Begründung:

In der Sitzung des Kreistages des Landkreises Friesland am 19.10.2016 wurde zunächst die „Satzung des Jugendparlaments für den Landkreis Friesland“ und in der folgenden Sitzung am 14.12.2016 auch die „Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlaments des Landkreises Friesland“ beschlossen. Beide Dokumente wurden im Laufe der Jahre angepasst und die entsprechenden Änderungen am 18.03.2020, 15.07.2020 sowie am 12.06.2024 durch den Kreistag des Landkreises Friesland beschlossen.

Aufgrund der sich verändernden Rahmenbedingungen, haben sich sowohl für die Satzung des Jugendparlaments, als auch die Wahlordnung folgende Änderungen ergeben:

  1. Änderungen der Satzung des Jugendparlaments Friesland

-       § 3 Geschäftsführung und Vertretung

Die Position des/der Vorsitzenden wird durch ein gleichberechtigtes „Vorstandsteam“ aus mindestens zwei Mitgliedern ersetzt. Mit dieser Änderung soll unter anderem die Vertretung des Jugendparlaments nach außen verteilt, gestärkt und schließlich auch die Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit erhöht werden.

-       § 6 Zusammensetzung des Jugendparlaments

Die bisherige Regelung unter § 6 Abs. 1 Buchst. b), dass der Sitz einer Stadt oder Gemeinde im Jugendparlament ohne aktive Jugendvertretung vor Ort unbesetzt bleibt, tritt mit dieser Änderung außer Kraft. Auch in Städten und Gemeinden ohne offizielle Form der Jugendbeteiligung soll interessierten jungen Menschen der Zugang zum Jugendparlament ermöglicht werden. Dies setzt jedoch deren aktive Mitarbeit und einen Beschluss des bestehenden Parlaments voraus.

Unter § 6 Abs. 4 wird der Vorstand ebenfalls durch das Vorstandsteam ersetzt. Die Aufzählung der einzelnen, zu besetzenden Posten entfällt.

Aufgrund struktureller Veränderungen (u. a. der Auflösung des Kreisjugendrings Friesland und der Trennung der Fachbereiche Schule, Sport und Kultur sowie Jugend und Familie) wurde der Kreis beratender Mitglieder in § 6 Abs. 6 auf Personen aus der Verwaltung, Vereinen oder gesellschaftlichen Organisationen, o. ä. erweitert.

-       § 7 Beschlussfähigkeit, Abstimmung, Wahlen und Protokoll

Auch unter § 7 wird der Vorstand durch das neue Vorstandsteam ersetzt.

  1. Änderungen der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland

Die Wahl des Jugendparlaments Friesland soll in diesem Jahr erstmalig nicht mehr als Urnen- sondern als Onlinewahl erfolgen. Durch diese Neuerung wird den jungen Wählerinnen und Wählern eine einfache, flexible Teilnahme an der Wahl ermöglicht. Die Nutzung eines mobilen Endgerätes zur Stimmabgabe ist nicht nur zeitgemäß und an der Lebensrealität der Jugendlichen orientiert, sondern bietet auch allen Wählerinnen und Wählern, die sich beispielsweise in Ausbildung oder Studium befinden und daher ggf. nur noch zeitweise im Landkreis aufhalten, die Möglichkeit der Stimmabgabe.

Die Wahlgrundsätze bleiben dennoch selbstverständlich gewahrt.

Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen kurz benannt:

-       § 2 Wahlgrundsätze, Wahlsystem, Wahlgebiet

In § 2 Abs. 2 wurde der Wahlmodus von einer Urnenwahl hin zu einer elektronischen Wahl verändert. Die Teilnahme und Stimmabgabe erfolgt mittels handelsüblicher, internetfähiger Endgeräte (wie beispielsweise Smartphones, Tablets, etc.).

Um die Chronologie des Wahlvorganges beizubehalten, wurden die Absätze zu den Bereichen „Wahlvorschläge als Grundlage der Wahl“ (Abs. 4) und dem „Wahlbezirk“ (Abs. 5) vorgezogen.

