Betreff
Antrag des Kreistagsabgeordneten Iko Chmielewski vom 10.02.2007 betr. Klärung der Auslegung des § 4 der Aufwandsentschädigungssatzung des Kreistages Friesland
Vorlage
053/2007
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Mit seinem anliegenden Antrag vom 10. Februar 2007 bittet Kreistagsabgeordneter Chmielewski um Überprüfung der Auslegung des

§ 4 der Aufwandsentschädigungssatzung für Kreistagsabgeordnete. Zu Details wird auf das beigefügte Schreiben verwiesen.


Abgeordnete des Kreistages Friesland erhalten Fahrtkosten nach dem Wortlaut des § 4 der Satzung "für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes in Ausübung ihres Mandates". Die Kreisverwaltung legt die Anwendung dieser Regelung eng aus und verbindet mit einer Zahlung die Mitgliedschaft (also Teilnahme als Mitglied oder Vertreter/in) im jeweiligen Gremium. - "Gasthörer" erhalten keinen Ersatz ihrer Fahrtauslagen.


Der Kommentar zu § 39 NGO (Wefelmeier) (wortgleich: § 35 NLO) sagt hierzu Folgendes aus:


"..... Da sich auch die pauschalierte Entschädigung am tatsächlichen Aufwand orientieren muss (....), ist ein als Bemessungsgrundlage dienender Aufwand nur dann anzuerkennen, wenn die Sitzungsteilnahme zur Mitwirkung an der Entscheidungsbildung des Gremiums erfolgt.


Sind Rats(hier: Kreistags-)mitglieder in Wahrnehmung ihres Informationsrechts in Ausschusssitzungen, oder, sofern die Satzung eine solche Möglichkeit vorsieht, in Sitzungendes Verwaltungsausschusses (hier: Kreisausschusses) als Zuhörer anwesend (..), so liegt darin deshalb keine Teilnahme, die einen Anspruch auf Sitzungsgeld (hier: Fahrtkosten) begründen kann."


Die Rechtsauffassung und Vorgehensweise der Verwaltung wird durch diese Bewertung unterstützt; an der bisherigen Verfahrensweise sollte daher festgehalten werden.


Die Thematik sollte vom Grundsatz her in dem zu bildenden Arbeitskreis "Überarbeitung der Aufwandsentschädigungssatzung" erörtert werden.



Beschlussvorschlag:


1. Die Rechtsauffassung zu § 4 der Aufwandsentschädigungssatzung des Kreistages Friesland

wird zur Kenntnis genommen (sh. Begründung).


2. Der Arbeitskreis "Überarbeitung der Aufwandsentschädigungssatzung" sollte die Thematik dennoch vom Grundsatz her erörtern.



Finanzielle Auswirkungen: Nein - (bei Beibehaltung der bisherigen Praxis)

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Haushaltsstelle:

/ G. Gerdes (Gs)

_________________ _________________

Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter

Sichtvermerke:

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss



Anlagen:


Schreiben (per E-Mail) des Kreistagsabgeordneten Iko Chmielewski vom 10.02.2007