Begründung:
Der Kreistag hat mit Beschluss vom 27.09.2023 (Vorlage Nr. 0618/2023)
die Sanierung und den Umbau der IGS Friesland-Süd am Standort Kronshausen gemäß
Variante 2 beschlossen. Grundlage dieses Beschlusses war die Machbarkeitsstudie,
in der verschiedene Entwicklungsoptionen untersucht und miteinander verglichen
wurden. Mit der Beschlussfassung wurde eine politische Entscheidung für den
Erhalt und die funktionale Weiterentwicklung des bestehenden Schulstandorts unter
Ergänzung eines Neubauanteils getroffen.
Der Beschluss beinhaltete den Auftrag, die ausgewählte Variante 2
planerisch zu konkretisieren und in eine umsetzungsfähige Planung zu
überführen. In einem EU-weiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
erhielt das Büro Fehlig / Moshfeghi gemeinsam mit dem Büro HoPe aus Hamburg den
Auftrag zur weiteren Planung der Maßnahme.
In der Folge wurde die Planung in einem interdisziplinären Prozess
gemeinsam mit den beauftragten Fachplanern bis Ende Januar 2026 zum
Leistungsstand der Leistungsphase 2 der HOAI weiterentwickelt. Ziel war es, die
beschlossene Variante räumlich, funktional, baulich und technisch so weit zu
konkretisieren, dass eine belastbare Grundlage für die weitere
Projektbearbeitung sowie für die Bewertung des Planungs- und Kostenstandes
vorliegt.
Planerische Ausgangslage und Ergebnisse der Vorplanung (LP 2)
Ausgangspunkt der Planung ist der durch den Fachbereich 40 – Bildung,
Sport und Kultur festgestellte schulische Raumbedarf für die IGS Friesland-Süd
auf Basis einer dauerhaft gesicherten Vierzügigkeit. Der Raumbedarf
berücksichtigt neben den Unterrichtsflächen auch die Anforderungen aus
Ganztagsbetrieb, Inklusion, Fachunterricht, Verwaltung, Schulsozialarbeit sowie
weitere ergänzende schulische Nutzungen.
Die nun vorliegende Planung entwickelt die im Vorplanungsbericht
dargestellte Variante 2 weiter und präzisiert diese auf Grundlage vertiefter
funktionaler und baulicher Untersuchungen. Der planerische Schwerpunkt liegt
auf der Sanierung und funktionalen Neuordnung der bestehenden Gebäudeteile A
(Querriegel), B (Hauptgebäude) und C (Fachklassengebäude). Der Neubau ist als
eigenständiger Baustein zur Abbildung zusätzlicher Unterrichtsflächen
vorgesehen und dient insbesondere der Unterbringung von Klassenräumen und
Lernclustern.
Abweichend von der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2023 wird der
Gebäudeteil A nicht zurückgebaut, sondern erhalten, saniert und gezielt
umgenutzt. Hintergrund ist die Anfrage der Gemeinde Zetel an den Landkreis
Friesland, die bestehenden Nutzungen Bibliothek und Jugendtreff („Steps“) im
Rahmen der Umbaumaßnahmen dauerhaft zu berücksichtigen und – soweit möglich –
räumlich sowie funktional weiterzuentwickeln. Beide Einrichtungen werden daher
im Bestand des Gebäudeteils A integriert und entsprechend ihrer betrieblichen
Anforderungen neu organisiert.
Aus dieser Neuordnung ergeben sich zugleich funktionale Vorteile für die
schulische Nutzung. Durch die Verlagerung von Bibliothek und Jugendtreff in den
Gebäudeteil A werden im Hauptgebäude Flächen freigesetzt, die für schulische
Kernnutzungen zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht insbesondere eine
funktional schlüssige Vergrößerung der Mensa sowie die sinnvolle Anordnung der
Lehrküche in direkter räumlicher Nähe und trägt insgesamt zu einer klareren
Organisation des Raumprogramms und verbesserten Abläufen innerhalb der IGS
Friesland-Süd bei.
