Begründung:
Der Fachbereich 51
– Jugend und Familie – hat in seinem Budget für 2025 ein Saldo von 28.186.901 €
ausgewiesen. Nach aktueller Prognose (Stand 02.02.2026) ist mit einem deutlich
höheren Saldo in Höhe von 32.686.901 € zu rechnen. Bei den überplanmäßigen
Ausgaben handelt es sich insbesondere um folgende Produkte:
überplanmäßige Ausgaben
Deutliche
Ausgabensteigerungen sind bei den Produkten
P1.03.36.363300 Hilfe zur Erziehung und
P1.03.36.363400 Hilfen für junge
Volljährige/Inobhutnahmen/Eingliederungshilfe
Heimerziehung
zu verzeichnen.
Verantwortlich
hierfür sind insbesondere Ausgabensteigerungen bei den folgenden Leistungen:
P1.03.36.363300.030
sozialpädagogische Familienhilfe
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Sachkonto |
Ansatz 2025 |
Prognose 2025 (Stand 25.11.25) |
Prognose 2025 (Stand 2.2.26) |
Abweichung |
|
433100 |
1.184.500 € |
1.600.000 € |
2.100.000 € |
915.500 € (+500.000 € von 11/25 zu 02/26) |
Die Mehrausgaben
der sozialpädagogischen Familienhilfe ergeben sich aus anhaltend steigenden
Fallzahlen und gleichzeitig gesteigerten Kosten.
P1.03.36.363400.010
Hilfe für junge Volljährige:
|
Sachkonto |
Ansatz 2025 |
Prognose 2025 (Stand 25.11.25) |
Prognose 2025 (Stand 2.2.26) |
Abweichung |
|
433200 |
2.000.000 € |
2.600.000 € |
3.100.000 € |
1.100.000 € (+500.000 € von 11/25 zu 02/26) |
2
Die Anzahl der
Hilfen für junge Volljährige in Einrichtungen hat sich noch einmal deutlich
erhöht. Immer mehr Menschen brauchen auch über das 18. Lebensjahr hinaus
Unterstützung.
Gleichzeitig sind
die Kosten der Einrichtungen enorm gestiegen und oftmals alternativlos.
P1.03.36.363400.020
Maßnahmen zum Schutz von Kindern:
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Sachkonto |
Ansatz 2025 |
Prognose 2025 (Stand 25.11.25) |
Prognose 2025 (Stand 2.2.26) |
Abweichung |
|
433100 |
400.000 € |
750.000 € |
850.000 € |
450.000 € (+100.000 € von 11/25 zu 2/26) |
|
433200 |
700.000 € |
900.000 € |
900.000 € |
200.000 € |
Neben der
Steigerung des Tagessatzes für zeitlich befristete Klärungsmaßnahmen in
Bereitschaftspflegefamilien haben sich die Kosten für Inobhutnahmen erhöht.
Hier fallen außerdem einzelne sehr teure Maßnahmen ins Gewicht, für die es aber
keine Alternative gab. Insbesondere zum Ende des Jahres gab es hier mehrere
sehr kostenintensive Belegungen, die vorher nicht abzusehen waren.
P1.03.36.363400.030
Eingliederungshilfe ambulant:
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Sachkonto |
Ansatz 2025 |
Prognose 2025 (Stand 25.11.25) |
Prognose 2025 (Stand 2.2.26) |
Abweichung |
|
433100 |
3.000.000 € |
4.000.000 € |
4.900.000 € |
1.900.000 € (+900.000 € von 11/25 zu 2/26) |
Wie bereits in 2023
und 2024 sind nach wie vor kontinuierlich steigende Fallzahlen in
der ambulanten
Eingliederungshilfe zu verzeichnen. Die Zahl der Eingliederungshilfen hat sich
um fast 40% erhöht. Gleichzeitig steigen auch hier die Kosten der Maßnahmen.
Die Auswirkungen
des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG), das 2021 in
Kraft getreten ist, kommen hier nach wie vor zum Tragen. Ziel des Gesetzes ist
es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder,
Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen
Unterstützungsbedarf haben. Da die Eltern hier darüber hinaus das Wahlrecht
haben, ist es nicht immer möglich, die kostengünstigste Alternative zu wählen.
P1.03.36.363300.070
Heimerziehung:
|
Sachkonto |
Ansatz 2025 |
Prognose 2025 (Stand 25.11.25) |
Prognose 2025 (Stand 2.2.26) |
Abweichung |
|
433200 |
10.815.000€ |
10.815.000 € |
12.900.000 € |
2.085.000€ (+2.085.000€ von 11/25 zu 2/26 |
Im Bereich der
Heimerziehung kommen vor allem „Altfälle“ zum Tragen, in denen über einen
langen Zeitraum keine Auszahlung getätigt wurde, die nun vom Träger in Rechnung
gestellt wurde (z.T. für über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr). Auch
hier fallen außerdem einzelne sehr teure Maßnahmen ins Gewicht, für die es aber
keine Alternative gab.
Im Rahmen der
gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget des Fachbereichs 51 können
Mehraufwendungen zum Teil durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge an anderer
Stelle ausgeglichen werden. Auf Grund der hohen Mehrausgaben insgesamt ist ein
Ausgleich im Rahmen des Gesamtbudgets allerdings nicht möglich. Darüber hinaus
kann die Beantragung der Kostenerstattung erst jetzt erfolgen, sodass die
Einnahmen sich zeitlich verzögern.
Es ergibt sich
im Rahmen der Gesamtdeckung eine Notwendigkeit für die Bewilligung von nochmals
überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2.300.000 € für den Fachbereich 51
zusätzlich zu den im Dezember 2025 bewilligten überplanmäßigen Ausgaben von
2.200.000 €.
Die Ausgaben waren
unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung der Anstieg der
Kosten und der o.g. Mehraufwand des Fachbereichs nicht einschätzbar war. Zudem
waren sie unabweisbar, da bei festgestelltem Hilfebedarf die gesetzliche
Verpflichtung zur Zahlung der Hilfe nach dem SGB VIII besteht. Aufgrund hoher
Rückstände im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe – geschuldet vor allem
durch Personalengstände (Mehrbedarf durch Fallanstiege, Langzeiterkrankungen,
Mutterschutz und gleichzeitig erfolglose Ausschreibungen) – ist der Umfang der
Ausgaben erst jetzt deutlich geworden. Hier wird nachgesteuert und kurzfristig
weiteres Personal eingesetzt sowie die Prozesse des Finanzcontrollings
überarbeitet.
Insgesamt sind damit Mittel in Höhe von
4.500.000 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Die Entscheidung ist im Rahmen einer Eilentscheidung nach §89 NKomVG zu treffen, da das Budget des Fachbereiches bereits „aufgebraucht“ ist, die anstehenden Rechnungen aber zeitnah zu begleichen sind. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil der Fachbereich auf eine gute Zusammenarbeit mit den freien Trägern angewiesen ist. Insbesondere das Angebot der kostenintensiven Plätze für die sogenannten „Systemsprenger“ ist sehr begrenzt und die Träger auf eine schnelle Kostenabwicklung angewiesen, weshalb sie bei schlechten Erfahrungen in diesem Bereich zukünftig sicherlich andere Jugendämter belegen lassen würden. Eine Entscheidung durch den nächsten Kreistag würde zu lange dauern.
Beschlussvorschlag:
Das Gremium nimmt die geänderte Ertragslage zur Kenntnis und beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung nach §89 NKomVG die weiteren überplanmäßigen Aufwendungen des Fachbereichs 51 in Höhe von 2.300.000€.
Anlage(n):-
