Begründung:
Der Kreisbrandmeister Oncken und der stellv. Kreisbrandmeister Schönheim scheiden beide 2011 nach Erlangung der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst aus.
Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 8. März 1978, in der jetzt gültigen Fassung, haben die Stadt-, Gemeinde - und Ortsbrandmeister in ihrer Sitzung am 01.04.2009 beschlossen, dem Kreistag vorzuschlagen, den Stadtbrandmeister Gerd Zunken, Schortens, schon jetzt als 2. stellv. Kreisbrandmeister zu ernennen, damit eine Einarbeitung für das Amt des Kreisbrandmeisters erfolgen kann.
Nach dem Willen der Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister soll Herr Zunken dem Kreistag für das Jahr 2011 als Kreisbrandmeister vorgeschlagen werden.
Der zuständige Regierungsbrandmeister Junker hat gegen die Wahl keine Bedenken erhoben.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister wird dem Kreistag vorgeschlagen, den Stadtbrandmeister Gerd Zunken unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum stellv. Kreisbrandmeister zu ernennen.