Betreff
Antrag der Stadt Schortens auf Gewährung eines Zuschusses für die Erschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ – 2. Bauabschnitt
Vorlage
1315/2026
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Gewerbegebiet „Branterei“ westlich der Ortsumgehung von Schortens wurde 2018/2019 erstmals erweitert. Sämtliche Bauflächen konnten in kurzer Zeit veräußert werden. Somit stand relativ schnell die Erweiterung im Raum. Aktuell haben rund 35 Firmen, davon 4 mit einem Letter of Intent (LoI) Interesse an einer Fläche in der Erweiterungsfläche von ca. 10,8 ha bekundet. Der Rat der Stadt Schortens hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 der 19. Flächenplannutzungsänderung „Erweiterung Branterei“ und dem Bebauungsplan 137 „Erweiterung Branterei“ zugestimmt. Der Grunderwerb ist nahezu abgeschlossen und eine vorläufige Kostenannahme wurde vom Planungsbüro erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde der mittlerweile aktualisierte Finanzierungsplan aufgestellt. Die Vergabe der Flächen soll nach einem Punktesystem erfolgen, wobei die Priorität auf der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen mit möglichst geringem Flächenbedarf gelegt werden soll. Bei der maximalen Ausnutzung der Fläche könnten 20 Neuansiedlungen oder Standortsicherungen ermöglicht werden.

Aus Sicht des Landkreises Friesland als Untere Landesplanungsbehörde bestehen gegenüber dem Vorhaben keine Bedenken. Lage, Art und Umfang der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets entsprechen der Aufgabe der Gemeinde als Grundzentrum mit mittelzentralen Teilfunktionen. In Hinblick auf die Flächengestaltung und die angestrebten Zielgruppen (die Flächen sollen zuvorderst an KMU vermarktet werden) sind zudem keine unverträglichen Konkurrenzen zum interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet „JadeWeserPark“ zu erwarten.

Der Zweckverband JadeWeserPark als Zusammenschluss von 12 Kommunen, darunter mit einem Anteil von 18 % auch die Stadt Schortens, entwickelt im engen räumlichen Zusammenhang den Standort JadeWeserPark nordöstlich des Wilhelmshavener Kreuzes. Als regional abgestimmter Standort bildet er in Bezug auf kommunale Flächen das 1a-Angebot der Region.

Ziel dieser Entwicklung ist die Bereitstellung von Industriebauflächen, um die aus der Hafenentwicklung induzierte Nachfrage nach großen und insbesondere logistikbezogenen Flächen bedienen zu können. Kleinere Flächeneinheiten mit gewerblicher Ausweisung (< 10.000 qm), wie sie nun die Stadt Schortens entwickeln will, sind am Standort nur in geringerem Umfang verfügbar. Gerade für kleinere Betriebe bzw. im Aufbau befindliche Betriebe sind diese deshalb vielfach keine Alternative.

Hinzu kommt der Mangel an Gewerbeflächen im gesamten Landkreis Friesland. So stehen derzeit in den Städten und Gemeinden Wangerooge, Wangerland, Jever, Sande und Varel kaum freie Gewerbeflächen zur Verfügung. Auch bei den erschlossenen Gewerbeflächen in der Gemeinde Zetel mit dem Gewerbegebiet „Roßfelde-Nord“ und in der Gemeinde Bockhorn mit dem Gewerbegebiet „Feldhörn“ stehen allein schon aufgrund der geringen Größe der Gewerbegebiete (Zetel: 4,5 ha, Bockhorn: 5,1 ha) nur noch begrenzt Flächen zur Verfügung. Die Hälfte der Gewerbeflächen „Roßfelde-Nord“ wurden bereits veräußert und auch im Gewerbegebiet „Feldhörn“ konnten bereits 6 von 15 Gewerbeflächen veräußert werden (entspricht ca. 1,5 ha).

Die nun von der Stadt Schortens verfolgten Planungen zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Branterei“ ergänzen den gesamten Standortbereich in dieser Hinsicht und schaffen durch ein breiteres Flächenangebot für die einzelnen Nutzergruppen Synergieeffekte für die Region. So können großflächige Nachfragen aus den Städten und Gemeinden im JadeWeserPark realisiert werden und im Gegenzug kleinteilige Flächenbedarfe in den Standorten der Städte wie im Gewerbegebiet „Branterei“ befriedigt werden.

Darüber hinaus ist aufgrund der Lage und der ergänzenden Funktion sowie den hieraus möglichen Synergien grundsätzlich eine Aufnahme in den Gewerbeflächenpool Zweckverband JadeWeserPark möglich. Als Standortkommune des JadeWeserParks ist zudem eine aktive Einbindung und Abstimmung zwischen der Stadt Schortens und dem Zweckverband hinsichtlich der zielgruppengerechten Vermarktung der Gewerbeflächen gewährleistet.

Zusammenfassend wird der Förderantrag der Stadt Schortens für die Neuerschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ 2. Bauabschnitt aus Sicht der Wirtschaftsförderung des Landkreises Friesland befürwortet und nachdrücklich unterstützt.

Mit der Erschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ 2. Bauabschnitt wurde noch nicht begonnen.

