Begründung:
In der Sitzung des Kreistages des Landkreises
Friesland am 19.10.2016 wurde zunächst die „Satzung des Jugendparlaments für
den Landkreis Friesland“ und in der folgenden Sitzung am 14.12.2016 auch die
„Wahlordnung zur Wahl des Jugendparlaments des Landkreises Friesland“
beschlossen. Beide Dokumente wurden im Laufe der Jahre angepasst und die
entsprechenden Änderungen am 18.03.2020, 15.07.2020 sowie am 12.06.2024 durch
den Kreistag des Landkreises Friesland beschlossen.
Aufgrund der sich verändernden Rahmenbedingungen,
haben sich sowohl für die Satzung des Jugendparlaments, als auch die
Wahlordnung folgende Änderungen ergeben:
- Änderungen der Satzung des Jugendparlaments Friesland
-
§ 3 Geschäftsführung und
Vertretung
Die Position des/der
Vorsitzenden wird durch ein gleichberechtigtes „Vorstandsteam“ aus mindestens
zwei Mitgliedern ersetzt. Mit dieser Änderung soll unter anderem die Vertretung
des Jugendparlaments nach außen verteilt, gestärkt und schließlich auch die
Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit erhöht werden.
- § 6 Zusammensetzung des
Jugendparlaments
Die bisherige Regelung
unter § 6 Abs. 1 Buchst. b), dass der Sitz einer Stadt oder Gemeinde im
Jugendparlament ohne aktive Jugendvertretung vor Ort unbesetzt bleibt, tritt
mit dieser Änderung außer Kraft. Auch in Städten und Gemeinden ohne offizielle
Form der Jugendbeteiligung soll interessierten jungen Menschen der Zugang zum
Jugendparlament ermöglicht werden. Dies setzt jedoch deren aktive Mitarbeit und
einen Beschluss des bestehenden Parlaments voraus.
Unter § 6 Abs. 4 wird
der Vorstand ebenfalls durch das Vorstandsteam ersetzt. Die Aufzählung der
einzelnen, zu besetzenden Posten entfällt.
Aufgrund struktureller
Veränderungen (u. a. der Auflösung des Kreisjugendrings Friesland und der
Trennung der Fachbereiche Schule, Sport und Kultur sowie Jugend und Familie)
wurde der Kreis beratender Mitglieder in § 6 Abs. 6 auf Personen aus der
Verwaltung, Vereinen oder gesellschaftlichen Organisationen, o. ä. erweitert.
- § 7 Beschlussfähigkeit,
Abstimmung, Wahlen und Protokoll
Auch unter § 7 wird
der Vorstand durch das neue Vorstandsteam ersetzt.
- Änderungen der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland
Die Wahl des Jugendparlaments Friesland soll in diesem
Jahr erstmalig nicht mehr als Urnen- sondern als Onlinewahl erfolgen. Durch
diese Neuerung wird den jungen Wählerinnen und Wählern eine einfache, flexible
Teilnahme an der Wahl ermöglicht. Die Nutzung eines mobilen Endgerätes zur
Stimmabgabe ist nicht nur zeitgemäß und an der Lebensrealität der Jugendlichen
orientiert, sondern bietet auch allen Wählerinnen und Wählern, die sich
beispielsweise in Ausbildung oder Studium befinden und daher ggf. nur noch zeitweise
im Landkreis aufhalten, die Möglichkeit der Stimmabgabe.
Die Wahlgrundsätze bleiben dennoch selbstverständlich
gewahrt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen kurz
benannt:
-
§ 2 Wahlgrundsätze,
Wahlsystem, Wahlgebiet
In § 2 Abs. 2 wurde
der Wahlmodus von einer Urnenwahl hin zu einer elektronischen Wahl verändert.
Die Teilnahme und Stimmabgabe erfolgt mittels handelsüblicher, internetfähiger
Endgeräte (wie beispielsweise Smartphones, Tablets, etc.).
Um die Chronologie des
Wahlvorganges beizubehalten, wurden die Absätze zu den Bereichen
„Wahlvorschläge als Grundlage der Wahl“ (Abs. 4) und dem „Wahlbezirk“ (Abs. 5)
vorgezogen.
