Betreff
Hinweise zum gebildeten Behindertenbeirat und weitere Vorgehensweise
Vorlage
632/2010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:


Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verpflichtet die Landkreise und kreisfreien Städte zur Unterstützung bei der Umsetzung des NBGG einen Beirat oder ein vergleichbares Gremium zu schaffen.

Da die Satzung über die Einrichtung des/der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten bereits vorsah, dass der/die Behindertenbeauftragte einen Arbeitskreis einzurichten hat, hatte der Kreistag des Landkreises Friesland diese Satzung durch Beschluss vom 9. Juli 2008 dahin­gehend geändert, dass dieser einzurichtende Arbeitskreis als Behindertenbeirat nach § 12 Abs. 4 NBGG gilt.


In Folge dieses Beschlusses hat die Kreisverwaltung die Behindertenbeauftragte des Land­kreises Friesland, Frau Manon Schumacher, im Verlauf des Jahres 2009 eng bei der Bildung und Etablierung des Beirats unterstützt.


Die „Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände“, die „Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Landkreis Friesland“ (KISS), der „Sozialverband VdK – Kreisgeschäftsstelle Wilhelmshaven“ sowie der „Kantige Tisch Varel“, der mit Frau Schumacher bereits im Vorfeld sehr eng zusammengearbeitet hat, haben personelle Vorschläge für den Beirat gemacht.


Mitglieder des Beirats sind nunmehr:


Vorsitzende: Frau Manon Schumacher, ehrenamtliche Behindertenbeauftragte

Frau Roswita Niemeyer und

Frau Margot Lorentzen von den „Freien Wohlfahrtsverbänden“

Frau Simone Lechner und

Herr Rainer Hajek von „KISS“

Frau Helga Karbstein vom „VdK“ sowie

Frau Angela Blank vom „Kantigen Tisch“.


Beratende Mitglieder sind der Leiter des Fachbereichs „Soziales und Senioren“ des Landkreises Friesland, Herr Stefan Wiese, und die Leiterin des Hauptsachgebiets „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“, Frau Simone Klaus.

Der Behindertenbeirat traf sich am 23. November 2009 zu seiner konstituierenden Sitzung und gab sich eine (nachfolgend aufgeführte) Geschäftsordnung.


Der Behindertenbeirat unterstützt die Behindertenbeauftragte in ihrer Arbeit und berücksichtigt dabei alle Bereiche von Behinderung. Die Anliegen von Menschen mit Behinderung werden im Beirat diskutiert, bewertet und ggf. mit einer Stellungnahme der Behindertenbeauftragten an zuständige Behörden und Stellen weitergeleitet.


Der Behindertenbeirat wird mindestens zweimal im Jahr und auf Wunsch der Mehrheit seiner Mitglieder auch im Bedarfsfalle tagen. Da davon auszugehen ist, dass im Beirat auch sehr personenbezogene Angelegenheiten zur Erörterung kommen werden, sind die Sitzungen des Behindertenbeirats nicht öffentlich.

Über Angelegenheiten, die von öffentlichem Interesse sind, wird die Vorsitzende des Be­hindertenbeirats, Frau Manon Schumacher, ggf. in den öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales berichten. Aus diesem Grunde ist auch vorgesehen, die Sitzungen des Behindertenbeirats künftig mindestens drei Wochen vor den jeweiligen Sitzungen des Ausschusses für Familie, Senioren und Soziales stattfinden zu lassen.

Geschäftsordnung des Behindertenbeirates
im Landkreis Friesland




§ 1
Name und Stellung

  1. Als Interessenvertretung der im Kreisgebiet lebenden Menschen mit Behinderungen wird der "Behindertenbeirat im Landkreis Friesland” gebildet. Der Beirat hat seinen Sitz im Kreishaus, Lindenallee 1, 26441 Jever.

  2. Der Behindertenbeirat ist unabhängig und insbesondere weder konfessionell noch partei­politisch gebunden.


§ 2
Aufgaben

  1. Der Behindertenbeirat hat die Aufgabe, die/den Behindertenbeauftragte(n) in ihrer/seiner Arbeit zu unterstützen und dabei alle Bereiche von Behinderungen zu berücksichtigen. Die Anliegen behinderter Menschen werden im Behindertenbeirat diskutiert und bewertet und gege­benenfalls mit einer Stellungnahme der/des Behindertenbeauftragten an zuständige Stellen weitergeleitet.

  2. Ist in Ausführung der Aufgabe im Sinnes des Abs. (1) keine einheitliche Auffassung der Mit­glieder des Behindertenbeirates vorhanden, entscheidet die einfache Mehrheit der ordentlichen Mitglieder in einer mündlichen Abstimmung. Bei Stimmengleichheit sind die unterschiedlichen Auffassungen in der Stellungnahme zu nennen.


