Begründung:
Das
Gewerbegebiet „Branterei“ westlich der Ortsumgehung von Schortens wurde
2018/2019 erstmals erweitert. Sämtliche Bauflächen konnten in kurzer Zeit
veräußert werden. Somit stand relativ schnell die Erweiterung im Raum. Aktuell
haben rund 35 Firmen, davon 4 mit einem Letter of Intent (LoI) Interesse an
einer Fläche in der Erweiterungsfläche von ca. 10,8 ha bekundet. Der Rat der
Stadt Schortens hat in seiner Sitzung am 29.08.2024 der 19.
Flächenplannutzungsänderung „Erweiterung Branterei“ und dem Bebauungsplan 137
„Erweiterung Branterei“ zugestimmt. Der Grunderwerb ist nahezu abgeschlossen
und eine vorläufige Kostenannahme wurde vom Planungsbüro erarbeitet. Auf dieser
Grundlage wurde der mittlerweile aktualisierte Finanzierungsplan aufgestellt.
Die Vergabe der Flächen soll nach einem Punktesystem erfolgen, wobei die
Priorität auf der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen mit möglichst
geringem Flächenbedarf gelegt werden soll. Bei der maximalen Ausnutzung der
Fläche könnten 20 Neuansiedlungen oder Standortsicherungen ermöglicht werden.
Aus Sicht
des Landkreises Friesland als Untere Landesplanungsbehörde bestehen gegenüber
dem Vorhaben keine Bedenken. Lage, Art und Umfang der Erweiterung des
bestehenden Gewerbegebiets entsprechen der Aufgabe der Gemeinde als
Grundzentrum mit mittelzentralen Teilfunktionen. In Hinblick auf die
Flächengestaltung und die angestrebten Zielgruppen (die Flächen sollen
zuvorderst an KMU vermarktet werden) sind zudem keine unverträglichen
Konkurrenzen zum interkommunalen Industrie- und Gewerbegebiet „JadeWeserPark“
zu erwarten.
Der
Zweckverband JadeWeserPark als Zusammenschluss von 12 Kommunen, darunter mit
einem Anteil von 18 % auch die Stadt Schortens, entwickelt im engen räumlichen
Zusammenhang den Standort JadeWeserPark nordöstlich des Wilhelmshavener
Kreuzes. Als regional abgestimmter Standort bildet er in Bezug auf kommunale
Flächen das 1a-Angebot der Region.
Ziel
dieser Entwicklung ist die Bereitstellung von Industriebauflächen, um die aus
der Hafenentwicklung induzierte Nachfrage nach großen und insbesondere
logistikbezogenen Flächen bedienen zu können. Kleinere Flächeneinheiten mit
gewerblicher Ausweisung (< 10.000 qm), wie sie nun die Stadt Schortens
entwickeln will, sind am Standort nur in geringerem Umfang verfügbar. Gerade
für kleinere Betriebe bzw. im Aufbau befindliche Betriebe sind diese deshalb
vielfach keine Alternative.
Hinzu
kommt der Mangel an Gewerbeflächen im gesamten Landkreis Friesland. So stehen
derzeit in den Städten und Gemeinden Wangerooge, Wangerland, Jever, Sande und
Varel kaum freie Gewerbeflächen zur Verfügung. Auch bei den erschlossenen
Gewerbeflächen in der Gemeinde Zetel mit dem Gewerbegebiet „Roßfelde-Nord“ und
in der Gemeinde Bockhorn mit dem Gewerbegebiet „Feldhörn“ stehen allein schon
aufgrund der geringen Größe der Gewerbegebiete (Zetel: 4,5 ha, Bockhorn: 5,1
ha) nur noch begrenzt Flächen zur Verfügung. Die Hälfte der Gewerbeflächen
„Roßfelde-Nord“ wurden bereits veräußert und auch im Gewerbegebiet „Feldhörn“
konnten bereits 6 von 15 Gewerbeflächen veräußert werden (entspricht ca. 1,5
ha).
Die nun
von der Stadt Schortens verfolgten Planungen zur Erweiterung des
Gewerbegebietes „Branterei“ ergänzen den gesamten Standortbereich in dieser
Hinsicht und schaffen durch ein breiteres Flächenangebot für die einzelnen
Nutzergruppen Synergieeffekte für die Region. So können großflächige Nachfragen
aus den Städten und Gemeinden im JadeWeserPark realisiert werden und im
Gegenzug kleinteilige Flächenbedarfe in den Standorten der Städte wie im
Gewerbegebiet „Branterei“ befriedigt werden.
Darüber
hinaus ist aufgrund der Lage und der ergänzenden Funktion sowie den hieraus
möglichen Synergien grundsätzlich eine Aufnahme in den Gewerbeflächenpool
Zweckverband JadeWeserPark möglich. Als Standortkommune des JadeWeserParks ist
zudem eine aktive Einbindung und Abstimmung zwischen der Stadt Schortens und
dem Zweckverband hinsichtlich der zielgruppengerechten Vermarktung der
Gewerbeflächen gewährleistet.