Hinsichtlich der aus der Erweiterung von Bibliothek und Jugendtreff
resultierenden Zusatzkosten wird gemeinsam mit der Gemeinde Zetel eine
einvernehmliche und auskömmliche Kostenlösung angestrebt. Die hierzu
erforderlichen Gespräche werden zeitnah aufgenommen und vor der weiteren
Beratung in den politischen Gremien geführt.
Im Rahmen der Leistungsphase 2 wurden die Grundrisse, Schnitte und
Ansichten der relevanten Gebäudeteile weiter konkretisiert (siehe Anlagen). Die
Planung zeigt, wie die vorhandenen Gebäudestrukturen durch gezielte bauliche
Eingriffe an heutige funktionale, brandschutztechnische und betriebliche
Anforderungen angepasst werden können. Rückbau- und Abbruchmaßnahmen sind dort
vorgesehen, wo sie zur Behebung funktionaler oder baulicher Defizite
erforderlich sind. Der Bauablauf im laufenden Schulbetrieb wurde dabei von
Beginn an mitgedacht und planerisch berücksichtigt.
Abgrenzung zur Machbarkeitsstudie, Kostenentwicklung und
haushaltsrechtliche Einordnung
Die Machbarkeitsstudie zur IGS Friesland-Süd wies für die Variante 2
Baukosten in Höhe von ca. 16,5 Mio. € (KG 200–700) aus und differenzierte diese
bereits nach Sanierungs- und Neubauanteilen. Diese Kostendifferenzierung diente
der vergleichenden Bewertung mehrerer Entwicklungsoptionen und der
Herbeiführung einer politischen Grundsatzentscheidung des Kreistages.
Die Kostenansätze der Machbarkeitsstudie basierten auf pauschalierten
Flächen- und Kostenkennwerten sowie auf vereinfachten Annahmen zum baulichen
Bestand. Ziel war ausdrücklich keine abschließende Kostenermittlung, sondern
eine überschlägige Kosteneinordnung, die eine vergleichende Bewertung der
untersuchten Varianten im Hinblick auf funktionale Qualität, grundsätzliche
bauliche Machbarkeit und wirtschaftliche Größenordnung ermöglichen sollte.
Vertiefte Bestandsuntersuchungen, detaillierte fachplanerische Bearbeitungen
oder eine vollständige Abbildung aller Kostengruppen nach DIN 276 waren zu
diesem Zeitpunkt weder vorgesehen noch erforderlich und daher nicht Bestandteil
der Untersuchung, da der Fokus ausschließlich auf der grundsätzlichen
technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Realisierbarkeit des
Vorhabens lag
Mit der vorliegenden Vorplanung (Leistungsphase 2) wird der Übergang von
dieser strategischen Voruntersuchung zu einer operativ belastbaren
Projektentwicklung vollzogen. Grundlage hierfür sind konkret ausgearbeitete
Grundrisse, klar definierte Nutzungszuordnungen, festgelegte bauliche Eingriffe
im Bestand sowie abgestimmte technische Zielparameter. Auf dieser Basis wurde
eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt, die die Baukosten erstmals
vollständig, bauteilbezogen und differenziert nach Bestandssanierung und
ergänzendem Neubau erfasst. Die Kostenermittlung basiert dabei auf einer
Bruttogrundflächenbetrachtung und bildet den tatsächlichen Baukörper
einschließlich Konstruktion, Verkehrsflächen und technischer Bereiche
realistisch ab.
Auf Grundlage der Vorplanung (Leistungsphase 2) ergibt sich für die
Sanierung der Gebäudeteile A–C sowie den ergänzenden Neubau unter
Berücksichtigung der aktuell zugrunde gelegten Kostenannahmen ein
Gesamtkostenrahmen aktuell von rund 25,25 Mio. € brutto.
