Betreff
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Fachbereich 51 für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen einer Eilentscheidung des Kreisausschusses nach § 89 NKomVG
Vorlage
1266/2026
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Fachbereich 51 – Jugend und Familie – hat in seinem Budget für 2025 ein Saldo von 28.186.901 € ausgewiesen. Nach aktueller Prognose (Stand 02.02.2026) ist mit einem deutlich höheren Saldo in Höhe von 32.686.901 € zu rechnen. Bei den überplanmäßigen Ausgaben handelt es sich insbesondere um folgende Produkte:

 

überplanmäßige Ausgaben

Deutliche Ausgabensteigerungen sind bei den Produkten

P1.03.36.363300 Hilfe zur Erziehung und

P1.03.36.363400 Hilfen für junge Volljährige/Inobhutnahmen/Eingliederungshilfe

Heimerziehung

zu verzeichnen.

Verantwortlich hierfür sind insbesondere Ausgabensteigerungen bei den folgenden Leistungen:

P1.03.36.363300.030 sozialpädagogische Familienhilfe

Sachkonto

Ansatz 2025

Prognose 2025

(Stand 25.11.25)

Prognose 2025 (Stand 2.2.26)

Abweichung

433100

1.184.500 €

1.600.000 €

2.100.000 €

915.500 € (+500.000 € von 11/25 zu 02/26)

Die Mehrausgaben der sozialpädagogischen Familienhilfe ergeben sich aus anhaltend steigenden Fallzahlen und gleichzeitig gesteigerten Kosten.

P1.03.36.363400.010 Hilfe für junge Volljährige:

Sachkonto

Ansatz 2025

Prognose 2025

(Stand 25.11.25)

Prognose 2025 (Stand 2.2.26)

Abweichung

433200

2.000.000 €

2.600.000 €

3.100.000 €

1.100.000 € (+500.000 € von 11/25 zu 02/26)

2

Die Anzahl der Hilfen für junge Volljährige in Einrichtungen hat sich noch einmal deutlich erhöht. Immer mehr Menschen brauchen auch über das 18. Lebensjahr hinaus Unterstützung.

Gleichzeitig sind die Kosten der Einrichtungen enorm gestiegen und oftmals alternativlos.

P1.03.36.363400.020 Maßnahmen zum Schutz von Kindern:

Sachkonto

Ansatz 2025

Prognose 2025

(Stand 25.11.25)

Prognose 2025 (Stand 2.2.26)

Abweichung

433100

400.000 €

750.000 €

850.000 €

450.000 € (+100.000 € von 11/25 zu 2/26)

433200

700.000 €

900.000 €

900.000 €

200.000 €

Neben der Steigerung des Tagessatzes für zeitlich befristete Klärungsmaßnahmen in Bereitschaftspflegefamilien haben sich die Kosten für Inobhutnahmen erhöht. Hier fallen außerdem einzelne sehr teure Maßnahmen ins Gewicht, für die es aber keine Alternative gab. Insbesondere zum Ende des Jahres gab es hier mehrere sehr kostenintensive Belegungen, die vorher nicht abzusehen waren.

 

P1.03.36.363400.030 Eingliederungshilfe ambulant:

Sachkonto

Ansatz 2025

Prognose 2025

(Stand 25.11.25)

Prognose 2025 (Stand 2.2.26)

Abweichung

433100

3.000.000 €

4.000.000 €

4.900.000 €

1.900.000 € (+900.000 € von 11/25 zu 2/26)

Wie bereits in 2023 und 2024 sind nach wie vor kontinuierlich steigende Fallzahlen in

der ambulanten Eingliederungshilfe zu verzeichnen. Die Zahl der Eingliederungshilfen hat sich um fast 40% erhöht. Gleichzeitig steigen auch hier die Kosten der Maßnahmen.

Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG), das 2021 in Kraft getreten ist, kommen hier nach wie vor zum Tragen. Ziel des Gesetzes ist es, mit einer modernen Kinder- und Jugendhilfe vor allem diejenigen Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Da die Eltern hier darüber hinaus das Wahlrecht haben, ist es nicht immer möglich, die kostengünstigste Alternative zu wählen.