Zusammenfassend
wird der Förderantrag der Stadt Schortens für die Neuerschließung des
Gewerbegebietes „Branterei“ 2. Bauabschnitt aus Sicht der Wirtschaftsförderung
des Landkreises Friesland befürwortet und nachdrücklich unterstützt.
Mit der
Erschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ 2. Bauabschnitt wurde noch nicht
begonnen.
Zur
finanziellen Unterstützung hat die Stadt Schortens mit Antrag vom 10.06.2025
bei der NBank Hannover für die Erschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ 2.
Bauabschnitt aus dem GRW-Förderprogramm „Hochwertige wirtschaftsnahe
Infrastruktur“ einen entsprechenden Zuschussantrag gestellt. Ziel dieser
Förderung ist die Verbesserung der regionalen Infrastruktur. Die hochwertigen
wirtschaftsnahen Infrastrukturen sollen einen Beitrag dazu leisten, die
Investitionsrahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen (sog. KMU
< 250 Beschäftigte) zu verbessern, unternehmerische Initiative zu
unterstützen sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu
erhöhen. Letztlich soll die Förderung vorrangig also den KMU zugutekommen,
insbesondere durch ein attraktives und preisvergünstigtes
Gewerbeflächenangebot. Hierzu zählt auch die Erschließung und der Ausbau des
Gewerbegebietes „Branterei“ 2. Bauabschnitt.
Ein
Anspruch des Antragstellers Stadt Schortens auf Gewährung der Zuwendung besteht
nicht, vielmehr entscheidet die NBank als Bewilligungsstelle aufgrund ihres
pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit einer
Entscheidung der NBank wird Ende 2. Quartal / 3. Quartal 2026 gerechnet.
Infrastrukturmaßnahmen
werden jedoch nur gefördert, wenn ein belegbarer, unabweisbarer Bedarf zur
Entwicklung hochwertiger Industrie- und Gewerbeflächen besteht. Hierfür bedarf
es eines Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes für die Stadt Schortens. Da ein solches
Konzept nicht vorliegt, ist der Bedarf (Ansiedlung und Erweiterung) für die
Erweiterung des Gewerbegebietes durch entsprechende Letter of Intent
nachzuweisen. Dies ist bislang in Form von 4 LoI erfolgt. Ob das ausreichend
ist, bleibt abzuwarten. Wünschenswert und wahrscheinlich auch erforderlich
werden weitere LoI von den insgesamt 35 interessierten Unternehmen sein.
Die
Förderung beträgt in GRW-Gebieten (hierzu zählt auch der Landkreis Friesland)
bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Mit Schreiben
vom 18.10.2024 hat die Stadt Schortens auch eine Bezuschussung für die
Erschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ 2. Bauabschnitt aus den Leitlinien
für die Gewährung von Zuschüssen für die Erschließung von Gewerbe- und
Industriegelände im Rahmen der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur vom
25.06.2001 beantragt. Nach den Leitlinien des Landkreises Friesland wäre eine
zusätzliche Projektförderung für die Erschließung des Gewerbegebietes
„Branterei“ 2. Bauabschnitt mit einem Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der
förderfähigen Kosten, max. 250.000 EUR möglich, soweit entsprechende
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Grundlage für die Berechnung sind die
Antragsunterlagen. Hiernach stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
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Ausgabevolumen des
Vorhabens (ohne Grunderwerb
816.724,00 EUR) |
3.130.666,00 EUR |
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Finanzierung: |
|
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Eigenmittel
(Kredite) + Grunderwerb
(816.724,00 EUR) |
1.002.266,60 EUR |
|
beantragter
Zuschuss aus GRW-Mitteln bei der NBank (60 %) |
1.878.399,60 EUR |
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Sonstige öffentliche Finanzierungshilfen (Landkreis Friesland *) |
250.000,00 EUR |
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Summe |
3.130.666,00 EUR |
*Die Höhe
des Landkreiszuschusses beträgt 30 % der nicht durch Zuschüsse Dritter
gedeckten förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 20 % der förderfähigen
Gesamtausgaben bzw. max. 250.000 EUR, soweit entsprechende Haushaltsmittel zur
Verfügung stehen. Grundlage für die Berechnung sind die Antragsunterlagen.
Tatsächlich entstehende Mehrkosten werden nicht gefördert. Nicht berücksichtigt
wird u. a. der Grunderwerb.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Die Erschließung des Gewerbegebietes „Branterei“ – 2. Bauabschnitt wird im Rahmen der Verbesserung der Wirtschaftsstruktur als grundsätzlich förderfähig anerkannt. Der Stadt Schortens wird zur Teilfinanzierung der Maßnahme ein Kreiszuschuss in Höhe von maximal 250.000 EUR gewährt. Grundlage für die Berechnung sind die Antragsunterlagen. Tatsächlich entstehende Mehrkosten werden nicht gefördert. Die Auszahlung der Mittel erfolgt nach Baufortschritt unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Landkreises Friesland.
Anlage(n):
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