einem
Auftragsvolumen von 9.000.000 €
deutlich überschritten wird. Maßgeblich ist hier, dass die Summe aller
gleichartigen Leistungen über die gesamte Laufzeit zur Auftragswertermittlung
addiert werden müssen. Die bekannten Beförderungen werden in einzelne Lose
zusammengefasst, so dass insgesamt ca. 70 Lose zur Ausschreibung kommen. Wie
auch schon in den Ausschreibungen 2020 und 2023 wird die Vertragslaufzeit auf 3 Jahre festgelegt (früher 2 Jahre),
um den Taxiunternehmen längere Planungssicherheit zu geben und den
Verwaltungsaufwand, insbesondere für die Ausschreibung, zu verringern.
Das alleinige Zuschlagskriterium
ist nach der Feststellung der grundsätzlichen Eignung der Preis pro Kilometer, um die Abrechnung
hin zu den tatsächlich gefahrenen Kilometern zu erleichtern. Bei Nutzung eines Elektro- oder Wasserstofffahrzeuges
wird für das entsprechende Los der angegebene Kilometerpreis um 10 % reduziert
in die Bewertung einfließen. Bei Hybriden erfolgt eine Reduzierung um 5 %. Von
den eingesetzten FahrerInnen muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt
werden und sie müssen seit mindestens 4 Jahren im Besitz ihrer Fahrerlaubnis
sein.
Des Weiteren erfolgt eine Beschränkung der Vergabe auf maximal 2/3 der
Lose an einen Bieter, um die Chancen der kleineren Unternehmen zu wahren bzw.
zu verbessern. Sollte ein Bieter auf mehr als 2/3 der Lose das günstigste
Angebot abgeben, werden die Lose so den anderen Bietern zugeteilt, dass es
insgesamt dem wirtschaftlichsten Ergebnis am nächsten kommt.
Gemäß der Vergaberichtlinien des Landkreises erfolgt die Vergabe der
Taxi- und Mietwagenbeförderung mit einem Gesamtvolumen von ca. 3.000.000 € pro
Jahr durch den Kreistag. Der letzte Kreistag vor der Sommerpause wird am
01.07.2026 stattfinden. Beginn des neuen Schuljahres ist am 13.08.2026. Im
Rahmen der vergangenen Ausschreibungen wurde uns von mehreren Taxiunternehmen
mitgeteilt, dass eine Zuschlagserteilung nur wenige Wochen vor Beginn des
Schuljahres zu erheblichen zeitlichen Problemen in der Planung führt. Erst nach
der Auftragsvergabe wissen die Unternehmen, wie viele Schüler sie in den
kommenden drei Schuljahren tatsächlich befördern werden und können demnach auch
erst dann erforderliche Veränderungen im Fuhrpark und Personal vornehmen.
Deshalb kann eine vergleichsweise kurze Vorbereitungsfrist zu weniger oder
deutlich teureren Angeboten, da die Unternehmen in Bezug auf Personal und auch
Fahrzeuge Beschaffungsproblemen ausgesetzt sind. Des Weiteren müssen die
Taxiunternehmen in den letzten Wochen vor Beginn des neuen Schuljahres mit
allen Schulen und Eltern Kontakt aufnehmen, um die genauen Abholzeiten
besprechen und koordinieren zu können.
Aus den vorgenannten Gründen wird die Ausschreibung auch in diesem Jahr
bereits im März erfolgen, damit die Taxiunternehmen zwischen der
Auftragserteilung und dem Schuljahresbeginn etwas mehr Zeit für die Planung
haben. Dies wird sich voraussichtlich auch positiv auf die Preisgestaltung der
Angebote und die Durchführung der ersten Fahrten zu Schuljahresbeginn
auswirken.
Aus den o.g. Gründen ist eine Ermächtigung des Kreisausschusses am
29.04.2026 zur Zuschlagserteilung und Vergabe durch den Kreistag
erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss wird ermächtigt über die Zuschlagserteilung zu
beschließen.
Anlage(n):
keine