P1.03.36.363300.070 Heimerziehung:

Sachkonto

Ansatz 2025

Prognose 2025

(Stand 25.11.25)

Prognose 2025 (Stand 2.2.26)

Abweichung

433200

10.815.000€

10.815.000 €

12.900.000 €

2.085.000€ (+2.085.000€ von 11/25 zu 2/26

Im Bereich der Heimerziehung kommen vor allem „Altfälle“ zum Tragen, in denen über einen langen Zeitraum keine Auszahlung getätigt wurde, die nun vom Träger in Rechnung gestellt wurde (z.T. für über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr). Auch hier fallen außerdem einzelne sehr teure Maßnahmen ins Gewicht, für die es aber keine Alternative gab.

Im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Gesamtbudget des Fachbereichs 51 können Mehraufwendungen zum Teil durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge an anderer Stelle ausgeglichen werden. Auf Grund der hohen Mehrausgaben insgesamt ist ein Ausgleich im Rahmen des Gesamtbudgets allerdings nicht möglich. Darüber hinaus kann die Beantragung der Kostenerstattung erst jetzt erfolgen, sodass die Einnahmen sich zeitlich verzögern.

Es ergibt sich im Rahmen der Gesamtdeckung eine Notwendigkeit für die Bewilligung von nochmals überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 2.300.000 € für den Fachbereich 51 zusätzlich zu den im Dezember 2025 bewilligten überplanmäßigen Ausgaben von 2.200.000 €.

Die Ausgaben waren unvorhergesehen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung der Anstieg der Kosten und der o.g. Mehraufwand des Fachbereichs nicht einschätzbar war. Zudem waren sie unabweisbar, da bei festgestelltem Hilfebedarf die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Hilfe nach dem SGB VIII besteht. Aufgrund hoher Rückstände im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe – geschuldet vor allem durch Personalengstände (Mehrbedarf durch Fallanstiege, Langzeiterkrankungen, Mutterschutz und gleichzeitig erfolglose Ausschreibungen) – ist der Umfang der Ausgaben erst jetzt deutlich geworden. Hier wird nachgesteuert und kurzfristig weiteres Personal eingesetzt sowie die Prozesse des Finanzcontrollings überarbeitet.

Insgesamt sind damit Mittel in Höhe von 4.500.000 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

Die Entscheidung ist im Rahmen einer Eilentscheidung nach §89 NKomVG zu treffen, da das Budget des Fachbereiches bereits „aufgebraucht“ ist, die anstehenden Rechnungen aber zeitnah zu begleichen sind. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil der Fachbereich auf eine gute Zusammenarbeit mit den freien Trägern angewiesen ist. Insbesondere das Angebot der kostenintensiven Plätze für die sogenannten „Systemsprenger“ ist sehr begrenzt und die Träger auf eine schnelle Kostenabwicklung angewiesen, weshalb sie bei schlechten Erfahrungen in diesem Bereich zukünftig sicherlich andere Jugendämter belegen lassen würden. Eine Entscheidung durch den nächsten Kreistag würde zu lange dauern.


Beschlussvorschlag:

Das Gremium nimmt die geänderte Ertragslage zur Kenntnis und beschließt im Rahmen einer Eilentscheidung nach §89 NKomVG die weiteren überplanmäßigen Aufwendungen des Fachbereichs 51 in Höhe von 2.300.000€.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Mehrausgaben im Rechtskreis SGB VIII in Höhe von voraussichtlich 2.300.000 EUR

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 2.300.000

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 1,2

Titel:  1: GUTE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR ALLE GENERATIONEN

2: ERZIEHUNG UND BILDUNG STÄRKEN

HSP  Nr.  1.1; 1.2; 1.3;1.4; 2.02.01

                                                

 Fr. Steinker                   Fr. Renken

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

Hr. Rocker                                               Hr. Ambrosy

Kämmerei                         Dezernent/in                    Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   


Anlage(n):-