Betreff
Wahlvorschlag für die Ernennung eines 2. stellv. Kreisbrandmeisters
Vorlage
509/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Kreisbrandmeister Oncken und der stellv. Kreisbrandmeister Schönheim scheiden beide 2011 nach Erlangung der Altersgrenze aus dem aktiven Dienst aus.

Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 8. März 1978, in der jetzt gültigen Fassung, haben die Stadt-, Gemeinde - und Ortsbrandmeister in ihrer Sitzung am 01.04.2009 beschlossen, dem Kreistag vorzuschlagen, den Stadtbrandmeister Gerd Zunken, Schortens, schon jetzt als 2. stellv. Kreisbrandmeister zu ernennen, damit eine Einarbeitung für das Amt des Kreisbrandmeisters erfolgen kann.

Nach dem Willen der Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister soll Herr Zunken dem Kreistag für das Jahr 2011 als Kreisbrandmeister vorgeschlagen werden.


Der zuständige Regierungsbrandmeister Junker hat gegen die Wahl keine Bedenken erhoben.



Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Stadt-, Gemeinde- und Ortsbrandmeister wird dem Kreistag vorgeschlagen, den Stadtbrandmeister Gerd Zunken unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zum stellv. Kreisbrandmeister zu ernennen.




Finanzielle Auswirkungen: Nein

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


gez. Köhler

Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ gez. Ambrosy

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss