Begründung:
Der Kreistag des Landkreises Friesland hat in seiner Sitzung am 25. März 2009 den Abschluss des Gesellschaftsvertrages für das Zukunftszentrum Technologie- und Ausbildung Varel-Friesland GmbH in der vorgelegten Fassung zugestimmt (siehe 6.2.10 der Niederschrift). Nach § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertragsentwurfs entsendet jeder Gesellschafter neben dem Hauptverwaltungsbeamten zwei weitere Vertreter/innen in die Gesellschafterversammlung und regelt die Stellvertretung. Dies ist bislang noch nicht geschehen. Aus diesem Grunde bittet die Verwaltung, die Benennung dieser Vertreter/innen schnellstmöglich vorzunehmen. Dies wird endgültig erst in der nächsten Kreistagssitzung am 24. Juni 2009 möglich. Wegen der Ladungsfristen kann dann erst eine Woche später eine Gesellschafterversammlung einberufen werden, durch die die formale Handlungsfähigkeit der Gesellschaft durch die Bestellung der Geschäftsführer hergestellt werden kann. Bis dahin verstreicht wertvolle Zeit, die zur formalen Antragstellung zwecks Förderung der Projekte durch das Land sowie auch für noch einzuleitende vorbereitende Untersuchungsmaßnahmen für das Projekt notwendig ist.
Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, den Gesellschaftsvertrag in § 6 Gesellschafterversammlung dahingehend zu ergänzen, dass die erste Gesellschafterversammlung zum Zwecke der Bestellung der ersten Geschäftsführer von denen die Gesellschafter bei Abschluss des Gesellschaftsvertrages vertretenen Personen abgehalten wird, und in alle künftigen Gesellschafterversammlungen die Gründungsgesellschafter zusätzlich zum Hauptverwaltungsbeamten als geborenem Mitglied nach § 111 Abs. 2 NGO je zwei Vertreter entsenden und dafür je einen Stellvertreter benennen. Der Hauptverwaltungsbeamte wird dann von seinem Vertreter im Amt vertreten.
Diese Regelung ist auch schon bei der Gründung der Jade Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH praktiziert worden. Sie dient ausschließlich dazu, die kurzfristige Handlungsfähigkeit der Gesellschaft herzustellen. Aus diesem Grunde bittet die Verwaltung, diesem Verfahren zuzustimmen und eine entsprechende Ermächtigung zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Um die kurzfristige Handlungsfähigkeit der Gesellschaft Zukunftszentrum Technologie und Ausbildung Varel-Friesland GmbH herzustellen, wird die Verwaltung ermächtigt den Gesellschaftsvertrag in § 6 Gesellschafterversammlung wie folgt zu ergänzen und entsprechend dem zu verfahren:
„Die erste Gesellschafterversammlung wird zum Zwecke der Bestellung der ersten Geschäftsführer von den die Gesellschafter bei Abschluss dieses Gesellschaftsvertrages vertretenden Personen abgehalten. In allen künftigen Gesellschafterversammlungen entsenden die Gründungsgesellschafter zusätzlich zum Hauptverwaltungsbeamten als geborenem Mitglied nach § 111 Abs. 2 NGO je zwei Vertreter und benennen je einen Stellvertreter. Der Hauptverwaltungsbeamte wird von seinem Vertreter im Amt vertreten.“
Die zwei zusätzlich zu entsendenden Vertreter/innen in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft sowie deren Stellvertreter werden im Rahmen der Kreistagssitzung am 24. Juni 2009 benannt.