Zur finanziellen Unterstützung hat die Stadt Schortens mit Antrag vom 10.06.2025 bei der NBank Hannover für die Erschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ 2. Bauabschnitt aus dem GRW-Förderprogramm „Hochwertige wirtschaftsnahe Infrastruktur“ einen entsprechenden Zuschussantrag gestellt. Ziel dieser Förderung ist die Verbesserung der regionalen Infrastruktur. Die hochwertigen wirtschaftsnahen Infrastrukturen sollen einen Beitrag dazu leisten, die Investitionsrahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen (sog. KMU < 250 Beschäftigte) zu verbessern, unternehmerische Initiative zu unterstützen sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu erhöhen. Letztlich soll die Förderung vorrangig also den KMU zugutekommen, insbesondere durch ein attraktives und preisvergünstigtes Gewerbeflächenangebot. Hierzu zählt auch die Erschließung und der Ausbau des Gewerbegebietes „Branterei“ 2. Bauabschnitt.

Ein Anspruch des Antragstellers Stadt Schortens auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die NBank als Bewilligungsstelle aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit einer Entscheidung der NBank wird Ende 2. Quartal / 3. Quartal 2026 gerechnet.

Infrastrukturmaßnahmen werden jedoch nur gefördert, wenn ein belegbarer, unabweisbarer Bedarf zur Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen besteht. Hierfür bedarf es eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes für die Stadt Schortens. Da ein solches Konzept nicht vorliegt, ist der Bedarf (Ansiedlung und Erweiterung) für die Erweiterung des Gewerbegebietes durch entsprechende Letter of Intent nachzuweisen. Dies ist bislang in Form von 4 LoI erfolgt. Ob das ausreichend ist, bleibt abzuwarten. Wünschenswert und wahrscheinlich auch erforderlich werden weitere LoI von den insgesamt 35 interessierten Unternehmen sein.

Die Förderung beträgt in GRW-Gebieten (hierzu zählt auch der Landkreis Friesland) bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Mit Schreiben vom 18.10.2024 hat die Stadt Schortens auch eine Bezuschussung für die Erschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ 2. Bauabschnitt aus den Leitlinien für die Gewährung von Zuschüssen für die Erschließung von Gewerbe- und Industriegelände im Rahmen der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur vom 25.06.2001 beantragt. Nach den Leitlinien des Landkreises Friesland wäre eine zusätzliche Projektförderung für die Erschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ 2. Bauabschnitt mit einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Kosten, max. 250.000 EUR möglich, soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Grundlage für die Berechnung sind die Antragsunterlagen. Hiernach stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

Ausgabevolumen des Vorhabens

(ohne Grunderwerb 816.724,00 EUR)

3.130.666,00 EUR

Finanzierung:

Eigenmittel (Kredite)

+ Grunderwerb (816.724,00 EUR)

1.002.266,60 EUR

beantragter Zuschuss aus GRW-Mitteln bei der NBank (60 %)

1.878.399,60 EUR

Sonstige öffentliche Finanzierungshilfen

(Landkreis Friesland *)

250.000,00 EUR

Summe

3.130.666,00 EUR

*Die Höhe des Landkreiszuschusses beträgt 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter gedeckten förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 20 % der förderfähigen Gesamtausgaben bzw. max. 250.000 EUR, soweit entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Grundlage für die Berechnung sind die Antragsunterlagen. Tatsächlich entstehende Mehrkosten werden nicht gefördert. Nicht berücksichtigt wird u. a. der Grunderwerb.

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.


Beschlussvorschlag:

Die Erschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ – 2. Bauabschnitt wird im Rahmen der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Stadt Schortens wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von maximal 250.000 EUR gewährt. Grundlage für die Berechnung sind die Antragsunterlagen. Tatsächlich entstehende Mehrkosten werden nicht gefördert. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.


Finanzielle Auswirkungen:       Ja       Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche

Folgekosten

 Finanzierung:

  Eigenanteil                objektbezogene Einnahmen

Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen

€ 250.000

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

€ XXXX

Erfolgte Veranschlagung:    ja, mit             Nein

im   Ergebnishaushalt    Finanzhaushalt    Produkt- bzw. Investitionsobjekt: I1.080158.525

Vorlage betrifft die demografische Entwicklung:   ja   nein

Falls ja, in welcher Art: XXXX

Vorlage hat negative Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Nähere Erläuterung der Auswirkung in Begründung

Vorlage hat positive Auswirkungen auf Klimaschutz:   ja   nein

Bei  ja: Handlungsfeld:

Vorlage bezieht sich auf

XXX

MEZ  Nr. 3

Titel:  STANDORTQUALITÄTEN AUSBAUEN UND SICHERN

HSP  Nr.  3.2

Titel:  Förderung der Wirtschaft und des Tourismus im Landkreis Friesland durch “Begleitung” und eigene Förderprogramme

                                                

 gez. Wolken                  gez. R.Janßen

Sachbearbeiter/in                    Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

 

                                                             

Kämmerei                         Dezernent/in                    Landrat

Abstimmungsergebnis:

Fachausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreisausschuss

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   

Kreistag

einstimmig 

Ja:

Nein:

Enth.:

Kts. gen.:  

abw.  Beschl.   


Anlage(n):

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