Begründung:
In
den vergangenen Monaten bestand im Landkreis Friesland der verstärkte
Bedarf, Böden, die bei Baumaßnahmen angefallen sind, auf
landwirtschaftlichen Flächen abzulagern. In Zusammenarbeit der
unteren Naturschutzbehörde, der unteren Abfallbehörde, der
unteren Bodenschutzbehörde und der unteren Planungs- und
Baubehörde hat der Landkreis Friesland Vorgaben und Regelungen
entwickelt, bei deren Beachtung diese Ablagerungen ohne die
Gefährdung von Schutzgütern erfolgen können. Zu diesem
Zweck wurde eine Anleitung mit Hinweisen zu Genehmigungspflichten
solcher Aufschüttungen erarbeitet, die dieser Vorlage als Anlage
beigefügt ist. Die Vorgehensweise wurde mit den benachbarten
Landkreisen im Rahmen eines Erfahrungsaustausches abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlagen:
Anleitung mit Hinweisen zur Genehmigungspflicht von Aufschüttungen.