Begründung:
Aufgrund von erheblichen Mindereinnahmen im Bereich der Baugenehmigungsgebühren sowie durch den Wegfall der Genehmigungspflicht von Teilungsgenehmigungen im Sinne des § 94 NBauO kann das Budgetergebnis nicht erreicht werden.
Mit dem Budgetbericht zum III. Quartal 2009 wurde dies bereits angekündigt und mit dem Finanzbericht zur Kenntnis gegeben. Damit das Budget bis zum Ende des Haushaltsjahres weiter bewirtschaftet werden kann, werden noch schätzungsweise 140.000 Euro benötigt, die überplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Deckungsmittel stehen im Ergebnishaushalt insgesamt zur Verfügung.
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 140.000,-- Euro für die Weiterführung des Hauptsachgebietes Bauordnung (Budget 142) wird zugestimmt.