Da es sich um eine reine Onlinewahl handelt, entfällt zudem die Bereitstellung der Wahllokale.

Ergänzt wurde unter Abs. 7, dass die Stimmabgabe in einem einheitlichen Zugriff erfolgt und nur einmalig möglich ist.

-       § 3 Wahltag und Wahlzeit

Wie auch bei der bisherigen Urnenwahl wird die Stimmabgabe über einen mehrtätigen Zeitraum ermöglicht. Die weiterführenden Schulen des Landkreises sollen in die Durchführung der Wahl erneut eingebunden werden und eine Stimmabgabe, wie in den vergangenen Jahren, auch in vorher benannten Zeitfenstern vor Ort möglich sein. Aufgrund eines deutlich schnelleren und flexibleren Wahlvorgangs, können diese Zeitfenster pro Schule jedoch deutlich verkürzt werden.

-       § 4 Ausübung des Wahlrechts

Wie bei der Urnenwahl ist auch online nur eine einmalige Abstimmung nach Login mit der erhaltenen Zugangskennung möglich.

-       § 8 Benachrichtigung der Wahlberechtigten

Alle Wahlberechtigten erhalten im Vorfeld der Wahl eine persönliche Zugangskennung, mit der sie sich einloggen müssen.

Insgesamt können bis zu 3 Stimmen vergeben werden. Die Abgabe aller Stimmen erfolgt in einem Zugriffsvorgang.

Der Login mit der Zugangskennung ist technisch nur einmal möglich, um eine mehrfache Stimmabgabe zu verhindern.

-       § 11 Bekanntmachungen

Der Begriff „Wahltermine“ wird durch den Begriff des „Wahlzeitraumes“ ersetzt.

-       § 15 Stimmzettel und § 16 Wahlhandlung

Die Stimmabgabe erfolgt, nach Login auf der Webseite der Wahl, über einen elektronischen Stimmzettel. Auf dem elektronischen Stimmzettel sind alle Kandidatinnen und Kandidaten gelistet und die wählende Person erhält nochmals den Hinweis zur Anzahl der abzugebenden Stimmen.

-       § 17 Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Die Auswertung der Wahl erfolgt zwar elektronisch, wird aber dennoch nochmals in einer Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses geprüft.


Beschlussvorschlag:

  1. Das Gremium beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland.
  2. Das Gremium beschließt die 4. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ ca. 7.0000€

€ 0

€ 10.000

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit  7.000           Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: XXXX

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:    ja   nein

Falls ja, in welcher Art:  Das Jugendparlament Friesland ist Ergebnis und eine Konsequenz aus der Jugendbeteiligung zum Demografiedialog. Ziel ist es, der Jugend eine Mitgestaltung der Zukunft Frieslands zu ermöglichen, sie zu stärken und eine Bleibeperspektive im Landkreis zu schaffen.

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 1

Titel:  Gute Rahmenbedingungen für alle Generationen

HSP  Nr.  1.6.

Titel:  Aufbau u. Unterstützung der Beteiligungsmöglichkeiten und Gestaltungsräume für junge Menschen

                                                

                                    

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Kämmerei                         Dezernent/in                    Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   


Anlage(n):

Anlage 01        Satzung des Jugendparlaments für den Landkreis Friesland in der Fassung vom 19.10.2016

Anlage 02        1. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.10.2016, in Kraft getreten am 01.05.2020

Anlage 03        2. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.10.2016, in Kraft getreten am 01.08.2020

Anlage 04        3. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.10.2016, in Kraft getreten am 29.06.2024

Anlage 05        4. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendparlaments Friesland

Anlage 06        Lesefassung der Satzung

Anlage 07        Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlaments Friesland in der Fassung vom 07.02.2017

Anlage 08        1. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom 14.12.2016, in Kraft getreten am 01.05.2020

Anlage 09        2. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom 14.12.2016, in Kraft getreten am 01.08.2020

Anlage 10        3. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland vom 14.12.2016, in Kraft getreten am 29.06.2024

Anlage 11        4. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland

Anlage 12        Lesefassung der Wahlordnung