Die im Zuge der Vorplanung ermittelten Baukosten ergeben sich nicht aus
einer inhaltlichen Erweiterung des Projekts, sondern aus der deutlich höheren
Planungstiefe und der nunmehr realistischen Auseinandersetzung mit dem Bestand
und den Rahmenbedingungen vor Ort. Während die Machbarkeitsstudie ihre
Kostenansätze überwiegend aus Kennwerten je Quadratmeter Nettogrundfläche
ableitete, basiert die vorliegende Kostenschätzung auf der Bruttogrundfläche
und einer bauteilbezogenen Betrachtung. Damit wird nicht nur die Nutzfläche,
sondern der vollständige Baukörper einschließlich Konstruktion, Verkehrsflächen
und technischer Bereiche kostenmäßig erfasst. In diesem Zusammenhang werden nun
auch Maßnahmen berücksichtigt, die in der Machbarkeitsstudie nicht oder nur pauschal
enthalten waren. Hierzu zählen insbesondere konkretisierte Ansätze zur
Schadstoffsanierung im Bestand, präzisierte brandschutztechnische Anforderungen
auf Basis realer Grundriss- und Rettungswegkonzepte sowie die erstmals
systematische und gewerkespezifische Betrachtung der technischen
Gebäudeausrüstung einschließlich notwendiger Erneuerungen und Anpassungen.
Zudem wird die Bauabwicklung im laufenden Schulbetrieb nun planerisch
berücksichtigt. Erstmals werden darüber hinaus die zur Erreichung der CO₂‑Neutralität erforderlichen Maßnahmen –
einschließlich energetischer Optimierungen, technischer Systemanpassungen und
der damit verbundenen Mehrkosten – detailliert erfasst und in die
Kostenschätzung integriert.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die Machbarkeitsstudie für die
Außenanlagen lediglich einen sehr geringen pauschalen Ansatz enthielt. Im Zuge
der vertieften Untersuchung hat sich gezeigt, dass die Neuordnung von
Erschließungen, Zugängen und Pausenflächen ein deutlich höherer
Erneuerungsbedarf des Schulhofs nach sich zieht. Zudem sind infolge der
notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem Gelände umfangreiche
Erdarbeiten erforderlich, die in der Machbarkeitsstudie noch nicht
berücksichtigt waren. Für diese Maßnahmen ist derzeit von zusätzlichen Kosten
in einer Größenordnung von rund 1,74 Mio. € inkl. Planungskosten brutto
auszugehen. Diese Kosten stellen jetzt einen gesondert zu betrachtenden
zusätzlichen Kostenblock dar. Die Maßnahmen an den Außenanlagen können dabei
sachgerecht den einzelnen Bauabschnitten zugeordnet und abschnittsweise
beauftragt sowie umgesetzt werden, sodass eine zeitliche Streckung der
Mittelbindung über mehrere Haushaltsjahre möglich ist.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die oben dargestellten
Baukosten auf einem Preisniveau ohne Baukostenfortschreibung beruhen. Aufgrund
der abschnittsweisen Umsetzung des Projekts, der mehrjährigen Bauzeit sowie des
hohen Bestandsanteils ist für die weitere Projektentwicklung eine
Baukostenfortschreibung erforderlich. Diese bildet die zeitlich bedingte
Kostenentwicklung bis zur Realisierung realistisch ab.
Abweichungen gegenüber den Kostenansätzen der Machbarkeitsstudie sind
damit methodisch begründet. Während die Machbarkeitsstudie auf vereinfachten
Annahmen und einer Kostenschätzung auf Grobniveau beruhte, berücksichtigt die
Kostenschätzung der Leistungsphase 2 die konkrete bauliche Situation des
Bestands, den tatsächlichen Umfang der Sanierungsmaßnahmen sowie die realen
technischen und betrieblichen Anforderungen und stellt damit eine belastbare
Grundlage für die weitere Projektbearbeitung dar.
