Betreff
Bildung des Zweckverbandes "Gemeinsame Leitstelle Wilhelmshaven-Friesland"
Vorlage
476/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nachdem sich der Kreisausschuss zuletzt in seiner Sitzung am 02.04.2008 mit der Zweckverbandsgründung befasst hatte, konnte nun ein zwischen allen Beteiligten und der Genehmigungsbehörde abgestimmter Entwurf einer Verbandsordnung erstellt werden. Die Stadt Wilhelmshaven und der Landkreis Friesland sind gleichberechtigte Verbandsmitglieder. Die anliegende Verbandsordnung sieht als Organe die Zweckverbandsversammlung und den Verbandsgeschäftsführer vor. In die Verbandsversammlung sind neben den Hauptverwaltungsbeamten jeweils drei weitere Vertreter (+ Stellvertreter) zu entsenden. Die Verbandsumlage wird nicht hälftig geteilt, sondern je zu einem Drittel

- durch die Anzahl der Verbandsmitglieder geteilt

- im Verhältnis der Einwohnerzahlen verteilt und

- nach der Anzahl der Einsätze, also der tatsächlichen Inanspruchnahme, aufgeteilt.


Anhand der Zahlen aus dem Jahr 2008 würde sich eine Umlagequote von 51:49 für Friesland und damit etwa eine Kostenparität ergeben.


Hinsichtlich der absolut zu verteilenden Kosten besteht jedoch noch weiterer Gesprächsbedarf, da die Stadt Wilhelmshaven in der Kalkulation die vollen Personalkostenanteile angesetzt hatte und diese den Durchschnitt der friesischen Disponenten um gut 1/3 übersteigen. Darüber hinaus muss noch entsprechend dem Kreisausschuss-Beschluss vom 02.04.2008 geklärt werden, wie hoch die Mehrkosten der technischen Ausstattung sind, die von Friesland nicht akzeptiert wurden. Seinerzeit hatte der Kreisausschuss den Beschluss gefasst, den nach Abzug der etwa 60% Erstattungsleistungen vom Rettungsdienst verbleibenden Eigenanteil in Höhe von max. 148.000 € zu akzeptieren.


Diese Fragen sind jedoch unabhängig von der Zweckverbandsordnung zu klären, da die Kostenkalkulation hierin nicht aufgeführt wird.


Zusammen mit der Zweckverbandsgründung gehen dann auch die dem Landkreis obliegenden Aufgaben der Leitstelle über.



Beschlussvorschlag:

Dem abgestimmten Entwurf der Zweckverbandsordnung für die Gemeinsame Leitstelle Wilhelmshaven-Friesland wird zugestimmt. Die Gründung wird durch den Landrat vollzogen.


Die Entsendung von drei Mitgliedern und Vertretern in die Verbandsversammlung erfolgt durch entsprechende Benennung.


Finanzielle Auswirkungen: Ja, jährliche Umlagepflicht

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. Mario Atzesdorfer

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Sachbearbeiter Fachbereichsleiter

Sichtvermerke: gez. Sven Ambrosy

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

Zweckverbandsordnung