Da
es sich um eine reine Onlinewahl handelt, entfällt zudem die Bereitstellung der
Wahllokale.
Ergänzt
wurde unter Abs. 7, dass die Stimmabgabe in einem einheitlichen Zugriff erfolgt
und nur einmalig möglich ist.
-
§ 3 Wahltag und Wahlzeit
Wie auch bei der
bisherigen Urnenwahl wird die Stimmabgabe über einen mehrtätigen Zeitraum
ermöglicht. Die weiterführenden Schulen des Landkreises sollen in die
Durchführung der Wahl erneut eingebunden werden und eine Stimmabgabe, wie in
den vergangenen Jahren, auch in vorher benannten Zeitfenstern vor Ort möglich
sein. Aufgrund eines deutlich schnelleren und flexibleren Wahlvorgangs, können
diese Zeitfenster pro Schule jedoch deutlich verkürzt werden.
-
§ 4 Ausübung des Wahlrechts
Wie bei der Urnenwahl
ist auch online nur eine einmalige Abstimmung nach Login mit der erhaltenen
Zugangskennung möglich.
-
§ 8 Benachrichtigung der
Wahlberechtigten
Alle Wahlberechtigten
erhalten im Vorfeld der Wahl eine persönliche Zugangskennung, mit der sie sich
einloggen müssen.
Insgesamt können bis
zu 3 Stimmen vergeben werden. Die Abgabe aller Stimmen erfolgt in einem
Zugriffsvorgang.
Der Login mit der
Zugangskennung ist technisch nur einmal möglich, um eine mehrfache Stimmabgabe
zu verhindern.
-
§ 11 Bekanntmachungen
Der Begriff
„Wahltermine“ wird durch den Begriff des „Wahlzeitraumes“ ersetzt.
-
§ 15 Stimmzettel und § 16 Wahlhandlung
Die Stimmabgabe
erfolgt, nach Login auf der Webseite der Wahl, über einen elektronischen
Stimmzettel. Auf dem elektronischen Stimmzettel sind alle Kandidatinnen und
Kandidaten gelistet und die wählende Person erhält nochmals den Hinweis zur
Anzahl der abzugebenden Stimmen.
-
§ 17 Feststellung und
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Die Auswertung der
Wahl erfolgt zwar elektronisch, wird aber dennoch nochmals in einer Sitzung des
Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses geprüft.
Beschlussvorschlag:
- Das Gremium beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung des
Jugendparlaments Friesland.
- Das Gremium beschließt die 4. Änderung der Wahlordnung des Jugendparlaments Friesland.
Anlage(n):
Anlage
01 Satzung des Jugendparlaments für
den Landkreis Friesland in der Fassung vom 19.10.2016
Anlage
02 1. Satzung zur Änderung der
Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.10.2016, in Kraft getreten am
01.05.2020
Anlage
03 2. Satzung zur Änderung der
Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.10.2016, in Kraft getreten am
01.08.2020
Anlage
04 3. Satzung zur Änderung der
Satzung des Jugendparlaments Friesland vom 19.10.2016, in Kraft getreten am
29.06.2024
Anlage
05 4. Satzung zur Änderung der
Satzung des Jugendparlaments Friesland
Anlage 06 Lesefassung
der Satzung
Anlage
07 Wahlordnung zur Wahl des
Jugendparlaments Friesland in der Fassung vom 07.02.2017
Anlage
08 1. Änderung der Wahlordnung des
Jugendparlaments Friesland vom 14.12.2016, in Kraft getreten am 01.05.2020
Anlage
09 2. Änderung der Wahlordnung des
Jugendparlaments Friesland vom 14.12.2016, in Kraft getreten am 01.08.2020
Anlage
10 3. Änderung der Wahlordnung des
Jugendparlaments Friesland vom 14.12.2016, in Kraft getreten am 29.06.2024
Anlage
11 4. Änderung der Wahlordnung des
Jugendparlaments Friesland
Anlage
12 Lesefassung der Wahlordnung