Gegenüberstellung Machbarkeitsstudie (MS) und Leistungsphase (LP) 2:

Grober Bauzeitenplan
Der vorliegende grobe Bauzeitenplan bietet einen ersten strukturierten
Überblick über die geplanten Bauabschnitte und deren zeitliche Abfolge für die
Jahre 2026 bis 2030. Die Maßnahmen umfassen sowohl Neubauten als auch
Sanierungs‑ und
Umgestaltungsarbeiten an den Bestandsgebäuden sowie die abschließende
Herstellung der Außenanlagen. Durch die langfristige Darstellung wird
ersichtlich, wie die einzelnen Bauabschnitte aufeinander abgestimmt sind und
welche zeitlichen Schwerpunkte im Gesamtprojekt gesetzt werden. Der Plan dient
damit als Grundlage für die weitere Detailplanung, Abstimmung mit Beteiligten
und die übergeordnete Projektsteuerung

Baukostenfortschreibung
Die nachfolgende Baukostenfortschreibung zeigt die erwartete Entwicklung
der Projektkosten unter Berücksichtigung einer jährlichen Kostensteigerung von
3 %. Auf Basis der derzeit kalkulierten Gesamtkosten inklusive Planung
werden die einzelnen Bauabschnitte den jeweiligen Ausführungsjahren zugeordnet
und entsprechend fortgeschrieben. Dadurch entsteht ein realistisches Bild der
zu erwartenden finanziellen Belastungen in den Jahren 2027 bis 2030. Die
Fortschreibung dient als Orientierung für die mittel- und langfristige
Haushaltsplanung und ermöglicht eine transparente Darstellung der
voraussichtlichen Gesamtkosten des Gesamtvorhabens.

Beschlussfolgen
Die Ergebnisse der Leistungsphase 2 zeigen, dass die vom Kreistag
beschlossene Variante 2 grundsätzlich umsetzbar ist und den festgestellten
Raumbedarf am Standort Kronshausen abbilden kann. Der aktuelle Planungs- und
Kostenstand stellt eine sachgerechte Konkretisierung des politischen
Grundsatzbeschlusses dar und bildet eine geeignete Grundlage für die weitere
Projektbearbeitung.
Zur Sicherstellung der weiteren Projektentwicklung ist die Fortführung
der Objektplanung sowie der begleitenden Fachplanungen erforderlich. Nur durch
die Weiterbearbeitung in den folgenden Leistungsphasen können die Planung
vertieft, die Kostensicherheit erhöht und eine belastbare
Entscheidungsgrundlage für spätere Umsetzungsentscheidungen geschaffen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, zur Vermeidung weiterer Kostensteigerungen
infolge der zu erwartenden Fortschreibung der Baukosten zeitnah die
Beauftragung der nachfolgenden Leistungsphasen vorzunehmen und mit der
Umsetzung der Baumaßnahmen zu beginnen.
Sollten sich im weiteren Projektverlauf zusätzliche Kostensteigerungen
abzeichnen, sind geeignete Maßnahmen zur Anpassung des Projektumfangs oder der
Ausführungsinhalte zu ergreifen, um den durch die politischen Gremien
beschlossenen Kostenrahmen einzuhalten.
Beschlussvorschlag:
- Der Bauausschuss stellt fest, dass die
Vorplanung zur Sanierung und zum Umbau der IGS Friesland-Süd (Variante 2)
auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 27.09.2023 bis zum
Leistungsstand der Leistungsphase 2 fachlich ordnungsgemäß erarbeitet
wurde.
- Der Bauausschuss nimmt den vorliegenden
Planungs- und Kostenstand zur Kenntnis und bewertet diesen als geeignete
Grundlage für die weitere Projektbearbeitung.
- Die Verwaltung wird beauftragt auf
Basis der vorgestellten Planungen und des Kostenrahmens die bauliche
Umsetzung zügig voran zu treiben.
Anlage(n):
Grundrisse,
Ansichten - Gebäudeteile A+B
Grundrisse,
Ansichten - Gebäudeteil C
Grundriss
Erdgeschoss – Neubau
Grundriss
Obergeschoss – Neubau
Ansichten - Neubau
Kostenschätzung