§ 3
Bildung des Behindertenbeirates

  1. Der Behindertenbeirat besteht aus 6 ordentlichen, 2 beratenden Mitgliedern und dem/der Behindertenbeauftragten.

Die/der Behindertenbeauftragte ist kraft Amtes Vorsitzende(r) des Behindertenbeirates. Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine/einen stellvertretende(n) Vorsitzende(n).

Beratende Mitglieder des Behindertenbeirates sind der/die Leiter(in) des Fachbereichs “Soziales und Senioren” des Landkreises Friesland und der/die Hauptsachgebietsleiter(in) des Hauptsachgebiets “Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung” der Kreisverwaltung. Für den Fall der Verhinderung wird jeweils ein Vertreter benannt.

  1. Die ordentlichen Mitglieder werden auf Vorschlag der nachfolgend genannten Verbände und Institutionen in Abstimmung mit dem/der Behindertenbeauftragten und dem Fachbereich “Soziales und Senioren” in den Behindertenbeirat berufen; im gleichen Verfahren werden auch ihre Vertreter benannt. Die Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände und die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Landkreis Friesland schlagen je 2 Mitglieder vor. Der Sozialverband VdK Niedersachsen – Bremen e.V und der “Kantige Tisch” aus Varel schlagen je ein Mitglied vor.

  2. Die ordentlichen Mitglieder des Behindertenbeirates können dem Personenkreis der Menschen mit Behinderung angehören oder legitimierte Interessenvertreter der Menschen mit Behinderung sein. Sie müssen ihren Wohnsitz im Landkreis Friesland haben oder als Interessenvertreter hauptsächlich für die behinderten Menschen im Landkreis Friesland tätig sein.

  3. Die Mitglieder des Behindertenbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für die Teilnahme an Sitzungen haben sie Anspruch auf Ersatz ihrer Fahrtkosten nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes.


§ 4
Amtszeit

Die Amtszeit des Behindertenbeirates richtet sich nach der Wahlperiode des Kreistages.


§ 5
Geschäftsführung

Die Geschäftsführung für den Behindertenbeirat sowie die Vorbereitung der Sitzungen des Beirates obliegt dem Fachbereich “Soziales und Senioren” des Landkreises Friesland in Ab­stimmung mit der/dem Behindertenbeauftragten.



§ 6
Sitzungen

  1. Der Behindertenbeirat wird von der/dem Behindertenbeauftragten als Vorsitzende(r) unter Mitteilung der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen einberufen. Die Ta­gesordnung kann in der Sitzung geändert oder ergänzt werden. Der/die Vorsitzende leitet die Sitzung. Die Anfertigung der Sitzungsniederschrift ist Aufgabe der Geschäftsführung.

Der Behindertenbeirat wird mindestens zweimal im Jahr einberufen. Er ist ferner einzube­rufen, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Behindertenbeirates dies unter Angabe des Bera­tungsgegenstandes beantragt. Der Behindertenbeirat kann zu Fachfragen sachverständige Per­sonen einladen.

  1. Zu Beginn jeder Sitzung erstattet der/die Vorsitzende einen Bericht über die Tätigkeit seit der letzten Sitzung. Hierüber kann eine Aussprache stattfinden.

Die Sitzungen des Behindertenbeirates sind nicht öffentlich.


§ 7
Inkrafttreten

  1. Aufgrund des § 2a der Satzung über die Bestellung und Tätigkeit der/des Behindertenbe­auftragten des Landkreises Friesland vom 18.07.2007 in der Fassung vom 09.07.2008 gibt sich der Behindertenbeirat im Benehmen mit dem Fachbereich “Soziales und Senioren” des Landkreises Friesland diese Geschäftsordnung.

Die Mitglieder des Behindertenbeirates können im Benehmen mit dem Fachbereich “Soziales und Senioren” mit einfacher Mehrheit Änderungen der Geschäftsordnung beschließen.

Jever, 23. November 2009

Gez.

Manon Schumacher, Vorsitzende



Beschlussvorschlag:


Der Ausschuss nimmt die Hinweise zum gebildeten Behindertenbeirat zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein X

Gesamtkosten der Maßnahmen (ohne Folgekosten)

Direkte jährliche Folgekosten

Finanzierung:


Eigenanteil

objektbezogene Einnahmen



Sonstige einmalige oder jährliche laufende Haushaltsauswirkungen


Erfolgte Veranschlagung:Ja, mit € Nein

im Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Produkt- bzw. Investitionsobjekt:


___ _________________________

Sachbearbeiter/in Fachbereichsleiter/in

Sichtvermerke:

____________ ________________ ________________

Abteilungsleiter Kämmerei Landrat

Beratungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen



Nein-Stimmen



Enthaltungen



Kenntnisnahme

Lt. Beschluss­vorschlag

Abweichender Beschluss