Betreff
Kreisschulbaukasse: Endgültige Festsetzung eines Darlehens an die Stadt Varel für den Neubau der Georg-Ruseler-Schule Obenstrohe (2. Bauabschnitt)
Vorlage
002/2007
Aktenzeichen
01/3-20 63 06-09
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Der Stadt Varel ist auf ihren Antrag für den Neubau der Georg-Ruseler-Schule Obenstrohe (2. Bauabschnitt) ein vorläufiges Darlehen aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 865.770,54 € gewährt worden. Die Baumaßnahme ist mittlerweile abgeschlossen. Nach dem Verwendungsnachweis sind Investitionsausgaben in Höhe von insgesamt 2.036.919,11 € entstanden. Dieser Betrag ist nach § 117 Niedersächsisches Schulgesetz zuwendungsfähig. Der zuwendungsfähige Betrag ist zu einem Drittel als Darlehen zu gewähren. Das sind gerundet 679.000,00 €.


Die Verwaltung schlägt vor, dass der Kreistag das vorläufig gewährte Darlehen auf endgültig 679.000,00 € festsetzt. Es ist zinslos mit 3% jährlich zu tilgen. Tilgungsbeginn ist rückwirkend der 01.01.2007.


Beschlussvorschlag:


Das Darlehen aus der Kreisschulbaukasse an die Stadt Varel für den Neubau der Georg-Ruseler-Schule Obenstrohe (2. Bauabschnitt) wird auf endgültig 679.000,00 € festgesetzt.



Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung Im Vermögenshaushalt HHST: 2070.92200


gez. Frerichs___ _________________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss