Begründung:
Die Präsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat den Landkreis Friesland darüber unterrichtet, dass die Amtszeit der vom Landkreis Friesland im Jahre 2004 vorgeschlagenen ehrenamtlichen Richterin, Frau Roswita Niemeyer, Hooksweg 28, 26441 Jever, im 1. Quartal des Jahres 2010 abläuft.
Der Landkreis Friesland wurde daher um Mitteilung gebeten, ob Frau Niemeyer erneut für die Dauer von 5 Jahren als ehrenamtliche Richterin berufen werden soll.
Nach § 13 Abs. 1 Sozialgerichtgesetz (SGG) werden die ehrenamtlichen Richter für 5 Jahre berufen. Sie bleiben nach Lauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger berufen sind. Erneute Berufung ist zulässig (§ 13 Abs. 3 SGG).
Entsprechend § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist für die (erneute) Aufnahme in die Liste der ehrenamtlichen Richter die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Wie bei der ersten Berufung von Frau Niemeyer wurde die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände im Landkreis Friesland auch hinsichtlich einer erneuten Berufung beteiligt.
Frau Niemeyer ist nach eigenem Bekunden bereit, erneut eine Berufung als ehrenamtliche Richterin in der Niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit anzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Frau Roswita Niemeyer, Hooksweg 28, 26441 Jever, wird erneut vom Landkreis Friesland zwecks Berufung als ehrenamtliche Richterin in der Niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit vorgeschlagen.