Betreff
Jahresrechnung des Landkreises Friesland für das Haushaltsjahr 2008, Beschluss über die Jahresrechnung und Entlastung des Landrats
Vorlage
603/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Jahresrechnung nach § 67 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in Verbindung mit § 65 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO).

Nach § 120 Abs. 3 NGO hat das Rechnungsprüfungsamt seine Bemerkungen, die sich aus der Prüftätigkeit ergeben, in einem Schlussbericht zusammenzufassen, in den die Prüfungsfeststellungen von wesentlicher und grundsätzlicher Bedeutung aufzunehmen sind.

Die Jahresrechnung 2008 des Landkreises Friesland ist im Mai 2008 fertiggestellt worden. Die Prüfung von Positionen der Eröffnungsbilanz machte danach noch Korrekturbuchungen am Haushaltsjahr 2008 notwendig, weshalb das – endgültige – Feststellungsdatum 2. November 2008 lautet.


Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2008 des Landkreises Friesland im Anschluss an die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinden im Oktober und November 2009 geprüft. Der Prüfungsbericht ist am 20. November ausgefertigt worden.

Der Bericht endet mit folgender

"Zusammenfassung:

10.1 Allgemeine Feststellungen

- Der Abschluss des Haushaltsjahres 2008 ergab einen Sollfehlbetrag von 16.164.479,69 €.

- Der Mindestbestand der Allgemeinen Rücklage wird um rd. 141.700 € unterschritten.

- Die Schulden des Landkreises haben sich um rd. 982.400 € verringert. Gleichwohl liegt die Pro-Kopf-Verschuldung mit 605,18 € noch erheblich über dem

Landesdurchschnitt von 343,00 €.

  • Der Landkreis musste während des gesamten Jahres 2008 zur Liquiditätssicherung wieder in erheblichem Umfang (zeitweilig bis zu 15 Mio. €) innere und äußere Kassenkredite in Anspruch nehmen. Dafür waren Zinsaufwendungen in Höhe von rd. 812.000 € erforderlich.





10.2 Festgestellt wird gemäß § 120 Abs. 1 NGO, dass

- sich zum Teil sowohl bei den Einnahme- als auch bei den Ausgabehaushaltsstellen hohe Haushaltsabweichungen ergeben haben,

- die einzelnen Rechnungsbeträge - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt waren,

- bei den Einnahmen und Ausgaben des Geld- und Vermögensverkehrs grundsätzlich nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgeblichen Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,

- das Vermögen auf der Grundlage von § 39 GemHVO nachgewiesen ist.


Das Rechnungsprüfungsamt behält sich eine nähere Prüfung einzelner Vorgänge für eine spätere Zeit vor (siehe AB zu § 101 NGO).

Gegen die Erteilung der Entlastung durch den Kreistag des Landkreises Friesland bestehen seitens des Rechnungsprüfungsamtes keine Bedenken."


Die Jahresrechnung, der Rechenschaftsbericht, der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und die dazu von der Verwaltung ergangenen Stellungnahmen stehen den Kreistagsabgeordneten zur Einsichtnahme zur Verfügung.


Zu den Prüfungsbemerkungen gibt die Verwaltung dieselben Stellungnahmen ab wie im vergangenen Jahr:

- Haushaltsabweichungen: Sind eine Folge der Budgetierung, die die haushaltsrechtlichen Erleichterungen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Ansätze und der Verwendung von Mehrausgaben für Mehreinnahmen beinhaltet. Das bedeutet, dass einzelne Haushaltsansätze überschritten werden dürfen, ohne dass "überplanmäßige Ausgaben" entstehen, solange das Budget insgesamt nicht überschritten wird. Es kommt dabei also weniger auf die "Punktlandung" beim einzelnen Haushaltsansatz an als vielmehr auf die Einhaltung, möglichst Verbesserung, des jeweiligen Fachbereichsbudgets insgesamt.

- Mindestbestand der Allgemeinen Rücklage: Die Verwaltung verweist auf ihre Stellungnahme bereits zum Prüfungsbericht der Jahresrechnung 2005. In der Kameralistik ist (war) die Allgemeine Rücklage ein Instrument der Liquiditätssicherung, das es in der Doppik in dieser Form nicht mehr gibt. Wegen des Wechsels auf das neue Haushaltsrecht ist dem Formalerfordernis des Auffüllens der Rücklage auf den Mindestbestand nicht mehr Folge geleistet worden, da dieses Auffüllen mit Krediten hätte finanziert werden müssen. Ab 2009 sind die Mittel der bisherigen Allgemeine Rücklage "nur noch" Liquide Mittel.


Gemäß § 101 NGO i.V.m. § 65 NLO bedarf es der Beschlussfassung des Kreistages über die Jahresrechnung und die Entscheidung über die Entlastung des Landrates.

Die Verwaltung schlägt vor,

dass der Kreistag die am 02.11.2009 durch den Landrat

festgestellte Jahresrechnung 2008 beschließt und dem

Landrat gem. § 101 NGO i.V.m. § 65 NLO Entlastung erteilt.




Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Jahresrechnung 2008 des Landkreises Friesland und erteilt dem Landrat gem. § 101 NGO i.V.m. § 65 NLO Entlastung.




Finanzielle Auswirkungen: - entf. -

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:

gez. Reent Janßen

_________________ ____________________

Sachbearbeiter Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke: gez. Sven Ambrosy

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Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss