Betreff
Änderung von Kreis- und Gemeindegrenzen gem. § 58 Abs 2 FlurbG, hier: Flurbereinigung Halsbek, Änderung der Kreisgrenze zwischen Landkreis Friesland und Landkreis Ammerland im Bereich der Gemeinde Bockhorn
Vorlage
528/2009
Aktenzeichen
01/7.1
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Im Zuge des Flurneuordnungsverfahrens Halsbek soll die Grenze zwischen den Gemeinden Bockhorn und Westerstede gemäß § 58 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, um sie dem Verlauf der entlang der Neuenburger Straße, der Straße Linksweger Weg und der Jührdenerfelder Straße den örtlichen Verhältnissen anzupassen.


Der bisherige und der neue Grenzverlauf ist in der Übersichtskarte dargestellt (bis auf zwei kleine Flurstücke 1/2 mit 312 m² und 15/1 mit 80 m²). Durch das Flurneuordnungs-verfahren soll die Grenze angepasst werden, um die Grenzführung entlang der betroffenen Straßen abzurunden:


Die rot markierten Flächen von insgesam 11.858 m² sollen von der Gemeinde Bockhorn/LK Friesland an die Gemeinde Westerstede/LK Ammerland übertragen werden, während die grün markierten Flächen der Gemeinde Westerstede/LK Ammerland von 4.340 m² an die Gemeinde Bockhorn/LK Friesland übertragen werden sollen.


Nach Rücksprache mit der Gemeindeverwaltung Bockhorn wird die Zustimmung in der Juli-/Augustsitzung des Rates behandeln. Seitens der Gemeindeverwaltung wird die Zustimmung zu der beabsichtigten Grenzänderung im Rahmen des Flurneuordnungs-verfahrens Halsbek vorgeschlagen.


Durch die Grenzänderung verliert die Gemeinde Bockhorn und damit auch der Landkreis Friesland eine Fläche von 7.518 m².


Es wird vorgeschlagen, die Zustimmung zu der dargestellten Änderung der Kreis- und Gemeindegrenze im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Halsbek zu erteilen.


Für Gebietsänderungen ist gem. § 36 Abs. 1 Ziff. 4 NLO der Kreistag zuständig, so dass um gleiche Entscheidung gebeten wird.


Beschlussvorschlag:

Der Gebietsänderung nach § 58 Abs. 2 FlurbG wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen: - entfällt -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. M. Atzesdorfer


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Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke: gez. S. Ambrosy


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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:

  • Anlage 1 - § 58 FlurbG

  • Anlage 2 – Anschreiben GLL, Karte Halsbek, Liste Halsbek